Durch Saturn gelöste Beschwerde. | 838 Views | 15.01.2016 | 15:52 Uhr
geschrieben von Katja Lehmann

Saturn (Ingolstadt)

Beschädigtes Gerät geliefert, Saturn reagiert nicht mehr.

Bestell-/Kundennummer: 15985987

Ich habe am 28.12.2015 bei Saturn online einen Geschirrspüler bestellt. Am 31.12.2015 erhielt ich eine Versandmitteilung von Saturn. Am 04.01.2016 ruft Hermes bei mir an und sagt, dass sie am 05.01. vormittags liefern. Ich nehme also einen Tag Urlaub und was passiert? Richtig. nichts. Irgendwann meldet sich Hermes und sagt, dass sie nicht liefern können. Der Geschirrspüler ist irgendwie weg. Nach einigem hin und her mit Saturn bekam ich von Hermes die Info, dass sie am 11.01. liefern. noch ein Urlaubstag. Der Geschirrspüler war also offenbar seit 31.12.2015 auf Deutschlandtournee.

SCHLAGWORTE

Am 11.01. wurde dann tatsächlich geliefert. Die Hermes-Jungs waren keine 2 Minuten im Haus, haben aber ordentlich Schlammspuren auf den Teppichböden hinterlassen.
Zumindest hatten sie das Gerät exakt vor die Nische abgestellt, in die es später eingebaut werden sollte. Sehr nett. dachte ich. Der Geschirrspüler stand verkehrt herum. also mit der Front nach hinten. Mittlerweile ist mir auch klar, warum. Das Gerät weist einen extremen Transportschaden auf, der aber nur von der Frontseite zu sehen ist. Bei Inbetriebnahme wäre ein Wasserschaden garantiert.

Also habe ich das Saturn-Kundencenter angerufen und den Schaden gemeldet. Mir wurde ein 1-zu-1-Umtausch zugesagt. Da ich nach dem ganzen Ärger auf Nummer sicher gehen wollte, habe ich den Schaden zusätzlich nochmal schriftlich gemeldet und eine Nacherfüllung gewünscht.

Nun teilte mir Saturn mit, dass das Gerät nicht vorrätig sei und ich ein gleichwertiges Gerät haben könnte. Nein, kann ich nicht. Ein gleichwertiges Gerät gibt es nur was die Abmessungen angeht. Bei Strom- und Wasserverbrauch würde ich mich verschlechern. oder der Kaufpreis wäre deutlich höher. Abgesehen davon kann ich nicht beurteilen, wie realistisch die angegebene Lieferzeit bzw. Verfügbarkeit bei diesem „gleichwertigen“ Gerät wäre. Außerdem bot mir Saturn noch die Rückabwicklung des Kaufvertrages an. Das geht aber m. E. auch nicht, da die Altgeräteentsorgung mit vereinbart war. Das heißt, nach Rückabwicklung hätte ich nicht mal mehr mein zwar altes aber immerhin funktionstüchtiges Altgerät. Also habe ich diese Angebote abgelehnt und bestehe auf mein Recht auf Nacherfüllung. Sollte ja auch kein Problem sein. Das Gerät ist im Online-Shop schließlich verfügbar.

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Und obwohl Saturn mir gegenüber zugibt, das bestellte Gerät nicht liefern zu können, wird es nach wie vor im Online-Shop mit einer Lieferzeit von 11-12 Werktagen angeboten. Fazit: mein defekt geliefertes Gerät kann nicht getauscht werden, weil es angeblich nicht lieferbar ist. Gleichzeitig könnte mein Nachbar exakt dieses Gerät mit der angegebenen Lieferzeit kaufen.
Laut UWG ist es unzulässig, einen Artikel anzubieten, obwohl er gar nicht verfügbar ist.
Und da Saturn mittlerweile gar nicht mehr reagiert, bleibt mir nun nichts anderes übrig, als den Fall erstmal an die Wettbewerbszentrale und an die IHK zu melden. Als nächstes folgt die Strafanzeige wegen Betruges. Grund: Momentan ist das Geld weg, der alte funktionierende Geschirrspüler weg, ein Schrotthaufen in meiner Küche und keine Reaktion mehr vom Verkäufer.

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Meine Forderung an Saturn: Nacherfüllung, d. h. 1-zu-1-Umtausch


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


24.01.2016 | 10:09
von Katja Lehmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


14.02.2016 | 10:00
von Katja Lehmann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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