736 Views | 18.03.2016 | 10:03 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7596696

AOK Bayern - Die Gesundheitskasse (München)

Ich erhalte keine Akteneinsicht - AOK schuldet mir Geld!

Bei mir geht es um Folgendes:

SCHLAGWORTE

Ich bin freiwillig gesetzlich versichert und bin Geringverdiener.

Die Krankenkasse stuft mich seit 2010 falsch und zu hoch ein und verlangt demnach zu hohe Krankenversicherungsbeiträge von mir - auch rückwirkend, obwohl ich stets Widerspruch seit 2010/Jahren gegen die Beitragserhöhung/Bescheide eingelegt hatte, da ich Geringverdiener bin. Meine Steuerbescheide, Widerspruchsschreiben, Faxschreiben, meine Hinweise auf meinen geringen Verdienst ignoriert/e die Krankenkasse einfach und jagt mich jetzt mit dem Gerichtsvollzieher und droht mir mit Haftbefehl/Schufa-Eintrag, sollte ich die unberechtigte Forderung nicht begleichen.

Dabei schuldet die Krankenkasse mir Geld!

Sobald ich eine Tätigkeit über Lohnsteuerkarte angenommen hatte, gibt/gab es Schwierigkeiten seitens der AOK/der Arbeitgeber. Über Rechnung wollten die Arbeitgeber nicht abrechnen.

Die Krankenkasse - aber auch die Arbeitgeber, über die ich 2013/2014 tätig war - weigern sich, schriftlich nachzuweisen, dass sie angeblich für mich Krankenkassenbeiträge gezahlt hätten. Es ist davon auszugehen, dass dies nicht erfolgte und die Arbeitgeber sich auf die Nachversicherung berufen haben. Dabei ist mir der Krankenkassenbeitrag vom Lohn abgezogen worden.
Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt, hat die Krankenkasse Auskunftspflicht:
Az.: L 8 KR 158/14.

Seit 2013 schickte die Krankenkasse mir keinen Antrag zur Beitragseinstufung, obwohl ich mehrmals schriftlich darum bat.

Trotz Einschaltung von Anwälten habe ich unverständlicherweise keine Akteneinsicht erhalten. Warum nicht?

"Das Recht auf Akteneinsicht ist aus der Menschenwürde und dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitet und gehört als Verfahrensgrundsatz zum fairen Verwaltungsverfahren. "

Zudem erhalte ich folgende Unterlagen nicht:

- schriftliche Nachweise der Zahlungseingänge der Arbeitgeber durch die AOK – Auskunftsplicht Az.: L 8 KR 158/14

- detaillierte Auflistung der angeblichen Forderung - Tag/Monat/Jahr
- angeblich vollstreckbarer Titel gem. angeblich richterlichem Urteil.

Das ist nun der zweite eingeschaltete Anwalt, über den ich versuche
vergeblich Akteneinsicht zu erhalten, um die Angelegenheit zu klären. Die Krankenkasse ist unkooperativ und will die Angelegenheit nicht außergerichtlich und gütlich klären.

Der Gerichtvollzieher weigerte sich im Termin (Oktober 2015), mir den angeblichen vollstreckbaren Titel zu zeigen. Zeugen: vorhanden. Er forderte mich auf – erpresste mich – die Forderung in Höhe von € 5.199,52 zu begleichen. Erst dann würde er mir den angeblichen Titel zeigen. In diesem Termin rief ich meine Krankenkasse an. Der Inhalt des Telefonates war für alle im Raum anwesenden Personen – Gerichtsvollzieher und Zeugen – hörbar. Die Mitarbeiterin sagte für alle deutlich hörbar, dass es sich um eine angebliche Forderung nun in Höhe von € 700,00 handle. Das wären € 4.500 Unterschied. Wie kann das sein?
Als der Gerichtsvollzieher gebeten wurde, meine Terminswahrnehmung auf dem von ihm mit förmlicher Zustellung (Gelbes Couvert) an mich geschickten Schreibens mit der Forderungssumme € 5.199,52 zu bestätigen, wurde der Gerichtvollzieher aggressiv und ausfallend. Er erteilte mir Hausverbot. Es ist gängig, dies auf einem solchen Schreiben oder auch formlos zu bestätigen.

Kurz nach dem Termin kam auf einmal ein neues Schreiben des Gerichtsvollziehers. Dieses Mal mit der Forderungssumme in Höhe von € 1.543,57.

