Rhein-Sieg-Kreis (Siegburg)
Gebühren für die Papiertonne und Wertstofftonne nicht zulässig
Bestell-/Kundennummer: 1018.6000.3514 & 9818
Es ist nicht im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz und Wertstoffgesetzes Gebühren für die Papiertonne und Wertstofftonne zu erheben.
Die Sammlung, Sortierung und Behandlung von "Abfällen", die per gelbem Sack oder gelber Tonne gesammelt werden, wird ausschließlich über die vom Verbraucher beim Kauf entrichteten Gebühren für den grünen Punkt bzw. dem dualen System Deutschland finanziert.
Eine Mit- oder Cofinanzierung über die Müllgebühren ist absolut ausgeschlossen!
Decking: "Mittelfristig wollen wir natürlich mit den Wertstoffen Erlöse erwirtschaften. Dieses Geld soll dann, ähnlich wie bei der Vermarktung des Altpapiers, ein weiterer wichtiger Beitrag zur Gebührenstabilität sein und die Anfangsinvestitionen in die neuen Tonnen decken. "
Hier werden also nun entgegen allen Versprechen gesonderte Gebühren zusätzlich zum dualen System erhoben. Der Betrag spielt dabei keine Rolle, denn wenn Gebühren einmal etabliert worden sind, werden diese mit Sicherheit steigen.
Wesentlich problematischer ist die Frage ob diese Tonnen dann auch verpflichtend sind?
Ich bestehe auf die Bereitstellung einer kostenlosen Alternative für die Entsorgung im Sinne des KrWG und Wertstoffgesetzes.
Darüber hinaus ist die Entsorgung der verschiedenen Geräte und Güter inzwischen so kompliziert geworden, das immer mehr davon einfach im Wald entsorgt werden.
Insofern ist für mich fragwürdig ob die RSAG als qualifizierter Entsorger weiterhin in Betracht kommt, und diese Position nicht besser erneut ausgeschrieben wird?
Dazu habe ich wie folgt Stellung genommen:
Ich habe Ihre Schreiben erhalten und konnte Ihrer Argumentation im Schreiben vom 27.01.2016 nachvollziehen. Daher muss ich meinen Widerspruch umformulieren.
Gemäß Ihrer Argumentation wird für die gelbe Tonne und Papiertonne nun eine Gebühr erhoben, weil in diesen Tonnen ein Teil des Mülls entsorgt werden soll, der bislang in die Reststofftonne gehörte.
Dementsprechend geht die Menge des zu entsorgenden Mülls über die Reststofftonne zurück.
Dann muss aber auch das verpflichtende Mindestbehältervolumen für die Reststofftonne angepasst werden!
Es ist jedoch nach wie vor die Abfallsatzung des Rhein-Sieg-Kreis vom 01.01.2015 mit den darin geltenden Volumina in Kraft.
Darüber hinaus haben Sie noch nicht meine Frage beantwortet, ob die "neuen bezahlten" Tonnen in Zukunft ebenso wie die Reststofftonne verpflichtend sein werden?
Tendentiell wird der Aufwand für den Bürger immer größer, die Abfallmenge wird Dank steigendem Recycling geringer, dennoch wird die Entsorgung immer teurer!
Dies stimmt nicht mit den Versprechungen der RSAG überein.
Die Gewinne aus den gewonnenen Rohstoffen verbleiben bei der RSAG, obwohl der Sortieraufwand immer mehr zum Bürger verlagert wird!
Dieser Aufwand wird von immer mehr Bürgern als "Entsorgungsterror" empfunden, die daraufhin ihren Müll lieber in der Landschaft entsorgen, als bei einer Annahmestelle belehrt zu werden und dann teilweise ihren Müll wieder mitnehmen müssen.
Scheinbar hat man vergessen warum eine unproblematische Annahme eingeführt worden ist?
Mit den Mindestbehältervolumen werden zudem diejenigen Bürger bestraft, die besonders Effizient ihren Müll trennen und Restmüll idealerweise ganz vermeiden.
Dies kann nicht im Interesse einer Kreislaufwirtschaft sein.