Von ROLAND Rechtsschutz beantwortete Beschwerde. | 849 Views | 12.04.2016 | 18:23 Uhr
geschrieben von Anke_68

ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG (Köln)

Kündigung seitens Roland mit gleichzeitigem Fortführungsangebot

Wie scheinbar ganz vielen anderen Versicherten auch, habe ich mit Schreiben vom 4. April 2016 ein Kündigungsschreiben mit gleichzeitigem Fortführungsangebot seitens der ROLAND Rechtsschutz-Versicherung erhalten.

Diese Angebot ist gelinde gesagt eine Frechheit. Nicht nur, dass sich der Beitrag drastisch erhöht, auch wird mir der Vertrag nur noch mit einer Selbstbeteiligung angeboten.

Ich war über Jahre bei der HDI Gerling versichert, bis diese an ROLAND abgetreten wurde. Die Versicherung habe ich im Übringen in all den Jahren nicht ein einziges Mal in Anspruch genommen.

So etwas nenne ich unseriös und ist m. E. weder zielführend noch kundenbindend!

Auch wundert mich jetzt die Vielzahl der Beschwerden - sowohl bei Versicherten, als auch bei Rechtsanwälten nicht mehr.

Ich werde selbstverständlich das neue Angebot nicht annehmen und unter diesen Umständen der Roland Versicherung schreiben, dass ich mit Freude dem Versicherungsende entgegensehe.

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Meine Forderung an ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG: Keine Forderung, da kein Interesse mehr, irgendwas mit ROLAND zutun haben zu wollen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.04.2016 | 14:14
Firmen-Antwort von: ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Abteilung: Marketing und Kommunikation

Guten Tag,

auch wenn Sie von uns keine Reaktion erwarten, so möchten wir dennoch kurz antworten. Den Hintergrund haben wir hier schon einige Mal ausgeführt: Vermutlich haben Sie vor längerer Zeit einen besonders günstigen Rechtsschutz-Vertrag geschlossen, der auf einem Rahmenvertrag für Mitarbeiter großer Unternehmen basiert. Diese Verträge sind zum Teil sehr alt. Das bedeutet auch, dass die versicherten Leistungen nicht mehr zeitgemäß sind. Zudem sind die Rechtskosten in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Die Lösung in so einem Fall ist eine ordentliche und vertraglich ausdrücklich vorgesehene Kündigung mit dem gleichzeitigen Angebot eines neuen, aktuellen Rechtsschutz-Vertrags. In diesen Fällen haben unsere Angebote immer noch ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Natürlich können Sie das Angebot einfach nicht annehmen, auch wenn wir das sehr schade finden.

Viele Grüße vom ROLAND Online-Team

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