Familienkasse Bayern Nord (Nürnberg)
Kindergeldzahlungen wurden plötzlich aufgehoben
Bestell-/Kundennummer: 001FK413862
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mitte Dezember habe ich eine Anfrage der Familienkasse bekommen, Dokumente vorzulegen, die beweisen, dass meine Frau, meine beiden Kinder (1 und 8 Jahre alt) und ich dauerhaft in Deutschland leben. Insbesondere wurde dazu aufgefordert eine Meldebescheinigung, eine Bestätigung des Vermieters oder Ähnliches bis spätestens 12.01.2016 vorzulegen. Die Meldebescheinigung wurde im Dezember 2015 an die entsprechende Stelle gesandt. Mir wurde bestätigt, dass die Meldebescheinigung, die vom KVR München ausgestellt wurde für diese Zwecke geeignet ist. Trotzdem wurde seit Januar 2016 die monatliche Zahlung des Kindergelds ausgesetzt mit der Begründung, dass das angeforderte Dokument zur Verifizierung des Anspruchs noch nicht vorliegt. Dies entspricht weder der Eingangsbestätigung des Dokuments, noch den Vertragsbedingungen zur Zahlung des Kindergelds (siehe Paragraph 18), in dem Zahlungspausen verboten sind, solange die angeforderten Dokumente innerhalb von vier Wochen erbracht werden.
"Füllen Sie den Fragebogen sorgfältig und vollständig aus und fügen Sie die notwendigen Unterlagen bei. Damit keine Zahlungsunterbrechung eintritt, sollten Sie die Unterlagen möglichst innerhalb von vier Wochen bei Ihrer Familienkasse vorlegen. Zu dieser Mitwirkung sind Sie nach § 93 Abs. 1 der Abgabenordnung ausdrücklich verpflichtet. "
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Mit dieser Beschwerde fordere ich die Familenkasse Bayern Nord dazu auf, mir eine offizielle schriftliche Bestätigung zu schicken, dass die Zahlung des Kindergelds ausgesetzt wurde und warum dies so ist. Wenn möglich mit Bezug zu den allgemeinen Bedingungen und wie lange die Zahlung ausgesetzt wird.
In der Hotline der Familienkasse hat mir ein Mitarbeiter mitgeteilt, dass die Einstellung zur Gültigkeitsprüfung bei Nicht-EU-Bürgern bis zu sechs Monate dauern kann, während sie für Deutsche nur bis zu sechs Wochen dauert. Ich würde mich freuen, wenn Sie Bezug auf die Vertragsbedingungen des Kindergelds stellen könnten, wo dieser Unterschied heraus gestellt wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Arkady SYAMTOMOV
Beschwerde ist noch nicht gelöst