1346 Views | 05.04.2016 | 12:41 Uhr
geschrieben von Janine Burghardt

H&M Hennes & Mauritz B.V. & Co.KG (Hamburg)

15-jährigem Mädchen Umtausch trotz Kassenbon verweigert

Hose anprobiert, irrtümlicherweise falsche Grösse bezahlt, zu Hause Etiketten entfernt, dann beim Anziehen Fehler bemerkt. Umtausch wird verweigert, weil Etikett schon entfernt war und Behauptung, dass Hose bereits getragen wurde.

Meine Tochter war letzte Woche bei H&M in Bielefeld und probierte dort eine Hose an, die ihr auch passte. Noch unentschlossen, ob sie diese kaufen wollte, hängte sie diese zurück und suchte sich noch einen Pulli aus. Auf dem Weg zur Kasse entschied sie sich doch für die Hose und nahm die vermeintlich anprobierte Hose, zahlte und ging. Zuhause entfernte sie - wie üblich, wenn man die Sachen anziehen will - die Etiketten und bemerkte dann beim Versuch, die Hose anzuziehen, dass sie eine falsche Größe gekauft hatte.

SCHLAGWORTE

Ich schickte sie also mit der Hose und dem Kassenbon in die Filiale, um die Hose umzutauschen. Die Mitarbeiterin an der Kasse verweigerte den Umtausch mit der Begründung, dass das Etikett fehle. Ich habe in meinem Leben schon viele Dinge umgetauscht - ein fehlendes Etikett bei Vorlage des Bons innerhalb von 4 Wochen war da noch nie ein Problem.

Meine Tochter, die zum 1. Mal etwas umtauschen sollte, ließ sich mit dieser Aussage abspeisen und verschenkte die Hose anschließend an eine Freundin, die diese dann gleich anzog.

Nachdem ich am Nachmittag von dem missglückten Umtausch Versuch erfuhr, machte ich mich am nächsten Tag selbst auf den Weg in die Filiale. Dort wurde mir dann der Umtausch ebenfalls verweigert mit dem Hinweis, die Hose sei offensichtlich getragen worden und sei so nicht mehr weiterzuverkaufen. Außerdem hätte meine Tochter am Vortag selbst gesagt, sie hätte die Hose getragen (was völliger Unsinn ist, da ihr die Hose gar nicht passte). Angeblich hätte die Hose schon am Vortag Tragespuren aufgewiesen. Da ich mich mit dieser Begründung nicht abfinden wollte, verlangte ich, den Chef zu sprechen, der dann angeblich nicht im Haus war.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Ich bin über dieses Verhalten zutiefst verärgert und denke schon daran, welchen Bammel meine Tochter haben wird, wenn sie das nächste Mal etwas umtauschen muss. So geht man nicht mit Kunden und insbesondere mit Kindern um, welche schließlich die Kunden von morgen sind. Ich war der festen Überzeugung, dass man mir als Erwachsenem den Umtausch beim 1. Versuch gewährt hätte. Wenn ich allerdings die vielen Beschwerden im Internet lese, scheint dieses Verhalten Gang und Gäbe zu sein in der Hoffnung, dass die abgefertigten Kunden dieses Verhalten akzeptieren und sich nur im stillen Kämmerei darüber ärgern.

Ich habe mich schriftlich bei der Geschäftsleitung beschwert und bin gespannt, ob ich von dort eine Stellungnahme bekomme.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an H&M Hennes & Mauritz B.V. & Co.KG: Erstattung des Kaufpreise & eine Entschuldigung


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (4)


17.04.2016 | 08:52
von Janine Burghardt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher keine Reaktion von der Geschäftsleitung.


22.05.2016 | 09:41
von Janine Burghardt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es ist nichts passiert. Wir werden jedenfalls künftig H&M meiden wie die Pest.


08.06.2016 | 20:53
von ReclaBoxler-3364482 | Regelverstoß melden
Sie wissen schon, dass es kein Recht auf Umtausch gibt? Dies gilt nur bei Fernabsatzgeschäften (amazon, Otto.co). Alles andere ist reine Kulanz. Von daher ist ihre Forderung ziemlich lächerlich. Sorry, das so sagen zu müssen.

19.06.2016 | 00:47
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Kollege ReclaBoxler hat Recht. Ihre Forderung ist unangebracht, da die rechtliche Grundlage fehlt. Anders wäre es, wenn Sie beispielsweise über den H&M Onlineshop bestellt hätten. Leider ist es so, dass sich viele Menschen an diesen Umtausch-Rückgabe-Komfort gewöhnt haben und neuerdings Kulanz schon als verbrieftes Recht betrachten. Tragespuren, ob nun tatsächlich vorhanden oder nicht, tun da nichts mehr zur Sache. Ich finde, Ihre Tochter hat das "Problem" schon gut gelöst. Sie konnte die Waren nicht mehr zurückgeben und hat sie ihrer Freundin geschenkt, ist doch eine nette Geste, wunderbar!



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!