5991 Views | 10.02.2016 | 20:11 Uhr
geschrieben von Olaf Poldrack

Care-Energy (Hamburg)

Androhung einer anwaltlichen Abmahnung von Care Energy

Bestell-/Kundennummer: 310209087

Habe grauenhafte Erfahrungen mit Care Energy gemacht. War von 07/2013 bis 08/2015 Kunde (Strom). Ich versuche seit Anfang 2015 eine Abrechnung seitens CE zu bekommen, Hotline, E- Mails usw. Erst als ich am vergangenen Wochenende Herrn K. persönlich zum wiederholten Mal mit einer Beschwerde bei der Bundesnetzagentur und der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens drohte, bekam ich am 06.02.2016 eine Abrechnung über: 26 Monate. Unglaublich. Darin ist ein Guthaben von ca. 210,00 € aufgeführt. Gleichzeitig teilte mir Herr K. mit, daß er gegen mich eine anwaltliche Abmahnung in Auftrag gegeben hat, ich mein Guthaben deshalb nicht ausgezahlt bekomme.

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Zitat Herr K.: " Schönen guten Tag, vielen Dank für Ihr Schreiben. Zuerst ersuche ich um entsprechende Höflich- und Sachlichkeit in der Kommunikation. Ihre Drohungen nehme ich jedoch zum Anlass, dass ich Sie nun rechtlich belangen werde und dementsprechend eine kostenpflichtige anwaltliche Abmahnung beauftrage, Fakt ist, dass ALLE Ihre Rechnungen und Abrechnungen im Kundenportal hinterlegt sind und Ihnen postalisch übermittelt wurden. In der Beilage übersende ich diese als Beweismittel. Das ausgewiesene Guthaben, wird zuerst mit Ihrem Debitorenkonto und anschließend das Debitorenkonto mit den anfallenden Rechtsanwaltskosten der Abmahnung in Verrechnung gebracht. Da Sie vollkommen ungerechtfertigt Drohungen und Diskreditierungen ausstoßen, bleibt in diesem Fall keine andere Möglichkeit. Ihr Vertrag wird auf Grund Ihres Verhaltens nunmehr fristlos gekündigt. Dies bedeutet, dass die Energiedienstleistung eingestellt wird und nur mehr die Versorgung zum örtlichen Grundversorgungstraif durch die Care-Energy AG realisiert wird. Eine weitere Geschäftsbeziehung darüber hinaus, wird kategorisch abgelehnt. Mit freundlichen Grüßen Martin Richard K."

Das sind die Geschäftspraktiken von Care Energy, Mein Tipp: Niemals etwas abschliessen!

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Meine Forderung an Care-Energy: 209,26 €


 
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Kommentare und Trackbacks (11)


10.02.2016 | 21:14
von BaaamBaaam | Regelverstoß melden
Das ist ein interessanter Beitrag, denn das habe ich auch schon öfter gehört. Was läuft da schief? : -/

10.02.2016 | 21:37
von Olaf Poldrack | Regelverstoß melden
Da läuft nichts schief. Es kann nicht angehen, daß man eine Abrechnung erst dann bekommt, wenn man denen sonst was androht. Und die machen ernst. Anwalt & Co. Gesetz ist: Abrechnung nach spätestens 12 Monaten (nicht 26). Einkommenssteuererklärungen können deswegen nicht korrekt sein! Gesetz ist oder FAKT ist (Hr. Kristek sein Lieblingskürzel) : Eine Endabrechnung nach Anbieterwechsel steht dem Kunden nach spätestens 6 Wochen zu und nicht nach über 3 Monaten. Also: Finger weg von dieser Firma!

11.02.2016 | 13:48
von ReclaBoxler-7460335 | Regelverstoß melden
Die müssen ja ganz schöne Probleme haben wenn sie sich solch fragwürdiger Methoden gegenüber verärgerten Kunden bedienen. Da fragt man sich ernsthaft, was das soll?

11.02.2016 | 15:10
von J- Duck | Regelverstoß melden
Ja, Klagen tut der Herr gerne, das habe ich auch schon erfahren. Geb es nem Anwalt, meiner hat es auch abgeschmettert (70,00 EUR Anwaltskosten *leider*)

Wer hoch steigt wird tief fallen.

11.02.2016 | 23:21
von Olaf Poldrack | Regelverstoß melden
Jetzt kommt der Hammer: Nach Prüfung meiner Abrechnung (hier als Foto eingestellt) ist uns aufgefallen, daß die Abrechnung nicht den Vertragsgrundlagen vom 19.04.2013 entspricht. Dort wurde ein Arbeitspreis von Brutto 19,90 Cent/kWh vereinbart. Abgerechnet wurden aber 20,92 Cent/kWh netto zzgl. Mehrwertsteuer, also 24,89 Cent/kWh. Mein Schreiben an Care- Energy: "Ich hoffe, daß das Ihrerseits nur ein Versehen ist. Ich möchte Ihnen keinen vorsätzlichen Betrug mit Vertragsbruch unterstellen. Das läge mir fern. "
Bin gespannt wie Herr K. reagiert.

12.02.2016 | 17:13
von J- Duck | Regelverstoß melden
Die Antwort wird so oder so ähnlich lauten (vermute ich) :
Wir haben Ihnen mit unserem Schreiben vom XX. XX.XXXX mitgeteilt, dass der Preis angepasst wurde. Sollten sie (so wie tausende anderer Kunden) dieses (oder ähnliche Schreiben, zB. Sammelrechnungen etc.) nicht erhalten haben, wenden Sie sich an die Post, die ist Schuld, nicht wir. WIR SIND DIE GUTEN!

14.02.2016 | 19:50
von Olaf Poldrack
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

16.02.2016 | 09:05
von Diplomingenieur Schmidt | Regelverstoß melden
Guten Morgen: Meine Empfindung zur aktuellen Abrechnungssituation bei Care Energy:
Mehr-/ Mindermengenabrechnung! Diese haben keine rechtliche Wirkung, weil Steuernummer fehlt, Umsatzsteueridentifikationsnummer fehlt, Grundpreis fehlt, Arbeitspreis meist falsch in der Höhe und auf jeden Fall in falscher Einheit dargestellt (Euro statt richtigerweise Euro/kWh)! Kunden mit Mehrkosten sollen innerhalb von 7 Werktagen zahlen, Kunden mit Guthaben müssen sich Online Registrieren um an Ihr Geld zu kommen. Nach der Online-Registrierung kommt erst eine 72-stündige Verifizierung, ob man danach überhaupt Guthaben herankommt wage ich zu bezweifeln!
Mein Tipp: Widerspruch gegen Mehr-/ Mindermengenabrechnung (per Email und gleichwohl per Einschreiben-Einwurf) und gleichzeitiges anfordern einer Jahresrechnung bzw. Schlussrechnung mit Fristsetzung von einer Kalenderwoche. Gleichwohl hinterlassen der Bankverbindung, wohin etwaiges Guthaben mit einer weiteren Fristsetzung von einer Kalenderwoche zu überweisen ist.
Viel Erfolg

17.02.2016 | 23:00
von Olaf Poldrack noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


03.03.2016 | 09:20
von Olaf Poldrack noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mittlerweile steht, nach intensiver Prüfung meiner kompletten Abrechnung und der gezahlten Abschläge, sowie der bestehenden Vertragsbestandteile, meine Guthabenforderung bei 953,84 €. Gelöst ist noch gar nichts!


24.03.2016 | 10:22
von Olaf Poldrack noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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