447 Views | 10.02.2016 | 20:04 Uhr
geschrieben von Walburga Jansen

eprimo GmbH (Neu-Isenburg)

Ungerechtfertigte Gaspreiserhöhung Anwaltstermin

Eprimo hat zum 01.08.2015 den GAS Arbeitspreis um 0,4890ct/kWh netto rehöht.

SCHLAGWORTE

Schreiben nie erhalten, nach Login auch nicht im E-Mail-Postfach.

Erhöhungen duch Netzbetreiber Rheinischen NETZGesellschaft mbH:

Netto-Preis vom 01.01.2015 zum 01.01.2016 um 0,0812 ct/kWh

Netto-Preis vom 01.01.2014 zum 01.01.2015 um 0,0541 ct/kWh

Der jährliche Grundpreis steigt vom 01.01.2014 zum 01.01.2016 um 18,24 €

Nun die Daten GAS Einkaufspreise Wechselkursbereingigt für ca. 300kWh (Million BTU) :

Dez 2013 8,15€
Jul 2014 6,95€
Dez 2014 8,70€
Jul 2015 6,07€
Dez 2015 5,38€

Nach diesen Daten hääte der Preis gesenkt müssen.

Energieversorger haben kein Recht zur Preiserhöhung, wenn sie nicht klar sagen, aus welchen Gründen, wann und wie die Preise sich ändern.

Die grundlegenden Urteile zu Energiepreisen:

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 21.03.2013

Aktenzeichen: C-92/11

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 23.10.2014

Aktenzeichen: C-359/11 und C-400/11

Bundesgerichtshof, Urteil vom 31.07.2013

Aktenzeichen: VIII ZR 162/09

Desweiteren sind noch weitere Dinge laut AGB's zweifelhaft.

z. B.: Intransparenz Online-Portal

Versteckte Preiserhöhungen in Werbebriefen

Telefonmarketing

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Kommentare und Trackbacks (1)


03.03.2016 | 13:22
von Walburga Jansen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Bertungskosten beim Anwalt waren mir erst mal zu teuer.
Fall liegt Schlichtungsstelle-Energie vor.




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