Service Center Sued Berlin (Berlin)
Mainboard wird nicht ausgetauscht, Laptop nicht zurückgeschickt
Bestell-/Kundennummer: F4180
Am 14.12. ist ein Kaufvertrag mit dem Service-Center-Sued wie folgt zustande gekommen:
"Sehr geehrter Kunde!
Vielen Dank für den Kauf unseres Motherboards inkl. kostenlosem Einbau um € 129,00 + € 15,00 Versand.
Der kostenlose Einbau des Mainboards wird ausschließlich von unserem Technikteam durchgeführt, der Selbsteinbau ist somit nicht möglich. "
Nach der Abholung erhielt ich einen Anruf, dass angeblich auch die Grafikkarte defekt ist. Auf meine Nachfrage hin, welche Tests mit der Grafikkarte durchgeführt wurden, erhielt ich folgende nichtssagende Antwort:
"Welchen Test sollen wir den da machen? Ihre Grafikarte rein Fehler.
Neue Grafikkarte rein kein Fehler.
Wenn sie wollen machen wir das 10 x Aber das ist doch eigentlich eindeutig das diese Grafikkarte einen Defekt aufweist"
Andere Fehlerquellen kennt das Service-Center anscheinend nicht und wurden auch nicht durchgeprüft. Zu erwähnen ist hierbei noch, dass dieser Fehler bei einem vorherigen Check bei einem örtlichen Reparaturbetrieb nicht vorhanden war. Nachtigall, ick hör dir trapsen.
Obwohl ich - siehe oben - ein Motherboard gekauft habe, soll ich angeblich mein defektes Motherboard nicht zurückbekommen. Dies habe ich abgelehnt und Reparatur wie vertraglich vereinbart gefordert und zudem die Zurücksendung meines Motherboards gefordert. Seitdem bekomme ich, wie im Kindergarten, im Minutentakt immer die gleiche E-Mail.
Seriösität und Kompetenz sieht definitiv anders aus. Da ich es nunmehr leid bin, will ich einfach nur noch mein Laptop zurück, dann halt ohne neuem Motherboard, obwohl vertraglich vereinbart.
Vor diesem dubiosen Betrieb kann nur gewarnt werden, lasst bloß die Finger weg.
"Wir senden ihnen wie sie wünschen ihr Notebook unrepariert zurück bis 18.01.2015
wir machen sie darauf aufmerksam das sie uns ein Frist gesetzt haben und den Beitrag in der Reclabox somit unrichtig ist
Ich zidiere
Sollten Sie entgegen Ihrer Auftragsbestätigung und dem zwischen uns zustande gekommen Vertrag an Ihrer falschen Auffassung festhalten, dass Sie mein Mainboard einfach behalten, senden Sie mir bitte mein Laptop unrepariert, kostenfrei und umgehend zurück. Fristsetzung: 18.01.2015.
Kostenfrei ist leider nicht möglich Der Rücktransport koste wie Vertraglich vereinbart 15,00 Euro
Aufgrund ihrer somit unrichtigen Behauptungen behalten uns rechtliche Schritte gegen sie vor und werden diese am 12.01.2016 gegen sie einleiten (Das ist keine Drohung)
Auch machen wir sie darauf aufmerksam das ihr Gerät erst 7 Arbeitstage bei uns ist und es nur durch die Feiertage zu Verzögerungen gekommen ist"
Hier jetzt meine Stellungnahme:
Wie aus dem Zitat erkennbar, weigert sich das Service-Center-Süd wie in der Beschwerde beschrieben, das Mainboard auszutauschen, ohne mir mein defektes Mainboard zurückzusenden. Hier liegt ein Vertragsbruch seitens des Service-Center-Süd vor, so dass ich - logischerweise - mein Laptop zurückgeschickt haben möchte. Witzigerweise spricht das Service-Center-Süd von einem zustande gekommenen Vertrag, wenn es um die Rücksendekosten geht, wohlwissend, dass das Service-Center-Süd hier vertragsbrüchig geworden ist.
Doch es geht weiter, denn heute kommt die angekündigte juristische Komponente hinzu, die ich hier wieder zitieren darf:
" Wir fordern sie jetzt nach Rücksprache mit der Kanzlei
Bronhofer Lukač Langlotz & Partner
Rechtsanwälte
Christopher Langlotz
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e. V. Datenschutz-, IT- und Internetrecht.
