193 Views | 30.12.2015 | 13:18 Uhr
geschrieben von Mario L.

1&1 Telecom GmbH (Montabaur)

Bei DSL Umzug auch nach 6 Wochen kein Schaltungstermin

Mitte November habe ich meinen 1&1 DSL Umzug an meine neue Adresse in der Stuttgarter Innenstadt bei 1&1 initiiert. Damit habe ich den Umzug mehr als 4 Wochen vor dem Umzug aufgezeigt.

SCHLAGWORTE


Selbst an meinem Umzugstag liegt von 1&1 keinen Schaltungstermin vor. Meine Rückfragen laufen teilweise ins Leere, weil 1&1 an zwei Tagen in diesem Zeitraum, an denen ich mich telefonisch gemeldet habe, "Systemstörungen" hatte.

Obwohl ich 1&1 mehrfach informiert habe, dass die Telekom Monopoldose bereits in meiner Wohnung installiert ist und mein Nachbar als Kunde der Telekom im selben Haus bereits seinen DSL Zugang besitzt, kommen ständig Ausreden: "der APL sei noch nicht für unser Grundstück hinterlegt" oder "ein Umzug sei eine einseitige Veränderung auf meinen Wunsch - hier könne die 1&1 gar nicht in Verzug sein".

Liebe 1&1! Wenn mein Nachbar im selben Haus seinen DSL Zugang hat und mir ein von der Telekom beauftragter Techniker eine Monopoldose setzt, scheint an Ihrer Argumentation etwas nicht zu stimmen! Wo muss bei Euch der Blitz einschlagen, damit Ihr das endlich versteht?

Ferner regelt das TKG im §46 sehr deutlich in Absatz 8: "Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen[. ]". D. h. es ist handelt sich hier nicht einfach um eine einseitige Vertragsänderung sondern um die Pflicht der 1&1!

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Nach vier Wochen ohne Reaktion habe ich nun die Frist von 2 Wochen gesetzt - danach ist der Vertrag wegen nicht-Lieferung gekündigt.

Anstatt einfach zu liefern oder glücklich darüber zu sein, dass ich den Vertrag auflöse, weil 1&1 offensichtlich nicht liefern kann, werde ich nun darüber informiert, dass ich die Gebühren für meinen DSL Anschluss auch zahlen muss, wenn 1&1 gar keine Leistung erbringt. Das ist unterirdisch!

Anfang 2016 habe ich einen Termin beim Rechtsanwalt. Eine andere Kommunikation scheint die 1&1 nicht zu verstehen.

Über den Rechtsanwalt werde ich folgendes einfordern:

Aufhebung des Vertrages
monetärer Ersatz für die nicht-Lieferung
Kostenerstattung meines Rechtsanwalter
Sofern sich die 1&1 bei mir meldet und einigen möchte, bevor ich den Termin wahrnehme, wäre die letzte Forderung noch optional.

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Meine Forderung an 1&1 Telecom GmbH: Auflösung des Vertrages und Erstattung meiner Kosten


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


06.01.2016 | 13:22
von Mario L. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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