759 Views | 21.08.2009 | 07:59 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4120002
Im Jahr 2007 wechselten wir von Greenpeace zu einem anderen Stromanbieter. Es wurde vereinbart, die Jahresabschlussrechnung in mehreren Teilbeträgen zu begleichen. Durch ein Versehen wurde von uns danach der letzte Teilbetrag nicht rechtzeitig überwiesen.
Statt nun, wie eigentlich üblich und vernünftig, eine Mahnung o.ä. zu schicken, wurde gleich ein Anwaltsbüro aus Hamburg beauftragt den Betrag gerichtlich beizutreiben. Der fällige Betrag wurde von uns sofort überwiesen, trotzdem beharrte der Anwalt auf seinen Kosten und agierte sogar mit teuren "Blindpfändungen" wegen seiner eigenen Kosten recht selbstherrlich.
Zeugnis: Stromlieferung gut, Verhalten hinterher ein Trauerspiel...
Meine Forderung an Greenpeace Energy eG:
Stornierung der Anwaltskosten
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wenn ich am 1.1. etwas zu bezahlen habe und das zwei Wochen später immer noch nicht getan habe, dann muß ich heute damit rechnen, daß ein Inkassobüro damit beauftragt wird.
Und wenn mir ein Firma schon entgegenkommt und eine Ratenzahlung vereinbart, dann sollte ich auch pünktlich bezahlen, versehen hin oder her.
Sehen Sie das Ganze als Lehrgeld und bezahlen in Zukunft pünktlich.
Ich selbst habe mal versucht herauszufinden, ob es einen reinen Atomstromtarif gibt, weil ich keine Lust habe, diese selbsternannten Weltenretter auch noch durch überzogene Strompreise zu subventionieren. Leider Fehlanzeige.
mfg
Rolf Neff
von ReclaBoxler-4120002 nocht nicht gelöste Beschwerde.
Bislang leider weder eine Reaktion von Greenpeace Energy noch vom Amtsgericht Pforzheim, wo eine Beschwerde von mir gegen die verhängten Vollstreckungsmassnahmen anhängig ist.
mfg
Rolf Neff
Hallo,
ich bin mir ziemlich sicher, dass das AG Pforzheim der Beschwerde nicht abgeholfen hat. Oder etwa doch?
Zitat:
. so werden wir unsere Vertragsanwälte Weinert & Levermann mit der Eintreibung beauftragen.
Das Wort, Eintreibung" hört sich auf jeden Fall so bedrohlich an, wie es in der angewandten Praxis ja auch üblich zu sein scheint!