Durch Bonus Strom gelöste Beschwerde. | 706 Views | 21.08.2009 | 19:51 Uhr
geschrieben von Michael Speckhaus

Bonus Strom GmbH (Fahrdorf)

Bonus Strom zahlt ehemaligen Kunden ihr Guthaben nicht aus

Ich war Kunde bei Bonus Strom (Bonus Knd.-Nummer 106544) und habe mein Sonderkündigungsrecht nach eine Preiserhöhung zum 31.05.2009 in Anspruch genommen.

Erst nach mehrmaligen Mahnungen meinerseits habe ich dann am 01.07.2009 meine Endabrechnung bekommen. Daraus ergab sich ein Guthaben von 58,40 €. Leider warte ich bis heute (21.08.2009) auf mein Geld.

Ich habe es mehrmals angefordert und immer wieder die gleiche Antwort erhalten, dass es zur Auszahlung bereit stehe. Fragt sich nur, wann? Jetzt bin ich soweit, dass ich entweder einen Mahnbescheid mit allen angefallenen Kosten in Auftrag gebe oder es an ein Inkasso-Unternehmen abtreten werde.

Ich habe es auch gerade der Bundesnetzagentur gemeldet. Mal schauen, was jetzt passiert.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Bonus Strom GmbH: 58,40 € plus Telefongebühren von 4,36 € = 62,76 €


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
07.09.2009 | 10:35
Firmen-Antwort von: Bonus Strom GmbH
Abteilung: Kundenservice / Rechnungsteam

Sehr geehrter Herr Speckhaus,

ihr Guthaben ist am 19.08.09 an das uns bekannte Konto ausgezahlt worden.

mit freundlichen Grüßen
Ihr Bonusstrom Kundenservice
Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (6)


22.08.2009 | 10:59
von ReclaBoxler 1040431_1 | Regelverstoß melden
Haben Sie sich mit Ihren Beschwerden bereits an die zuständige Aufsichtsbehörde BUNDESNETZAGENTUR gewandt?

www.bundesnetzagentur.de/enid/d7d3814678327f621992e2ff9ae505f5,0/Die_Bundesnetzagentur/Kontakt_39j.html

oder direkt: Verbraucherservice-Energie spider monkey BNetzA.de

24.08.2009 | 10:15
von Michael Speckhaus | Regelverstoß melden
Ich habe es auch der Bundesnetzagentur gemeldet.
Mal schauen, ob es was bringt.

25.08.2009 | 10:36
von Michael Speckhaus gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da schau mal an.
Bonus Strom hat mir heute (25.08.2009 ) die Gutschrift erstattet. Dann hat es ja doch geholfen, dass ich die Bundesnetzagentur darüber informiert habe.
Ich rate allen ehemaligen Kunden sich ebenfalls an der Bundesnetzagentur zu wenden, damit Bonus Strom mal sieht, dass die Frechheit, die sie am Tag legt, nicht immer geduldet wird.


01.09.2009 | 21:09
von Gabi | Regelverstoß melden
Hallo,
hatte auch nur Ärger mit Bonus Strom. Nur kommt mir die Schlussabrechnung etwas komisch vor. Wäre jemand bereit, mir eine Kopie von seiner zu senden? Natürlich ohne eure persönlichen Daten.

03.09.2009 | 15:08
von Dirk Schreiber | Regelverstoß melden
Hallo,
auch ich habe von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht bei Bonusstrom zum 31.5.2009 Gebrauch gemacht. Am 1.7. habe ich meine Endabrechnung mit einem Guthaben von ca. 40 Euro erhalten. Allerdings wurde mir der Betrag nicht erstattet. Auf Anfragen per Mail wurde nicht geantwortet. Erst als ich androhte, das Verfahren an meinen Rechtsanwalt zu übergeben, haben sie mir heute am 03.09.2009 mein Guthaben überwiesen. Ich möchte nicht wissen, wie viele Ex-Kunden auf ihr evtl. Restguthaben noch bis zum heutigen Tag warten bzw. es vielleicht noch nicht einmal bemerkt haben, dass man ihnen ihr Guthaben nicht erstattet hat. Deshalb habe ich meinen Fall heute der Bundesnetzagentur gemeldet. Von wegen "Ihr Guthaben wird Ihnen in den nächsten Tagen erstattet."

16.11.2009 | 20:40
von Werner Freismidl | Regelverstoß melden
Auch ich habe ähnliche, sehr negative Erfahrungen mit Bonus Strom gemacht. Unzählige nutzlose Telefonate und Schriftverkehr, der zu nichts führte oder mein Anliegen einfach ignorierte. Ich habe aufgrund des desolaten Kundenservices inzwischen resigniert und werde reumütig zu meinem alten Provider zurückkehren, auch wenn mich das etwas mehr kostet.



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!