1&1 Telecom GmbH (Montabaur)
Außerordentliche Kündigung
Bestell-/Kundennummer: 18419246
Da 1und1 im Kundencenter-Portal zu meiner Anfrage auf Außerordentliche Kündigung bisher nicht reagierte und stattdessen ein weiteres Support-Ticket diesbezüglich kommentarlos schloss, die Veröffentlichung meines Kündigungsersuches nun hier:
"Am 11.12.2015 teilte ich Ihnen (wiederholt) mit, dass die anliegende Leistung des über Sie bezogenen DSL-Anschlusses mehr als zu wünschen übrig lässt und nicht annähernd die vertragliche Vereinbarung erzielt wird. Einer Nachbesserung kamen Sie nicht nach, sondern teilten stattdessen zuletzt am 17.12. mit, (Zitat) „dass es technisch nicht umsetzbar ist, die gewünschte Bandbreite von 16.000 kBit/s zu realisieren. Ich bedauere sehr, dass ich Ihnen dieses Mal keine andere Lösung anbieten kann. “.
Bedingt durch die Feiertage antwortete ich daraufhin am 05.01.2016, dass ich mit dem Ergebnis nicht einverstanden sei (vollständiger Text unter #4 - 5.1.2016, 15:53 Uhr) und verwies unter anderem darauf, dass 1und1 diese Nichtrealisierbarkeit bei Vertragsabschluss nicht - wie in den eigenen AGB’s zugesichert - an mich kommunizierte.
Daraufhin erfolgte von Ihnen am 10.01. folgendes Angebot:
„Selbstverständlich bieten wir Ihnen unter den aktuellen Voraussetzungen die Umstellung in die 1&1 Doppel-Flat 6.000 zu folgenden Konditionen an: (…) “
Ihre Antworten bestätigen eindeutig, dass 1und1 zu keiner Zeit in der Lage gewesen ist, auch nur annähernd die vereinbarten Vertragsleistungen zu erbringen, wohl aber stillschweigend die höheren monatlichen Beiträge für eine nicht gegebene Leistung über die bisherige Vertragsdauer eingezogen hat. Eine Prüfung auf Schadensersatzansprüche gegen Sie behalte ich mir ausdrücklich vor.
Einer Rückstufung bzw. Umstellung des Vertrages nebst Laufzeitanpassung widerspreche ich hiermit ebenfalls ausdrücklich und mache von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht unter Verweis auf nachfolgende Urteile Gebrauch:
Amtsgericht München (Az. 223 C 20760/14)
sowie
Amtsgericht Kiel hat in seinem Urteil vom 04.03.2011 (106 C 21/11) entschieden, dass dem Verbraucher ein Kündigungsrecht wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage aus § 313 Abs. 3 S. 2 BGB zusteht, wenn die vereinbarte Bandbreite um mehr als fünfzig Prozent unterschritten wird. Dem Kläger sei ein Festhalten am Vertrag unter diesen Bedingungen nicht zuzumuten.
sowie
Auch das Amtsgericht Fürth hat in seinem Urteil vom 07.05.2009 (340 C 3088/08) zugunsten des Kunden entschieden, dass ihm ein Kündigungsrecht aus § 626 BGB zusteht, da die Bandbreite um mehr als fünfzig Prozent unterschritten wurde.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Nicht nur die Gerichte, sondern auch Ihre eigenen AGB’s rechtfertigen diese außerordentliche Kündigung:
var.uicdn.net/pdfs/1und1_Leistungsbeschreibung.pdf
„Die 1&1 Leistungs-Garantie umfasst alle Bestellungen sowie Tarifwechsel, bei denen die voraussichtlich verfügbare Bandbreite (Downstream) unter 50 Prozent der bestellten Bandbreite (Downstream) liegt. “
Mehrfache und tageszeitenunabhängig durchgeführte kabelgebundene Messungen über die Bundesnetzagentur ergeben für die von Ihnen zur Verfügung gestellte Leitung eine maximale Verfügbarkeit von 41,1% im downstream.
Neben der außerordentlichen Kündigung mache ich darüber hinaus den sofortigen Entzug der Lastschriftvollmacht geltend sowie untersage Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Bitte bestätigen Sie den Eingang meiner außerordentlichen Kündigung und teilen Sie den Zeitpunkt der Wirksamkeit umgehend mit. Sollten Sie auf mein Kündigungsgesuch nicht eingehen, so stelle ich den Rechtsweg anheim. "