Durch Poco Service gelöste Beschwerde. | 413 Views | 22.03.2016 | 18:32 Uhr
geschrieben von Hartmut Czakaj

Poco Service AG (Bergkamen)

Nicht passende Glaseinlegeböden

Bestell-/Kundennummer: 7752849

Sehr geehrte Damen und Herren,

BILDER
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3 Bilder

ich habe aus dem Wohnwandprogramm der Serie „Oxford“ mehrere Artikel bestellt. Unter anderem auch einen Seitenhängeschrank (Best-Nr. 108-019-67). Diesen habe ich auch korrekt aufgebaut und an einer sehr glatten Wand (Rigips auf Spanplatte) aufgehängt. Jedoch musste ich feststellen, dass die Glaseinlegeböden etwas zu breit sind. Daraufhin bin ich zum Poco-Markt in Berlin-Spandau gefahren, Der Abteilungsleiter, Herr Horbert, versuchte die Glaseinlegeböden in den dortigen identischen Ausstellungsseitenhängeschrank zu legen. Aber auch dort waren die Glaseinlegeböden zu breit! Herr Horbert maß die Glaseinlegeböden aus, notierte den Sachverhalt und sagte, dass in diesem Fall nachgeleistet wird. Poco würde sich bei mir melden.

Später erhielt ich einen Anruf vom Poco-Kundendienst, dass ich doch bitte die Bilder schicken soll, die ich bereits Herrn Horbert gezeigt hatte. Dies habe ich getan.

Nun bekam ich postalisch vom Poco-Kundendienst mitgeteilt, dass der Lieferant mitgeteilt hätte, dass die Maße der Glaseinlegeböden korrekt wären und passen würden, wenn der Korpus exakt winklig ausgerichtet ist. Daher wird meine Beanstandung abgelehnt, da ein Montagefehler vorliegen muss. Der Satz zum besonderen Ärgern lautet: „Wir hoffen sehr, dass Sie sich unter diesen Umständen unserer Sichtweise anschließen können und bitten Sie nochmals um Ihr Verständnis. “

SCHLAGWORTE

Es handelt sich aber nicht um einen Montagefehler. Sämtliche Löcher sind vorgebohrt. Der Korpus ist absolut im Winkel. Die Seitenteile sind auch absolut gerade und nicht gewölbt. Ich habe eine Wasserwage angelegt und auch dieses Foto mitgeschickt. Zur Klarstellung, nach Ihrer Aussage müsste der Ausstellungsseitenhängeschrank im Poco-Markt auch falsch aufgebaut worden sein.

Ich bot gleich am Anfang an, dass sich ein Mitarbeiter die Angelegenheit gern vor Ort anschauen kann. Dieses Angebot wurde leider nicht angenommen.

Ich möchte auf das BGB, insbesondere den Paragrafen § 437 „Rechte des Käufers bei Mängeln“ verweisen. Dort steht geschrieben: Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen, 2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und 3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Ich möchte nur passende Glaseinlegeböden erhalten, um den Schrank nutzen zu können.

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Meine Forderung an Poco Service AG: Nacherfüllung gem. § 439 BGB


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
24.03.2016 | 08:34
Firmen-Antwort von: Poco Service AG
Abteilung: Onlinemarketing

Sehr geehrter Herr Czakaj,

wir haben Ihre Reklamation erneut an unsere Fachabteilung zur Prüfung übergeben. Diese wird noch einmal den Markt kontaktieren und sich dann auch noch einmal mit Ihnen in Verbindung setzen.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich auch gerne direkt an die nachstehende E-Mail-Adresse wenden: info spider monkey poco.de

Wir hoffen, dass wir Ihre Reklamation abschließend positiv klären können.

Viele Grüße - Ihr POCO-Team.

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Kommentare und Trackbacks (2)


23.04.2016 | 11:36
von Hartmut Czakaj noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nun ist ein Monat um und Poco hat sich nicht, wie hier am 24.03.2016 angekündigt, bei mir gemeldet. Das ist in meinen Augen ein ganz schlechter Service. Auf zufriedene Kunden scheint Poco wohl keinen Wert zu legen.


06.05.2016 | 14:42
von Hartmut Czakaj gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mir wurden von Poco 2 neue Glaseinlegeböden zugeschickt, welche nun passen. Danke.




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