Durch EDEKA ZENTRALE endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1050 Views | 19.01.2016 | 14:41 Uhr
geschrieben von Dennis Zapfe

EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG (München)

Park & Control Bußgeld außerhalb der Geschäftszeiten

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE


Ich wohne in der Implerstraße in München. Ihr Markt ist also in unmittelbarer Nachbarschaft.

Seit einiger Zeit haben sie die Schranken zum Parkgelände entfernt und die Firma Park & Control zur Parkraumüberwachung beauftragt.
Ihre Bestrebung Dauerparker während der Geschäftszeiten fern zu halten, kann ich nachvollziehen.
Leider scheint das Geschäftsmodell der Park & Control jedoch ganz andere Interessen zu verfolgen als die der Edeka.

So kam es, dass ich an einem Sonntag Abend keinerlei öffentliche Parkmöglichkeit finden konnte und mein Fahrzeug auf ihrem großen leeren Parkgelände abstellte.
Am nächsten morgen entfernte ich mein Fahrzeug bereits vor den regulären Öffnungszeiten um 7:40 Uhr

Leider zu spät. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich bereits ein absurd überhöhtes 'Bußgeld' über 30 Euro der Park and Control erhalten.

Folglich versuchte ich mit der Park and Control eine Einigung zu erzielen, die Sachlage zu erläutern. Ergebnislos.
Es folgten Standardbriefe, Mahnbriefe mit diversen Drohgebärden (Schufa, Gericht, Inkasso) und aberwitzig kurzen Fristen.

Ich habe das Bußgeld schließlich Widerwillen bezahlt.

Bezahlt haben aber auch Sie als Auftraggeber.
Seit diesem Vorfall habe ich und meine Familie Ihren Markt nicht mehr aufgesucht. Zu tief sitzt die Verärgerung über das Vorgehen der Firma Park & Control und die Tatsache, dass auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten überhöhte Bußgelder zu Unrecht ausgestellt werden.

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Meine Forderung an EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG: Erstattung des Bußgeldes, sinnvolle Regelung der Park & Control


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


19.01.2016 | 20:53
von Da Papa | Regelverstoß melden
Einfach mal vorher googeln, bevor ihr so was bezahlt: Lesen, wegwerfen, freuen: www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/parkplatzkontrolle/

05.02.2016 | 19:24
von Dennis Zapfe noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach einer unverschämten Antwort des Marktleiters schließe ich diese Beschwerde. Kundenbindung ein Fremdwort für Edeka. Schade.


05.02.2016 | 19:25
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


05.02.2016 | 19:25
von Dennis Zapfe endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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