Durch primastrom endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 426 Views | 04.04.2016 | 13:14 Uhr
geschrieben von Rosi Haupt

primastrom GmbH (Berlin)

Androhung von Stromunterbrechung, Abschlag immer gezahlt

Bestell-/Kundennummer: KNR.:7890034229

Durch Wechsel der Bank, gleichzeitigen Wechsel des Kontoinhabers, fragte ich bei Primastrom nach, ob ein Einzug ihrerseits möglich ist. Mein Vermieter z. B. kann, darf nicht einziehen, seine Aussage, lt Bankvorschrift nicht möglich. Der Telefonanbieter benötigte ebenfalls zusätzliche schriftliche Angaben. Deshalb meine konkrete Anfrage bei Primastrom. Bis zum heutigen Datum erhielt ich keine Antwort. Das zugesandte Formular zum Lastschriftverfahren beinhaltet nur meine Daten, nicht die eines anderen Kontoinhabers. Am 07.03. 2016, Abschlagszahlung um 6 Tage verspätet überwiesen. Sofort wurden am 14.03.2016 4,50€ im Lastschriftverfahren, welches ich nicht erteilt habe, von Primastrom eingezogen. Diese holte ich am gleichen Tag zurück. Ich fragte an, warum sie diesen Betrag eingezogen haben und nicht die monatliche Rate, keine Antwort. Lastschift/Einzugermächtigung wurde nicht erteilt, da ich nicht Kontoinhaber bin.

SCHLAGWORTE

Mit Schreiben vom 17.03.2016 teilte mir Primastrom mit, dass sie 14€ am 29.03.2016 erneut vom Konto einziehen werden. Aufgrund der ausstehenden Zahlung, Rücklastschrift/Mahngebühren, kündigen sie hiermit an, die Stromversorgung in 4 Wochen ab dem Zugang des heutigen Schreibens unterbrechen zu lassen. Stromsperrung wird veranlasst, wenn der Einzug der 14,00 € Rücklastschrift-und Mahngebühren nicht durchgeführt werden kann.

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Mein monatlicher Stromverbrauch ca. 85kWh, Abschlagsrate Rate 29€/Monat wurden monatlich gezahlt.

Diese Vorgehensweise kann ich mir nur so erklären, das Unternehmen hat Liqiditätsprobleme. Jede Grundkenntnisse der Buchhaltung, Zahlungsfristen, scheinen kaum bekannt. Verbraucher werden bedroht, dafür bemühen wir §, besonders wenn die Verbraucher schon etwas älter, 69, sind.

Seit der Änderung der Kontoverbindung im Dez. 2015 bin ich bemüht per Schreiben und per Mail eine eindeutige Auskunft zu erhalten, hinsichtlich der Bankverbindung, Überweisung etc. Außer sehr schnell abgesandten Drohbriefen erfolgte keine Auskunft. Der Stromvertrag ist von mir gekündigt. Abschlagszahlungen überweise ich, die letzte Abschlußzahlung möchte ich mit der Abschlußrechnung begleichen, da ich hinsichtlich dieser Beträge meine Zweifel hege. Den überzahlten Betrag wird man mir nicht rückerstatten. Mein monatlicher Verbrauch ist niedriger, die Abschlagszahlungen übersteigen den tatsächlichen Verbrauch.

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Rücknahme unberechtigter Gebühren, unberechtigte Bedrohung zur Stromsperrung unterlassen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.04.2016 | 15:41
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Haupt,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Da uns zufriedene Kunden sehr am Herzen liegen, haben wir Ihre Beschwerde mit Bedauern zur Kenntnis genommen und Ihren Fall erneut geprüft.

