Möbel Inhofer GmbH & Co. KG (Senden)
BIG Couch von Inhofer; totaler Reifall
Bestell-/Kundennummer: 6450128
Vor ca. 6 Monaten haben wir ein Sofa, bei Inhofer "BIG Sofa SAM" genannt, gekauft. Innerhalb nun doch sehr kurzer Zeit, gibt nun die Linke Seite der Rückenlehne, es ist ein zweiteiliges Sofa, immer mehr nach. Zudem ist nun auch noch beim Beistellhocker zum Sofa, ein Knopf vom Polster abgerissen. Dies ist nach dem Aufstehen einer Person passiert, was darauf schließen lässt, dass die Befestigung des Knopfes nicht ausreichend war. Mann muss dazu sagen, das die Knöpfe auf Spannung montiert sind. Wenn man sich auf das Sofa setzt, dann werden diese mit dem Poster nach unten gedrückt und die Halterung lockert sich. Steht man nun auf, wird der Knopf wieder auf Sammlung gesetzt. Wenn nun in der Kurzen Zeit ein Knopf abreißt, dann ist es meines Erachtens ein Herstellerfehler.
So, nun komme ich zum eigentlichen Problem!
Diese beiden Fälle habe ich natürlich als Garantiefälle angesehen und mich telefonisch bei Inhofer gemeldet, mit der Erwartung einer unkomplizierten Regulierung der Beanstandung.
Stutzig wurde ich dann beim ersten Schreiben von Inhofer, bezüglich meiner Beanstandung. Darin wurde eine schriftliche Kostenübernahmebestätigung gefordert, bevor seitens Inhofer weitere Schritte eingeleitet werden. Etwas später erhielt ich einen weiteren Brief, mit der Bitte Fotos einzusenden, die die Mängel aufzeigen.
Folgende Antwort erhielt ich zu meinen Fotos von Inhofer:
“Auf den Bildern ist nicht ersichtlich das es sich hier um ein Herstellerverschulden
handelt. Aus diesem Grund benötigen wir weiterhin eine Kostenübernahmebestätigung”
Was ist es denn sonnst, wenn nicht ein Herstellerfehler? Darf man sich bei einem Sofa von Inhofer nicht nach hinten lehnen ohne damit rechnen zu müssen, dass diese evtl. nachgeben könnte? Oder gar sich drauf setzten, ohne rechnen zu müssen, dass beim Aufstehen etwas vom Polster abreißen könnte? Wozu brauche ich dann noch ein Sofa vom Inhofer?
Ich denke das sich eine Fahrt nach Senden kaum mehr lohnt, bei den Möbelhäusern im Münchener Raum. Leider habe ich auf gut gemeinte Tipps von Bekannten gehört, die mir geraten haben, auch mal zum Inhofer zu fahren.
19.01.2016 | 14:16
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Herr Mauch,
da die beanstandete Garnitur bereits seit dem 06.07.2015 bei Ihnen in Gebrauch ist, weisen wir in diesem Zusammenhang daraufhin, dass gesetzlich bereits nach 6 Monaten die Beweislastumkehr in Kraft tritt. Das heißt der Kunde muss nach dieser Zeit nachweisen, dass ein technischer Defekt oder ein Materialfehler vorliegt. Es wird nach dieser Zeit immer eine Kostenübernahmebestätigung von uns angefordert, im Falle von Eigenverschulden. Unser Hersteller hat währenddessen die Beanstandung erhalten und benötigte für eine weitere Bearbeitung Fotos der gemeldeten Mängel. Dieser hat dann anhand der Fotos, welche Sie uns zukommen lassen haben festgestellt, dass es sich hierbei um keinen Materialfehler bzw. Herstellerverschulden handelt. Wie Ihnen bereits mitgeteilt, haben wir den Werkskundendienst angefordert. Sollte dieser vor Ort feststellen, dass es sich tatsächlich um Eigenverschulden handelt, dann werden wir Ihnen die Kosten in Rechnung stellen. Der Hersteller wird sich bezüglich eines Termines mit Ihnen persönlich in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Möbel Inhofer Onlineteam
Die Lehne des Sofas müsste zwischen Weihnachten und Neujahr nachgegeben haben, es war nicht sofort bemerkbar. Sie gab immer mehr nach. Wir haben wegen den Feiertagen warten wollen, bis wir bei Ihnen am 07.01.2016 angerufen haben. Das wir dadurch um einen Tag in die Beweislastumkehr geraten sind, ist jetzt natürlich ärgerlich für uns, jedoch ändert es nichts an der Tatsache, dass das Sofa nicht stabil gebaut ist, bzw. gerade dieses Sofa einen Herstellerfehler hat. Möglicherweise ist auf den Fotos nicht klar ersichtlich, dass die Nägel der Rückenlehne sehr nah am Rande der Spanplatte/Bodenplatte montiert sind. Darüber kann sich dann aber der Kundendienst ein Bild Vorort machen.
Viele Grüße