Neue Osnabrücker Zeitung GmbH & Co. KG (Osnabrück)
Mindeslohn wird nicht gezahlt
Ich habe im November 2015 das Angebot erhalten, von der Neuen osnabrücker Zeitung auf 450; -Euro zu arbeiten als Zeitungsausträgerin. Beginn ist meist ab 3:30 morgens, wenn die zeitungen geliefert werden damit sie bis um 6 uhr beim Besteller/ kunden sind. Ich bin in der ersten Woche für einen Bezirk eingearbeitet worden von 3 Tagen. Drei weitere Tage habe ich diesen Bezirk alleine gemacht. Darauf die Woche erneute Einarbeitung in einen anderen Bezirk und darauf die Woche ebenfalls Einarbeitung in einen anderen Bezirk.
Bei der Vorstellung meiner Person, die fand in den persönlichen Räumen -Wohnung statt, wurde mir versichert das ich wie gesetzlich vorgeschrieben 8,50 Euro Brutto wie netto erhalten werde, weil es ist auf 450,-Euro Basis. Und wenn das Verteilen länger dauern sollte, würde der Mehraufwand auch bezahlt werden. Schließlich hängt es vom Umfang, Wetter und der Einarbeitungszeit ab.
Der Vertrag wurde mir paar Tage später zugestellt und ich diesen unterschrieben zurücksendete. Dieser war allerdings nicht detailiert hinsichtlich der Absprachen. Umfasste eher die Bestimmungen die der Zusteller einzuhalten hat.
Nun wurde ich mitte Dezember krank durch einen Treppensturz. Zum Glück passierte dieser zu hause, ansonsten hätte ich dbzgl. auch noch Ärger. Nun habe ich die Abrechnung erhalten, in der ich statt der 8,50 Euro nur 8,30 Euro erhalte und das nicht mal ausgezahlt, sondern mit Abzügen von Sozialversicherungen und es isch auch keine Bezahlung nach Stunden erfolgt, sondern nach Anzahl der Zeitungen und dem Gewicht. Ich habe Entgelt erhalten von 122,-Euro für 31Stunden, bei 8,50 euro wären es 14 Stunden Arbeit. Und dafür so früh raus, Kleidung täglich beschmutzen, Fahrradreifen durch Gewicht und Schotterstraßen defekt.
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Nachdem ich nun zeitgleich wegen Arbeitsausfall Post vom Landkreis für Arbeit erhalten habe, hinsichtlich finanzieller Leistung deren, gab es den Hinweiß sofort eine sozialversicherten Stelle antreten kann, habe ich den Arbeitsvertrag mit der NOZ gekündigt.
Rechtlich sind Sozialversicherung bei einem Minijob nicht abzuführen, zumal meine Krankenkasse nicht von mir erwähnt wurde. Eine Lohnfortzahlung ist auch zu tragen wenn ein AU vorliegt, und ich bin 4 Wochen krankgeschrieben worden. Somit fordere ich die NOZ auf mir die fehlenden 143,50 Euro zu überweisen zzgl. Krankentagegeld von 20Tagen x 8,50 Euro.
Andernfalls gibt es noch die Gewerkschaft. Und die hat auch Rechtsanwälte!
Sofern Sie Gewerkschaftsmitglied sind, gleich ab zum DGB und einen Termin mit dem Rechtsschutz ausmachen. Treten Sie erst jetzt in die Gewerkschaft ein, können Sie sich den Weg zum DGB allerdings sparen. Dann hilft nur ein Anwalt, den Sie bezahlen müssen (oder die Rechtsschutzversicherung). Wie ich es sehe, haben Sie für die AU natürlich Anspruch auf Bezahlung. Viel Glück