Soweit der Kontoinhaber eine entsprechende Vollmacht erteilt, ist der Einzug von einem anderen Konto problemlos möglich. Die entsprechenden Vordrucke haben wir Ihnen mehrfach zukommen lassen. Leider haben Sie uns jedoch keine Einzugsermächtigung übersendet. Anscheinend ist es also hinsichtlich der Umstellung des Lastschriftverfahrens zu einem kommunikativen Missverständnis gekommen. Für darauf beruhende Unannehmlichkeiten möchten wir uns entschuldigen.

Wir haben nunmehr eine Jahresendabrechnung erstellt. Die aufgrund der Umstellung entstandenen Rücklastschrift- und Mahngebühren haben wir storniert. Wir können Ihnen außerdem bestätigen, dass sämtliche Abschläge geleistet wurden und derzeit keinerlei Forderungen offen sind. Eine Sperrung wurde folglich selbstverständlich nicht veranlasst.

Wir sind zuversichtlich, die Angelegenheit geklärt zu haben, und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom-Team

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Kommentare und Trackbacks (5)


10.04.2016 | 10:13
von Rosi Haupt | Regelverstoß melden
Beschwerde 116015 Primastrom GmbH-Berlin. Es erfolgte bereits wieder eine Androhung der Stromabschaltung usw. mit Datum 07.04.2016, wegen der Mahngebühren und Rücklastschrift. Die Rate wurde am 01.04.2016 von mir überwiesen, am 07.04. wollte primastrom nochmals einziehen, welches durch die gesetzte Sperre nicht möglich wurde. Sie beziehen sich immer auf die Mahngebühren vom März, wo ich am 07.03. erst überwies und sofort am 14.03. die Mahngebühren eingezogen wurden, ich eine Wiedergutschrift durchführte. Am 20.03.16 wurden diese 4,50€ und weitere 9,50 € wieder per Folgelastschrift vom Konto eingezogen, die ich ebenfalls als Wiedergutschrift zurückbuchte, mit Datum 01.04.16
So berechnet die Firma Mahgebühren am 03.03.+ 16.03 zuzüglichRücklastgebühr a 5,00€ und nochmals Mahngebühr vom Schreiben 07.04.16, vermute ich mal. Es ist nicht ersichtlich. 5 Seiten Papier, auch mit einem Urteil vom 06.05.2011 des Amtgerichtes Göppingen, zum zweiten Mal angehangen, sicher um Angst einjagen.
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11.04.2016 | 13:34
von Rosi Haupt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Im Gegenteil, trotz Zahlung der Rate 01.04.16 wurden neue Mahngebühren, zu denen zum März gefordert. Eine neue Stromsperre wegen der Mahngebühren, wie aufgezeigt von mir, angekündigt.


14.04.2016 | 22:06
von Rosi Haupt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


22.04.2016 | 17:26
von Rosi Haupt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Abschlußrechnung ist noch offen, lt. Antwortschreiben soll sie erstellt werden. Zur Richtigstellung, ich erhielt den Vordruck SEPA-Lastschriftmandat immer, mit dem SEPA-Überweisungs/Zahlungschein. Dort ist ein Namen eines anderen Kontoinhabers nicht eintragbar, nicht vorgesehen. Das war meine Anfrage seit Nov. 2015, die nicht beantwortet werden konnte wie ich es regeln könnte.


26.04.2016 | 18:45
von Rosi Haupt endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Abschlußrechnung ist eingegangen, mit einer noch größeren nicht mehr an Negativen zu überbietenden Geschäftsgebaren. Erläuterung und wichtigste Vertragsinhalte im Überblick, nächstmöglicher Kündigungstermin: Der Vertrag ist nächstmöglich zum 30.06.2017 unter der Beachtung der Kündigungsfrist kündbar, sofern keine Laufzeitverlängerung automatisch oder aktiv abgeschlossen wurde. Eine Kündigung habe ich mehrmals schriftlich, auch nochmals per Mail im Februar 2016, wiederholt. Dieses Geschäftsgebaren ist nicht mehr nachvollziehbar. Es ist nur zu warnen vor diesem Dienstleister.




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