Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 308 Views | 18.01.2016 | 10:05 Uhr
geschrieben von Ralf Borkenstein

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Keine Guthabenauszahlung

Bestell-/Kundennummer: 0181730

Guthaben durch ExtraEnergie wird nicht ausgezahlt. War 2 Jahre Kunde. Kündigung erfolgte zum 30.11.205. Im zweiten Belieferungsjahr wurde der monatlich Verbrauch erheblich nach oben berechnet, was eine Erhöhung des monatlichen Abschlags nach sich zog. Der Endzählerstand wurde termingerecht mitgeteilt und wird auch in der Endabrechnung vom 05.12.2015 aufgeführt.

SCHLAGWORTE

Seitdem warte ich auf eine neue Rechnung inclusive der Rückerstattung.

Leider wurde hier zur Berechnung der maschinell errechnete Wert herangezogen und der tatsächliche Zählerstand KOMPLETT ignoriert. Es kommt, was kommen musste. Nicht das ich ein Jahr lang viel zu hohe Abschläge gezahlt habe., jetzt soll ich auch noch ca. 200 Euro nachbezahlen.

Das Guthaben, welches sicherlich das 6-fache nicht unterschreiten dürfte, liegt beim Konzern. Seit Wochen warte ich auf eine Rechnungsänderung. Telefonisch wird man nur vertröstet.

Zum Schluss wirds noch heftiger. Trotz Mitteilung der Service Hotline, dass ich nichts mehr bezahlen soll muss und nur auf die Überweisung warten muss wird jetzt verlangt, ich soll die falsch berechneten 200 euro erst bezahlen, da sonst wieder eine neue Abrechnung erstellt werden muss und das Guthaben nicht ausgezahlt werden kann.

So geht man nicht mit Kunden um!

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: 1600 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.01.2016 | 11:40
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Borkenstein,

vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir entschuldigen uns nochmals für die entstandenen Unannehmlichkeiten. Bezüglich Ihres Anliegens haben wir Sie bereits separat kontaktiert. Sollten sich bei Ihnen Rückfragen ergeben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (3)


18.01.2016 | 15:34
von Dieter Lohmeier | Regelverstoß melden
Die Jahresabrechnungen dieser Unternehmensgruppe sind aufgrund der fehlenden Auflistung geleisteter Abschlagszahlungen (nicht die in den Rechnungen aufgeführten gefordeten Abschlagszahlungen), der fehlenden Verbuchung von rechtswidrig einbehaltenen Vorjahresguthaben und der Darstellung nicht belegter und nicht nachvollziehbarer „noch offener Posten“ sachlich überhaupt nicht prüfbar.

Bei weitergehenden Prüfungen mit Hilfe einer Exel-Tabelle konnte ich feststellen, das ganz offensichtlich mit undurchsichtigen Buchungstricks bei der Berechnung von Guthaben und Abschlagszahlungen operiert wird.
Dadurch werden offensichtlich höhere Forderungen generiert, als sich bei einer korrekten Rechnungsstellung ergeben würden. Zumindest war das bei mir so. Inzwischen habe ich die Bestätigung eines Mitgliedes aus unserer Selbsthilfegruppe, das es dort genau so war.
Man kann dem aber ziemlich einfach auf die Schliche kommen, wenn man in einer Exel-Tabelle für jeden Abrechnungszeitraum die ungekürzten Rechnungsbeträge (auf Grundlage der rechtswirksamen Arbeitspreise)
eingibt und den gewährten Neukundenbonus und die tatsächlich geleisteten Abschlagszahlungen gegenüber stellt. Wenn man dabei die ganze Guthaben- und offene Postenrechnerei aussen vor lässt, kommt man zu einem korrekten Ergebnis

22.01.2016 | 15:13
von Ralf Borkenstein noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider wurde hier wieder nur auf die angeblich gesetzliche 30 Tagesfrist hingewiesen für die Auszahlung des Guthabens. Eine schnelle Lösung ist was anderes.


13.02.2016 | 07:35
von Ralf Borkenstein gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eine schnelle und unbürokratische lösung sieht anders aus. Geld wurde letztendlich erstattet.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!