Sendlinger-Tor-Platz 5
80336 München
Tel.: +49 (89) 90 90 155 - 0
Fax: +49 (89) 90 90 155- 90
E-Mail: infobronhofer.de
diesen Beitrag innerhalb der nächsten 48 Stunden zu löschen
Alleine die Aussage im Text dieses Artikels und in der Überschrift
Sie haben eine Frist bis 18.01.2016 gesetzt und sind verpflichtet diese einzuhalten und hernach wenn nötig eine angemässene Nachfrist zu setzen. Ihr Beitrag ist somit grundsetzlich falsch (Ganz zu schweigen von ihren Behauptungen)
reicht schon aus um gegen sie eine Klage wegen Geschäftsschädigung einzureichen und Schadensersatz zu fordern
Der Beitrag ist eindeutig rechtswidrig, da er unzutreffende und herabsetzende Tatsachen Behauptungen über uns enthält. Wir können daher gemäß §§823 I, 1004 BGB analog die Unterlassung und die Beseitigung des betreffenden Artikels verlangen
Dies ist eindeutig eine Rufschädigung und Geschäftsschädigend ganz zu schweigen von den verfassten Texten die von Unterstellungen und Beleidigungen nur so stolzen
Wir verweisen auf ein ergangenes Urteil
Urteil bestätigt uneingeschränkte Haftung für Forenbetreiber und Denjenigen die den Artickel verfasst haben
Mit einer weiteren höchst umstrittenen Entscheidung der 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg endete das Verfahren, das von dem Betreiber des "Supernature"-Forums", Martin Geuß, angestrebt wurde, um Rechtssicherheit für Forenbetreiber zu erreichen. Nach dem nun im Volltext vorliegenden Urteil vom 27. April 2014 (Az. 324 O 600/06) haftet der Betreiber oder Derjenige der den Artikel verfasst hat sofern dieser Namhaft gemacht werden kann, eines Internetforums grundsätzlich und auch ohne Kenntnis für sämtliche dort eingestellte Beiträge. Dieselbe Kammer des LG Hamburg hatte bereits mit der erstinstanzlichen Entscheidung im Rahmen des heise-Foren-Urteils für erhebliche Rechtsunsicherheit im Netz gesorgt.
Wir sind verpflichtet sie nochmalig aufzufordern bevor wir das ganze übergeben
Ps
Es währe zu überprüfen ob es hier nicht sogar ein Rückbehaltungsrecht schalgend wird"
Hierzu meine Stellungnahme:
Ich werde mich erst einmal abwartend verhalten, ob mein Laptop bis zum 18.01.2016 bei mir eingeht. Aufgrund der juristischen Drohungen werde ich auch erst einmal abwarten, was mir die besagte Kanzlei tatsächlich schreibt bzw. ob eine Klage beim zuständigen Amtsgericht eingereicht wird.
Bevor das Laptop nicht wieder in meinen Besitz übergegangen ist, werde ich gar nichts veranlassen und erst recht nicht die Löschung dieser hier veröffentlichten Beschwerde, zu der ich nach wie vor vollumfänglich stehe und die nicht im Ansatz gelöst ist. Wie gesagt, ohne umgehende Zurücksendung des Laptops passiert hier gar nichts.
Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen
Hoffentlich kann hier alles bewiesen werden sonst schaut das sehr düster aus
"Diese eröffrentlichung ist ein Verstoß gegen die Datanschutzrichtline
sie sind nicht berechtigt Namen von dritten zu veröffentlichen
Ich galube nicht das sie das bezahlen können
Wir fordern sie jetzt nach Rücksprache mit der Kanzlei
Bronhofer Lukač Langlotz & Partner
Rechtsanwälte
Christopher Langlotz
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e. V. Datenschutz-, IT- und Internetrecht.
Sendlinger-Tor-Platz 5
80336 München
Tel.: +49 (89) 90 90 155 - 0
Fax: +49 (89) 90 90 155- 90
E-Mail: infobronhofer.de
Hochachtungsvoll
Service-Center"
ich mache derzeit ganz Ähnliches wie Sie (und viele andere auch) mit Service Center Süd (=TPG Scheidl GmbH) durch. Bitte kontaktieren Sie mich unter gemeinsam.gegen.tpg.scheidlgmail.com um weitere Schritte abzusprechen.
Die Reparatur wurde abgelehnt.
Die Frist zur Rücksendung des unreparierten Laptops hat man verstreichen lassen.
Jetzt habe ich also kein Laptop, was immer noch defekt ist :)
In Kürze werde ich eine Anzeige gegen das Unternehmen auf den Weg bringen. Wenn dann immer noch nichts passieren sollte, muss wohl Klage eingereicht werden.
"Sehr geehrter Herr Buder,
es dürfte ihrer Aufmerksamkeit entgangen sein, dass sie die 15,00 € Rückversandkosten wie vereinbart und beim Kauf bestätigt noch nicht bezahlt haben.
Das Notebook kann nach Erhalt der Rückversandkosten wie von ihnen gewüchscht unrepariert an sie zurück gesendet werden.
Hochachtungsvoll
Service Center Süd"
Hierzu muss ich erst einmal klarstellen: Natürlich wünschte ich die Reparatur und habe das Service-Center, insbesondere mit dieser Beschwerde hier, ultimativ aufgefordert, die Reparatur durchzuführen und mir mein Laptop nebst defektem Motherboard zurückzusenden. Da das Service-Center die Reparatur verweigerte, habe ich alternativ die Rücksendung bis zum 18.01.2016 gefordert. Diese Frist hat das Service-Center verstreichen lassen.
