Durch NordWestBahn endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 763 Views | 29.02.2016 | 12:13 Uhr
geschrieben von Rolf Kemper

NordWestBahn GmbH (Osnabrück)

Nordwestbahnfahrt: einmal und nie wieder

SCHLAGWORTE

Ich bin seit langer Zeit mal wieder mit dem Zug von Rhade nach Essen und zurück gefahren. Habe mich vorher im Internet über die Fahrkarten informiert. Tarifklasse B. Hab in Rhade direkt zwei gekauft, eine für die Hinfahrt mittags, eine für die Rückfahrt abends. Beide waren schon entwertet, da hab ich mir auch keine Gedanken drüber gemacht, weil weitere Erläuterungen nicht ersichtlich waren.

Diese Unwissenheit hat mich also zum normalen Fahrpreis nochmal 60 € gekostet. Wenn man so nachdenkt, was sich die Nordwestbahn alles so leistet: ständig zu spät, defekte Toiletten, überfüllte Züge (ist die Sicherheit für Stehplätze bei einer Vollbremsung eigentlich gewährleistet?), unfreundliches Personal (der Kontrolleur hat mich öfters mit junger Mann angesprochen, obwohl er geschätzt 15 Jahre jünger war.), Fristen, die vom Kunden gefordert werden, aber selbst bei weitem nicht einhält. Einfach lächerlich. Wird mir ein Vergnügen sein, die Nordwestbahn weiter zu empfehlen

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Meine Forderung an NordWestBahn GmbH: Keine Forderung, die brauchen meine 60 € sicher dringend, sonst gäbe es sicher so etwas wie Kundenfreundlichkeit oder Verständnis für Unkenntnis des Kleingedruckten.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.03.2016 | 12:55
Firmen-Antwort von: NordWestBahn GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Kemper,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Um Ihnen eine umfassende und korrekte Antwort geben zu können, benötigen wir allerdings Ihre persönlichen Daten.
Daher würden wir uns freuen, wenn Sie uns Ihre Anfrage über unser Formular auf www.nordwestbahn.de/kontakt zusenden können. Dort werden die notwendigen Angaben automatisch abgefragt und wir können vertraulich mit Ihren Daten umgehen.

Vielen Dank und viele Grüße, Ihr Team der NordWestBahn

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Kommentare und Trackbacks (2)


04.03.2016 | 13:29
von Rolf Kemper noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das ist schon seltsam.
Eine knappe halbe Stunde, nachdem eine Beschwerde eine Firma erreicht, kommt von einem völlig Unbeteiligten ein Kommentar mit dem Hinweis auf den Jura-Erstsemester-Klassiker "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". ;-)) )
Da wird wird sich doch wohl nicht der Azubi in der Rechtsabteilung selbstständig gemacht haben?


15.03.2016 | 23:15
von Rolf Kemper endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mein schriftlicher Widerspruch ist abgelehnt worden.
Unwissenheit wird mit 60 € bestraft. ;-(
Das kann sich wohl nur ein Monopolist leisten, dem der Ruf egal ist!




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