Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 510 Views | 10.02.2016 | 18:06 Uhr
geschrieben von Karl-Heinz Rattmann

Stromio GmbH (Kaarst)

Stromio verweigert Sonderkündigung bei Arbeitspreiserhöhung

Bestell-/Kundennummer: 122020132

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

Stromio verweigert meine Sonderkündigung zum 29.2.2016 nach Arbeitspreiserhöhung.

Seit 2013 bin ich Kunde der Stromio GmbH.

Am 13.1.2016 erhielt ich die Jahresabrechnung von Stromio und lese im letzten Absatz, das der Arbeitspreis 2016 - 24,02 ct/kWh beträgt.
Erst der Vergleich mit meinem Arbeitspreis 2015 ergab die Preiserhöhung.
M. E. hätte mir Stromio diese Preiserhöhung mitteilen - und mir ein Sonderkündigungsrecht einräumen müssen.
Das ist nicht geschehen, daher habe ich am 18.1.2016 von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und mit E-mail, Fax und Einschreiben zum 29.2.2016 gekündigt.
Stromio akzeptiert diese Sonderkündigung nicht und hat lediglich die Kündigung zum 31.12.2016 bestätigt.
Stromio beharrt darauf, daß mir kein Sonderkündigungsrecht zusteht und die Erhöhung und Weitergabe der EEG-Umlage, KWK, §19 StromNEV, Umlage LAV und Offshore §17EnWG ohne Benachrichtigung und Sonderkündigung zu akzeptieren ist, weil es Steuer bzw "hoheitliche Abgaben" sind.

Ich habe auf folgende Urteile hingewiesen:
a) Urteil OLG Hamm vom 14.5.2013 AZ: 19U 180/12 - EEG ist keine Steuer, basiert auf privatrechtlichen Verträgen.

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b) Dieser Auffassung folgt nach meiner Kenntnis auch der Bundesgerichtshof
c) Urteil des LG Düsseldorf vom 22.10.2015 AZ: 14d O 4/15 (Sonderkündigung möglich auch aufgrund Erhöhung von Abgaben und Steuern, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig).
d) Das Bundesverbraucherministerium sieht das ebenso (WAZ v. 19.2.2013).

e) EuGH hat die Klausel - Preise einseitig anheben zu können - für nichtig erklärt.

Weiterhin habe ich am 24.1.2016 per Fax und am 25.1.2016 per Einschreiben die Einzugsermächtigung zurückgezogen. Der Empfang des Einschreibens wurde nicht bestätigt, aber das Fax.

Die Einzugsermächtigung ist zurückgezogen, trotzdem versuchte Stromio den Abschlag 2/16 abzubuchen. Die Lastschrift wurde zurückgegeben und gleichzeitig der geforderte Abschlag überwiesen.

Die Mahnung wies ich zurück, weil die Einzugsermächtigung zeitgerecht zurückgenommen wurde (per Einschreiben) und keinerlei "Schaden" bzw Zeitverzögerung entstand.
Zwei mit Standard E-mail avisierte Antworten sind noch nicht beantwortet.
Meine Sonderkündigung zum 29.2.2016 betrachte ich als rechtens, fristgemäß und gültig.

Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Stromio soll Sonderkündigung zum 29.2.2016 akzeptieren.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.02.2016 | 08:56
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären, werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


11.02.2016 | 19:36
von Karl-Heinz Rattmann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde wurde schnell und zufriedenstellend gelöst.
Dank auch an die Reclabox.




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