Demnach habe ich dem Service-Center heute mitgeteilt:
"Es ist anscheinend Ihrer Aufmerksamkeit entgangen, dass wir einen Vertrag eingegangen sind, in dessen Rahmen Sie in meinem Laptop ein neues Motherboard einbauen wollten.
Da Sie den Vertrag gebrochen haben, ist der Vertrag nichtig und Sie haben mir das Laptop kostenfrei zurückzusenden.
Ich setze Ihnen nunmehr eine letzte Nachfrist bis zum 28.01.2016. Danach werde ich zivil- und strafrechtliche Maßnahmen einleiten.
Gruß
Ein von Service-Center-Süd betrogener Kunde"
Obwohl es aufgrund des Vertragsbruchs durch das Service-Center gar keinen Vertrag mehr zwischen uns gibt und mir das Laptop kostenfrei zurückzusenden ist, reagiert der Laden wie folgt:
"Sehr geehrter Herr Buder
Ich würde mir den Vertrag durchlesen den sie mit sie uns haben Wir haben keinen Vertrag gebrochen die versicherten Rücktransportkosten sind eindeutig festgelegt
Mfg Service-Center-Süd"
Alles richtig, jedoch nur, wenn ein Vertrag bestehen würde. Am Donnerstag geht der Fall zur Staatsanwaltschaft, danach werde ich weiter berichten.
Ps sie können alles machen wenn sie davon überzeugt sind das sie im Recht sind
"Ich muss die Rücksendekosten - wenn überhaupt - erst zahlen, wenn ich die Ware zurücksendet bekommen habe u n d ordnungsgemäß über mein Widerrufsrecht belehrt wurde. "
Im Ergebnis ist also festzustellen, dass das Service Center Süd nicht ordnungsgemäß zum Widerrufsrecht belehrt hat und das Gerät kostenfrei zurücksenden muss, da ansonsten der Tatbestand der Unterschlagung erfüllt ist.
Wer gleichermaßen wie ich betroffen ist und seinen Vertrag zwischenzeitlich widerrufen hat, eine Rücksendung seines Geräts aber noch nicht feststellen konnte, weil das Service Center Süd de facto noch keine Rücksendung vorgenommen hat, kann sich gerne mit mir in Verbindung setzen, damit man das weitere juristische Vorgehen abstimmen kann.
Nachdem ich vorgeschlagen habe, dass mir - was mir auch rechtlich zusteht - das Laptop zurückgeschickt wird, wurde dieser Vorschlag nur akzeptiert, wenn ich ReclaBox anschreibe und um Löschung meines Beitrags bitte. Ich habe es jetzt also nicht nur mit einer Unterschlagung zu kämpfen, sondern auch noch mit dem Tatbestand der Erpressung.
Eine Einigung ist also letztendlich am Starrsinn und der Unkenntnis von Herrn P. gescheitert, so dass sich dieser Vorgang noch einige Monate hinziehen wird. Aufgrund der unrechtmäßigen Einbehaltung des Laptops kommt dann natürlich auch noch der Wertverlust hinzu, der durch das Service Center zu tragen wäre.
Ich werde hier also weiter berichten.
ich mache derzeit ganz Ähnliches wie Sie (und viele andere auch) mit Service Center Süd (=TPG Scheidl GmbH) durch. Bitte kontaktieren Sie mich unter gemeinsam.gegen.tpg.scheidlgmail.com um weitere Schritte abzusprechen.
Herr Buder hat noch immer nicht bezahlt obwohl vertraglich vereinbart (15,00 Euro Rücktransport kosten)
Siehe Web-Shop wo das Mainboard gekauft wurde
Die Behauptung wir hätten keinen Vertrag ist eigentlich nur mit Verwirrtheit zu kommentieren
Wir werden sie gerne über den weiteren Verlauf auf den laufenden halten
Es sei eines jedoch angemerkt
Wenn an nicht einmal bereit ist die versicherten Rücktransport kosten zu übernehmen (Ansonsten wird nichts für den Kostenvoranschlag verrechnet) so ist das doch eigentlich vermutlich schon Schnorrerei Ich als Konsument würde mich dabei schlecht fühlen
Hochachtungsvoll
Service-Center
Sie haben ihre Rückversand Kosten noch immer nicht bezahlt!
Obwohl sie dem beim Kauf eindeutig wie hier jedermann sehen kann zugestimmt haben.
So benimmt man sich nicht
Unsere Forderungen
Bezahlen sie endlich die 15,00 Euro versicherten Rückversandkosten wie auch im Gesetz vorgesehen
Hochachtungsvoll
Service-Center