Eine detaillierte Auflistung - Tag/Monat/Jahr - weigert sich die Krankenkasse mir bis heute von den Zahlungseingängen und der angeblichen Forderung seit Versicherungsbeginn zu schicken. Die Krankenkasse schuldet mir mehrere tausend EUR durch die falsche, überhöhte Beitragseinstufung und weigert sich mir den Betrag zu erstatten.

Der Gesamtbetrag meiner Gegenforderung beträgt aktuell EUR 2.944,04.

Zudem wurde mir eine ambulante REHA bewilligt und dann auf einmal zurückgezogen. Warum?

Derzeit bin ich korrekt mit € 171,40 eingestuft. Das entspricht meinem jahrelangen Geringeinkommen. Dennoch stufte mich die Krankenkasse mit überhöhten Beitragsforderungen bis zu € 696,60 und € 721,88 ein! Das entspricht dem Betrag, der mir gerade einmal monatlich zum Leben zur Verfügung stand.

Ich widersprach stets den horrenden Einstufungen. Dennoch verlangte die Krankenkasse weiterhin überhöhte Beiträge von mir, im Schnitt ca. 237,79.
Dabei hätte ich gerade einmal für Beiträge in Höhe von € 158,53 und € 165,38 zahlen müssen. Erst 2015 passte die Krankenkasse den Beitrag rückwirkend an, allerdings erst ab 01.12.2014. Die Krankenkasse verlangte seit 2010 zu hohe Beiträge von mir, obwohl ich Geringverdiener bin.

Der jetzige Stand ist, dass mein Anwalt meine Forderungen nicht für mich geltend macht. Stattdessen hat er eine Ratenzahlung vereinbart, dies ohne meine Zustimmung. Weder Titel, noch detaillierte Auflistung, noch konkrete Benennung der Forderungssumme, noch die Nachweise der Zahlungseingänge der Arbeitgeber liegen mir schriftlich vor.

Auch eine Akteneinsicht wird mir nicht ermöglicht. Der eigene Anwalt nennt mir keinen
Termin zur Akteneinsicht! Warum nicht?

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Meine Forderung an AOK Bayern - Die Gesundheitskasse: EUR 2.944,04 zzgl. 5 Prozentpunkte über Basissatz_Schadensersatz, Schmerzensgeldforderungen sowie anfallende REHA-Kosten bleiben hiervon unberührt


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Kommentare und Trackbacks (2)


25.03.2016 | 13:04
von ReclaBoxler-7596696 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Aktueller Stand:
Auch der zweite eingeschaltete Anwalt (über Kontakte) hat nun das Mandat völlig inszeniert niedergelegt - ohne dass ich überhaupt Akteneinsicht hatte, was vereinbart war. Statt die Sache für mich zu klären/aus der Welt zu schaffen, hat der Anwalt zugunsten der Gegenseite, vor allem ohne meine Zustimmung, eine Ratenzahlung der unzulässigen Forderung vereinbart!

Auch die beantragten Unterlagen liegen mir bis heute nicht vor:

- Kontenübersicht mit allen Zahlungseingängen - auch der Arbeitgeber - seit Versicherungsbeginn im September 2010
- detaillierte Auflistung der angeblichen Forderung durch die AOK nach Tag/Monat/Jahr aufgeschlüsselt
- der angeblich vollstreckbare Titel gem. angeblich richterlichem Urteil.
Ich bin nebenberuflich, freiwillig krankenversichert.
Seit 2013 - nach dem Arbeitsverhältnis über Lohnsteuerkarte - weigert sich die AOK Bayern mitzuteilen, ob die Arbeitgeber Sozialabgaben abgeführt haben; abgezogen wurde mir dies vom Lohn. Wie es aussieht, beruft sich der Arbeitgeber (wieder) auf die Nachversicherung, zieht dies dem Arbeitnehmer zwar vom Lohn ab, zahlt aber anscheinend nicht. Stattdessen holt sich dann die Krankenkasse das Geld beim Versicherten, weigert sich jedoch nachzuweisen, wann und wieviel die Arbeitgeber angeblich bezahlt haben.

Obwohl ich mich auf das Urteil des AZ L 6 KR 158/14 berufe, weigert sich die Krankenkasse weiterhin, mir die Unterlagen zu schicken:

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178339

Ein weiterer wichtiger Artikel, der das negative Verhalten der Krankenkasse beweist:

www.cicero.de/kapital/gesundheit-wie-die-krankenkassen-selbststaendige-betruegen/57489

Wie es aussieht habe ich einen unzulässigen Schufa-Eintrag und mit Haftbefehl wird mir auch gedroht.


08.04.2016 | 13:34
von ReclaBoxler-7596696 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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