326 Views | 07.01.2016 | 10:48 Uhr
geschrieben von Lea Taake

Stadtwerke Stadtoldendorf GmbH

Klage trotz Zahlung

Bestell-/Kundennummer: 2000111567

Sehr geehrte Damen und Herren,

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am 11.11.2015 ließen Sie mir durch Ihren Anwalt mitteilen, daß noch eine Gesamtforderung in Höhe von 859,97 € offen sei.

Diese bestand aus:

Hauptforderung Energie 618,96 €

Nebenforderung Energie 132,86 €

Es wurde angedroht, sollten bis zum 26.11.2015 keine Zahlungen eingegangen sein, werde unverzüglich Klage vor dem zuständigen Amtsgericht eingereicht.

Am 30.11.2015 (Eingang unserer ALG II-Leistungen) habe ich einen Gesamtbetrag in Höhe von 771,96 € direkt an Sie überwiesen. Gleichzeitig habe ich Sie per Mail informiert, daß das Geld überwiesen ist und Sie um eine Mitteilung gebeten, inwieweit noch Forderungen offen sind. Am 10.12.2015 teilten Sie mir in einer „Zahlungserinnerung“ mit, daß noch ein Betrag von 82,86 € für den Abschlag November 2015 offen sei. (Siehe Dateianhang 1) Diesen Betrag habe ich bereits mit dem fälligen Abschlag für Dezember 2015 an Sie überwiesen. Somit ist mein Kundenkonto bei Ihnen ausgeglichen.

Dennoch hat Ihr Anwalt am 02.12.2015 eine Klage beim Amtsgericht eingereicht, in der die Zahlung von 1060,82 € sowie der Zugang zu meinen Räumlichkeiten zwecks der Einstellung der Energieversorgung gefordert wird. Die Abschrift der Klageeinreichung habe ich am 30.12.2015 erhalten.

In der Nebenforderung Energie wird mir der Besuch des Sperraußendienstes am 17.09.2015 sowie am 08.10.2015 a‘ 61,43 € berechnet. Diesem widerspreche ich ausdrücklich, da ich nur eine Mitteilung vom 03.09.2015 über diesen Besuch in meinem Briefkasten hatte. (Siehe Dateianhang 2).

Ich fordere Sie daher auf, die Klage zurück zu nehmen und mir den Besuch des Sperraußendienstes nur für den 03.09.2015 zu berrechnen.

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Meine Forderung an Stadtwerke Stadtoldendorf GmbH: Klage zurück nehmen, Neuberrechnung des Sperraußendienstes


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Kommentare und Trackbacks (1)


14.01.2016 | 09:33
von Lea Taake noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis heute keine Antwort. Weder von der Stadtwerke, noch von deren Anwalt.




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