Durch e:veen Energie gelöste Beschwerde. | 589 Views | 07.03.2016 | 06:13 Uhr
geschrieben von Alexander Recker

e:veen Energie eG (Hannover)

Grundversorgung statt Anbieterwechsel

Bestell-/Kundennummer: 164388-635661

Mitte Dezember schloß ich über das Portal Toptarif einen Stromliefervertrag mit e: veen Energie ab und werde bis heute (2.3.) nicht beliefert, bin aber nun stattdessen in der Grundversorgung. Diverse vorherigen Anbieterwechsel - egal ob Strom oder Gas - klappten, von kleineren Schwierigkeiten einmal angesehen immer problemlos. Anders bei e: veen.

SCHLAGWORTE

Den zeitlichen Ablauf habe hier einmal kurz skizziert.

14.12. Antrag für Stromanbieterwechsel zum nächstmöglichen Termin (14 Tage Kündigungsfrist beim alten Anbieter) über Toptarif zu e: veen Energie

17.12. Begrüßungsschreiben von e: veeen mit Angabe der Kundennummer und Widerrrufsbelehrung

5.1. Email an e: veen: Anfrage Lieferbeginn

7.1. ca. 19:30 Anruf bei e: veen wegen Nachfrage Lieferbeginn. Die Zentrale geht ans Telefon und sagt: hier ist nur die Zentrale ich kann Ihnen nicht helfen, die Kollegen sind schon nach Hause gegangen, ich werde aber dafür sorgen, dass sie morgen zurück gerufen werden.

Der Rückruf erfolgte bis heute nicht.

12.1. Email von e: veen: Bestätigung der Kündigung beim alten Anbieter zum 11.2.

ca. 20.1. Brief von e: veen: Bestätigung der Kündigung beim alten Anbieter (ich ging dummerweise davon aus, dass das gleichzeitig den Beginn der Lieferung ab dem nächsten Tag zur Folge hat.)

2.2. Email von e: veen, Antwort auf meine Anfrage vom 5.1.: Keine Mitteilung des Lieferbeginns, da die Anmeldung bisher vom Netzbetreiber nicht bestätigt wurde

2.2. Email an e: veen: Die etwas ungehaltene Frage wie die vorhergehende Mail zustande kommen kann, wenn ich doch 10 Tage vorher den Liefertermin mitgeteilt bekommen habe (mein Fehler, wie vorher schon geschrieben)

3.2. Post von EON, Mitteilung über den Rückfall in die Grundversorgung ab 12.2.

3.2. Email an e: veen: Mitteilung des Briefs von EON, Aufforderung zur Mitteilung des Lieferbeginns bis zum 5.2.

8.2. Email und Fax an e: veen: Widerruf des Liefervertrages

22.2. Email von e: veen: Ablehnung des Widerrufs, da die Frist dafür schon lange verstrichen ist (stimmt natürlich)

22.2. Email an e: veen: Nachfrage nach dem Beginn der Lieferung

24.2. Versuch der telefonischen Nachfrage. Die Hotline ist nicht erreichbar, stattdessen werde ich in die 'Zentrale' durchgestellt. Dort sagt man mir: hier ist nur die Zentrale, wenn nach 3 mal Klingeln niemand ans Telefon geht, können sie direkt wieder auflegen. Meinen Hinweis, dass das nicht möglich ist, da bereits nach dem ersten Klingeln das Telefon abgehoben wird und daraufhin eine Bandansage zu hören ist, die darauf hinweist, dass derzeit alle Mitarbeiter im Gespräch sind und man etwas Geduld haben möge, versteht der ansonsten recht freundliche Zentralenmann bedauerlicherweise nicht.

24.2. Email an e: veen: Nachfrage nach dem Beginn der Lieferung

24.2. Fax an e: veen: Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt

29.2. Email an e: veen: Nachfrage nach dem Beginn der Lieferung

2.3. Email an e: veen: Nachfrage nach dem Beginn der Lieferung

Seit dem 12.2. befinde ich mich nun in der Grundversorgung. Eine Kommunikation mit e: veen scheint so gut wie unmöglich zu sein, Emails werden nicht beantwortet und die Hotline ist nicht erreichbar.

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Meine Forderung an e:veen Energie eG: Mitteilung des Lieferbeginns und Belieferung, alternativ Aufhebung des Vertrages und Erstattung der durch die Grundversorgung entstandenen zusätzlichen Kosten


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Kommentare und Trackbacks (4)


08.03.2016 | 10:25
von Alexander Recker | Regelverstoß melden
Heute habe ich über die Schlichtungsstelle Energie einen Schlichtungsantrag gestellt. Mal sehen ob e: veen zumindest darauf reagiert.

14.03.2016 | 06:28
von Alexander Recker noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher keinerlei Reaktionen von e: veen


22.03.2016 | 08:30
von Alexander Recker noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Inzwischen gab es Post von e: veen mit der Nachricht, dass die Versorgung aufgrund des erst jetzt bestätigten Lieferbeginns durch den Netzbetreiber, zum 1.4. beginnt, dh. ca. 6 Wochen Grundversorgung, da der alte Anbieter von e: veen ja zum 15.2. gekündigt worden war.


27.07.2016 | 15:28
von Alexander Recker gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Inzwischen hat es e: veen nicht nur geschafft mich mit Strom zu beliefern, sondern hat die zusätzlich entstandenen Kosten durch die unnötige Grundversorgung beglichen.
Das Verfahren bei der Schlichtungsstelle wurde eingestellt. Meine Beschwerde ist also gelöst.
Nach den gemachten Erfahrungen werde ich aber nach Ablauf der Mindestlaufzeit den Anbieter wechseln und e: veen zukünftig meiden.


27.07.2016 | 15:28
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