Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 473 Views | 02.04.2016 | 18:58 Uhr
geschrieben von Joerg Diker

Stromio GmbH (Kaarst)

Stromio verweigert Sonderkündigungsrecht

Bestell-/Kundennummer: Vertragskontonummer 122817243

Stromio informierte angeblich über eine Strompreiserhöhung zum 01.03.2016, die mir jedoch weder postalisch noch per E-Mail zugegangen ist. Erst bei Durchsicht der Verbrauchsrechnung vom 09.03.2016 hatte ich erstmalig Kenntnis von der beabsichtigten Preiserhöhung. Da es sich um eine einseitige Preiserhöhung handelt, steht mir seit Kenntnisnahme ein unbefristetes Sonderkündigungsrecht zu. Dises habe ich dann auch umgehend geltend gemacht.

SCHLAGWORTE

Diese Sonderkündigungsrecht verweigert STROMIO mir jedoch wegen Verfristung.

Es wird dabei auf ein im internen User-Bereich hinterlegtes Preiserhöhungsschreiben vom 14.09.2016 verwiesen, welches da vielleicht rechtzeitig eingestellt wurde. Informiert wurde ich hierüber jedoch nicht.

Abgesehen davon, dass mir das Schreiben vor dem 01.03. nicht zugegangen ist, denke ich, dass dieses allein schon wegen des Inhalts unwirksam ist und bei Verbraucherschutzverbänden Alarmglocken läuten lässt: Es liegt meiner Ansicht nach ein Verstoß gegen § 41 Abs. 3 Satz 1 EnWG vor, weil in nicht transparenter und verständlicher Weise über die beabsichtigte Preisänderung und das daraus resultierende Kündigungsrecht (vgl. § 41 Abs. 3 Satz 2 EnWG) informiert wurde. Das Schreiben verschleiert zunächst durch seine allgemein gehaltenen Informationen zu Beginn, dass auch eine konkrete Änderung des Vertragsverhältnisses mitgeteilt werden soll. Bereits die Überschrift ist allgemein gehalten und suggeriert, dass es sich hier lediglich um Informationen handelt, das Wort "Preiserhöhung" ist nicht enthalten. Auch die Art und Weise der Darstellung (über zwei Seiten Fließtext, ohne Hervorhebung) führt zur Unklarheit, da die Preisehöhung erst auf Seite 2 in einem großen Textblock nahezu im Fliesstext verschwindet. Das Transparenzgebot des § 41 Abs. 3 Satz 1 EnWG wird meines Erachtens damit nicht eingehalten.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Akzeptieren meines Sonderkündigungsrechts


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.04.2016 | 07:10
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (2)


05.04.2016 | 15:51
von Joerg Diker gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


05.04.2016 | 15:53
von Ralf Jänsch | Regelverstoß melden
Stromio, immer wieder ein Problemfall.

Sonderkündigungsrechte räumen die, auch wenn rechtlich gefordert, wohl nie ohne Druck ein. Und ich denke, daß die bei vielen so durchkommen und dadurch gut Kasse machen. Traurig.



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