clever fit GmbH (Landsberg am Lech)
Ärztliches Attest sei ungültig
Trotz eines ärztlichen Attestes, dass besagt das ich dauerhaft keinen Sport machen kann, sieht die Clever Fit GmbH nicht ein, meine Kündigung anzunehmen. Das Attest soll beinhalten, seit wann die Krankheit bekannt ist und ob es sich tatsächlich um eine dauerhafte Erkrankung handelt. Der zweite Punkt wurde in dem Attest auch erfasst, aber ich finde es nahezu eine Frechheit, dass diese Bescheinung nicht angenommen wird. Wenn ich keinen Sport machen kann, kann ich einfach keinen Sport machen und die buchen einfach weiter den Betrag von meinem Konto ab.
Da mein Arzt momentan Urlaub hat kann ich auch kein weiteres Attest holen.
Der Oberhammer war, dass ich eine Kündigung mit Bitte um schriftlicher Bestätigung geschrieben habe und nach knapp zwei Wochen immer noch nichts erhalten habe.
Daraufhin habe ich bei der Mitgliedsverwaltung angerufen und der Fall wurde noch nicht einmal bearbeitet bzw. aufgrund meines Anrufs wurde mir gesagt, dass das Attest ungültig ist. Weitere Frechheit! Dann habe ich endlich einen Brief erhalten, überseht von Rechtschreibfehlern, der besagt dass mein Vertrag im Jahr 2017 gekündigt wird.
Der Service lässt auf jeden Fall zu wünschen übrig. Man könnte einem noch Mitglied beispielsweise entgegen kommen, dass bis zur Abgabe eines laut clever fit, "richtigen Attests", eine Zahlungspause einlegt wird.
Aufgrund dessen werde ich keinem dieses Fitness Studio empfehlen und werde meine Meinung im Freundeskreis weiter verbreiten!
. ich frage nur!
GGf noch mal genau in den AGB des Studios nachlesen was zur Sonderkündigung vermerkt ist. Alternativ anwaltliche Hilfe hinzuziehen, gerade die Fitnesstudios sind ja sehr sperrig in solchen Dingen.
Und wenn ich als Anbieter ein solches einräume, dann darf ich dies doch wohl zu meinen Bedingungen.
Hier ein Zitat von der Internetseite:
"Du kannst die Vereinbarung im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehr und vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im Voraus bestimmen Zeitraum aussetzen. Dabei fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,- EUR an. Bei Inanspruchnahme einer Stilllegung verlängert sich die Vertragslaufzeit um die Monate der Stilllegung. "
Damit ist doch alles gesagt.
Achja an die besonders schlaue Person mit dem Auto Beispiel:
Wenn ich zu blöd bin mich an die Verkehrsregeln zu halten, bin ich selbst schuld.
Für eine Krankheit von Geburt an kann in der Regel niemand etwas.
An den Beschwerdeführer/in: Selbstverständlich besitzen Sie aufgrund des Attestes ein Sonderkündigungsrecht. Lesen Sie bitte hier nach: www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/der-vertrag-mit-dem-fitnessstudio/
Und natürlich muß mir Mike Schwarz nicht monatlich 1000 Euro überweisen, weil ich dies auf einer Internetseite so schreibe. Sofern er es dann doch machen würde, steht es um ihn schlimmer, als ich dachte.
Zu dem Argument mit dem Auto - wenn ich zu schnell Auto fahre und die Verkehrsregeln nicht beachte ist das meine eigene Schuld.
Eine Krankheit zu haben, die sich akut verschlimmert hat (Blutkrankheit), dafür kann ich nichts. Nur Mal so am Rande.
Beschwerde ist gelöst