AdmiralDirekt.de GmbH (Köln)
Höherstufung wegen unverschuldetem Unfall
Es geht weiter mit der Admiral.
Ich beziehe mich auf meine vorhergehende Beschwerde über die Admiral, da wurde ich höher gestuft, obwohl ich an einem Unfall schuldlos war und die Admiral auch nichts zahlen musste. Die Antwort auf die Beschwerde las sich gut: Es wird alles berichtigt und zurück erstattet, wenn die Sache abgeschlossen ist.
Nun ist sie abgeschlossen, die Admiral musste nichts zahlen, da ich keinerlei Schuld an dem Unfall hatte. Aber nun hat die Admiral eine neue Idee ihren Kunden über den Tisch zu ziehen. Lest selbst den Schriftverkehr mit der Admiral, das ich hier einfüge:
Guten Tag Herr von Abercron,
vielen Dank für Ihre E-Mail an AdmiralDirekt.de.
Der letzte Nachtrag ist richtig. Dies beruht auf dem Tarifmerkmal der persönlichen Beteiligung an Schäden durch den Hauptfahrer:
…C. 1.1. 8 Kfz-Schäden (auch unverschuldet) an denen der Hauptnutzer als Fahrer (ab drei Jahre vor Vertrags-beginn) beteiligt war (Auszug AKB S. 29).
Die Hauptfälligkeit Ihres Vertrages fiel auf den 21.10.2015.
Der erste Schaden vom 21.08.2015 vor der Erstellung der Beitragsinformation vom 09.09.2015 wurde darin auch berücksichtigt.
Der zweite Schaden vom 15.09.2015 nach der Erstellung der Beitragsinformation wurde mit dem letzten Nachtrag abschließend geklärt und berücksichtigt.
Daraus resultiert der Beitrag für die neue Versicherungsperiode.
Durch die Schäden eröffnen sich die für Sie korrespondierenden Gestaltungsrechte. Wenn Sie den Vertrag kündigen möchten, teilen Sie uns bitte das konkrete zukünftige Datum der gewünschten Beendigung mit. Wir rechnen den Vertrag dann tagesgenau ab.
Bitte beachten Sie, dass wir die echte Schadenfreiheitsklasse SF-1/2 an den Nachversicherer abgeben werden. Die SF-11 ist lediglich eine Sondereinstufung.
Haben Sie weitere Fragen? Dann melden Sie sich einfach bei uns - wir beantworten sie Ihnen gerne. Sie erreichen uns unter der Rufnummer: 0221 80 15 90 (Ortstarif). Wir sind montags bis freitags von 8:00 - 20:00 Uhr für Sie da.
Wir wünschen Ihnen allzeit eine gute und sichere Fahrt.
Mit besten Grüßen
KundenServiceCenterAdmiralDirekt.de
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Von: Hubertus von Abercron [mailto: hubertusvon-abercron.com]
Gesendet: Freitag, 1. Januar 2016 16:14
An: Service AdmiralDirekt.de
Betreff: KfZ Versicherung AD-940690601
Guten Tag,
das vergangene Jahr endet, wie erwartet, im Änderungswahn.
Am 09.09.2015 teilen Sie mit, dass die Prämie bei SF 11 mit 270,28€ zu buche schlägt. Dann folgen noch ein paar Änderungsbescheide und zu
guter Letzt schicken Sie mir am 23.12.2015 einen erneuten Änderungsbescheid in dem der Beitrag bei SF11 nun 375,90€ betragen soll.
Eine Steigerung um 105,62€! Das entspricht einer Steigerung von 39%!
Das sieht wieder einmal nach einem Fehler aus. Sollte dies jedoch richtig sein, kündige ich den Vertrag.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus v. Abercron
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AdmiralDirekt.de GmbH
Salierring 47-53, 50677 Köln
Geschäftsführer: Klaus Lindner und Thomas Vogel
Sitz: Itzehoe, Registergericht: Amtsgericht Pinneberg
HRB 6439 PI, USt. -Ident. -Nr.: DE 134777598
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bemerkenswert ist hier der folgende Satz:
…C. 1.1. 8 Kfz-Schäden (auch unverschuldet) an denen der Hauptnutzer als Fahrer (ab drei Jahre vor Vertrags-beginn) beteiligt war (Auszug AKB S. 29).
Vertagsbeginn ist für die Admiral jedes Jahr neu! Auch wenn man den Vertrag jedes Jahr weiter laufen lässt bzw. verlängert.
Übrigens war es der erste Unfall nach 35! Jahren, den der Hauptfahrer hatte.
Das Beste ist die versteckte Drohung/Erpressungsversuch der in dem folgenden Satz zu Ausdruck kommt:
Bitte beachten Sie, dass wir die echte Schadenfreiheitsklasse SF-1/2 an den Nachversicherer abgeben werden. Die SF-11 ist lediglich eine Sondereinstufung.
Was soll das? Es gibt ganz andere Möglichkeiten!
Übrigens habe ich keine Erklärung für den krassen Preisunterschied von 39% bei jeweils SF11 erhalten.
02.02.2016 | 14:38
Abteilung: Pressestelle
Guten Tag Herr Abercron,
wir können Ihren Unmut verstehen. Gerne erklären wir Ihnen den Sachverhalt.
Wie in unserer Antwort vom 21.10.2015 auf Reclabox beschrieben, haben wir Ihre vorzeitige Stufung aufgrund des Schadens vom 15.09.2015 rückabgewickelt und die zu viel gezahlten Beiträge erstattet. Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) wurde nach abschließender Klärung des Schadensachverhaltes entsprechend korrigiert und Sie wurden wie vor dem Unfall in die SF-Klasse 11 eingestuft.
Bei Ihrem ursprünglichen Vertragsbeginn haben Sie angegeben, dass Sie keine Vorversicherung für Ihr Zweitfahrzeug haben. Aufgrund unserer verbesserten Zweitwagenregelung haben wir Ihr Fahrzeug in die gleiche SF-Klasse wie Ihr Erstfahrzeug eingestuft (SF 11). Dabei handelt es sich um eine Sondereinstufung, die nur so lange gültig ist, wie Sie bei uns versichert sind. Bei einer Kündigung geben wir wie üblich die tatsächliche SF-Klasse gemäß GDV-Stufung an Ihren Nachversicherer weiter. In Ihrem Fall die SF-Klasse ½.
Neben der Schadenfreiheitsklasse und weiteren Merkmalen werden Schäden ab drei Jahre vor Vertragsbeginn gemäß Punkt C. 1.1. 8 unserer Allgemeinen Kraftfahrtbedingungen bei der Tarifierung berücksichtigt. Dies hat eine Veränderung des Beitrags zur Folge.
Selbstverständlich können Sie, wie in Ihrem Fall geschehen aufgrund eines Schadenereignisses von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen.
Ihr AdmiralDirekt.de Team
Beschwerde ist noch nicht gelöst