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626 Views | 15.04.2016 | 14:21 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4516607
Bestell-/Kundennummer: 5600206741
Bin FAZ-Abonnent und habe im Dezember 2015 ein Halbjahresabo der FAZ verschenkt. Im Januar 2016 wurde jedoch der Betrag für ein Ganzjahresabo von meinem Konto abgebucht. Mehrere Briefe an den Leiter des "Kundenservice" und sogar an den Geschäftsführer der FAZ GmbH blieben erfolglos.
Daraufhin habe ich eine letzte Frist für die Erstattung gesetzt und für den Fall der Nichteinhaltung mein eigenes FAZ-Abo gekündigt. Bezüglich der immer noch ausstehenden Rückerstattung des unberechtigt abgebuchten Teilbetrags (rd. € 360,-) habe ich inzwischen beim zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragt. Trotz schriftlicher Aufforderung weigert sich die FAZ auch, meine Abokündigung zu bestätigen.
Solches Verhalten kennt man sonst nur von unseriösen Stromanbietern.
Meine Forderung an Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH:
Bestätigung der Kündigung meines Abos und entsprechende Erstattung des restlichen Abopreises
Firmen-Antwort ausstehend seit
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