Von Wolf beantwortete Beschwerde. | 1094 Views | 01.02.2016 | 12:47 Uhr
geschrieben von S. Peetz

Wolf GmbH (Mainburg)

700. - Reparaturkosten in 12 Monaten (COB 20)

Sehr geehrte Damen und Herren, unsere gerade 5 Jahre alte COB20 mit Solarspeicher hat uns in den letzten 12 Monaten 700. - an Reparaturkosten beschert.

Zuerst war das Solarmodul defekt und kürzlich dann auch noch der Ölpumpenmotor. Es liegt wohl auf der Hand, dass diese mangelhafte Produktqualität von uns nicht akzeptierbar ist, abgesehen davon dass jedwede Entscheidungsgrundlage, die den höheren Preis Ihres Produktes "Made in Germany" in Relation zu Herstellern aus Asien begründbar machte, völlig in Frage gestellt ist.

Wir erwarten eine komplette Kostenübernahme und begründen dies mit Produktmängeln, die trotz sachgemäßer Benutzung und Wartung aufgetreten sind. In Erwartung einer positiven Entscheidung, mit freundlichen Grüßen.

S. Peetz

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Meine Forderung an Wolf GmbH: Übernahme der kompletten Reparaturkosten


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.02.2016 | 12:47
Firmen-Antwort von: Wolf GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Fr. /Hr. Peetz,

die Firma Wolf GmbH kann materielle oder finanzielle Unterstützung nur an eingetragene Heizungsfirmen erstatten.

Deshalb bitten wir Sie, Ihre Kulanzanfrage an den Installateur zu stellen.

Ihr Heizungsfachbetrieb kann einen schriftlichen Kulanzantrag bei uns stellen. Nach Prüfung des Sachverhaltes werden wir Ihren Heizungsfachbetrieb über das Ergebnis informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Wolf GmbH

Martin Ettenhuber

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Kommentare und Trackbacks (6)


11.02.2016 | 16:23
von S. Peetz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Kulanzantrag über Heizungsbaufirma eingeleitet.


08.03.2016 | 14:52
von S. Peetz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Herr Ettenhuber, ich hatte alles wie Sie wünschten über den Fachbetrieb veranlasst. Raten Sie mal, was mir als Antwort präsentiert wurde?
Man lehnt die Kulanz ab, mit der Begründung dass ohne Lieferantenrechnung des Einbaus (die wie ich erklärte nicht vorliegen kann, da es nur ein Teilgewerk eines umfassenden Bauvorhabens war) diese nicht herbeizuführen sei.
Das die Firma WOLF auf Basis einer von mir angegebenen Herstellernummer nicht eindeutig erkennen kann, wann dies Anlage produziert wurde (und folglich auch installiert) halte ich gelinde gesagt für nicht nachvollziehbar.

Ich appelliere hier an Ihren gesunden Menschenverstand, sich der Sache noch einmal anzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
S. Peetz


09.03.2016 | 09:24
von Wolf GmbH

Sehr geehrte Fr. /Hr. Peetz,

damit wir den Vorgang genau prüfen können, benötigen wir die Kontaktdaten von Ihnen, sowie die Kontakdaten des Heizungsfachbetriebes über den der Kulanzantrag eingereicht wurde.

Senden Sie uns bitte diese Daten an service spider monkey wolf-heiztechnik.de

Senden Sie bitte diesen Verlauf mit.

Wir werden uns dann nochmals mit Ihnen in Verbindung setzten.

Mit freundlichen Grüßen

Wolf GmbH

Martin Ettenhuber



12.03.2016 | 13:58
von S. Peetz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


21.04.2016 | 15:30
von S. Peetz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Defekte Teile sollen über Fachbetrieb zugeschickt werden. Prüfung/Entscheidung offen.


08.07.2016 | 13:14
von S. Peetz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich erhielt gerade eine Antwort seitens WOLF (Frau J.) : man lehnt eine Lösung ab, da "das Teil aus Juli 2010 stammt und somit der Gewährleistungsanspruch [. ] abgelaufen ist. "

Bravo WOLF! Das nennt man auch Chuzpe. Wieder eine Chance vertan: ein weiterer Fall von Preise hoch, Qualität runter. Geht auf Dauer meistens nicht gut.

Jeder potentielle Kunde möge dieses "kundenorientierte" Verhalten in seine Kaufentscheidung einfliessen lassen.




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