567 Views | 19.02.2016 | 14:06 Uhr
geschrieben von Michael Gareiß

Deutsche Bahn AG (München)

Fahrpreisnacherhebung MVG trotz Wunsch nach MVG Ticket

Schreiben an Frau Reinsch DB Kundenservice

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Sehr geehrte Damen und Herren,

am 21.11.2015 besuchte ich den DB Schalter am Münchener Ostbahnhof und erkundigte mich über ein Ticket von München nach Kufstein und zurück inkl. Der anschließenden Nutzung der U-Bahn. Als ich nach Absprache das Ticket kaufte und aus Kufstein nach der Bahnfahrt mit der U-Bahn unterwegs war wurde ich kontrolliert. Hierbei wurde mir gesagt, dass das Ticket, das ich erworben hatte in der U-Bahn nicht gelte und bekam eine Strafe über den aktuellen Preis für die Nutzung der Nahverkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein.

Ich verlange, dass mir entgegengekommen wird und die Strafe, die aufgrund unzureichender Kompetenz Ihrerseits verschuldet wurde von der Bahn bezahlt wird.

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Meine Forderung an Deutsche Bahn AG: Erstattung MVG Fahrpeisnacherhebung


 
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