eprimo GmbH (Neu-Isenburg)
Ungerechtfertigte Gaspreiserhöhung Anwaltstermin
Eprimo hat zum 01.08.2015 den GAS Arbeitspreis um 0,4890ct/kWh netto rehöht.
Schreiben nie erhalten, nach Login auch nicht im E-Mail-Postfach.
Erhöhungen duch Netzbetreiber Rheinischen NETZGesellschaft mbH:
Netto-Preis vom 01.01.2015 zum 01.01.2016 um 0,0812 ct/kWh
Netto-Preis vom 01.01.2014 zum 01.01.2015 um 0,0541 ct/kWh
Der jährliche Grundpreis steigt vom 01.01.2014 zum 01.01.2016 um 18,24 €
Nun die Daten GAS Einkaufspreise Wechselkursbereingigt für ca. 300kWh (Million BTU) :
Dez 2013 8,15€
Jul 2014 6,95€
Dez 2014 8,70€
Jul 2015 6,07€
Dez 2015 5,38€
Nach diesen Daten hääte der Preis gesenkt müssen.
Energieversorger haben kein Recht zur Preiserhöhung, wenn sie nicht klar sagen, aus welchen Gründen, wann und wie die Preise sich ändern.
Die grundlegenden Urteile zu Energiepreisen:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 21.03.2013
Aktenzeichen: C-92/11
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 23.10.2014
Aktenzeichen: C-359/11 und C-400/11
Bundesgerichtshof, Urteil vom 31.07.2013
Aktenzeichen: VIII ZR 162/09
Desweiteren sind noch weitere Dinge laut AGB's zweifelhaft.
z. B.: Intransparenz Online-Portal
Versteckte Preiserhöhungen in Werbebriefen
Telefonmarketing
Fall liegt Schlichtungsstelle-Energie vor.