Durch Wolf gelöste Beschwerde. | 1214 Views | 11.04.2016 | 12:04 Uhr
geschrieben von Jürgen Preuße

Wolf GmbH (Braunschweig)

Installateur verweigert Garantie

Ende Oktober bis in den November 2014 hinein wurde bei mir ein Wolf-Gasbrennwerttherme und eine komplett neue Heizungsanlage in meinem 2-Fam.-Haus installiert.

SCHLAGWORTE

Den Wartungsvertrag der Firma hatte ich nicht angenommen, da die Kosten wesentlich höher als beim Mitbewerb waren und ich mit der Arbeit nicht zufrieden war.

U. A. hatte der Installatuer 4 x eine Elektroleitung angebort, nachts lief das Wasser aus der Heizung und zerstörte das Parkett, der Temperaturregler fiel plötzlich ab und vieles mehr.

Am 6.2.2016 viel die Heizung aus und ein Installateur der Firma wechselte den Wärmesensor aus. Die Rechnung dafür beträgt 171,26€.

Die Firma verweigert mir die Garantie mit der Begründung, dass die Wartung nicht innerhalb eines Jahres durchgeführt wurde.

Ich habe jedoch bei einer anderen Firma einen Wartungsvertrag abgeschlossen, der Wartungstermin war jedoch, aus Termingründen, erst kurz nach der Reparatur.

Muß ich die Rechnung nun zahlen?

Die Firma sagt ich soll die Garantie über die Wartungsfirma bei Wolf geltend machen.

Geht das?

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Meine Forderung an Wolf GmbH: Anerkennung als Garantiereparatur


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.04.2016 | 12:04
Firmen-Antwort von: Wolf GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Hr. Jürgen Preuße,

die Firma Wolf GmbH kann Gewährleistungsfälle nur an eingetragene Heizungsfachbetriebe erstatten.

Deshalb bitten wir Sie, Ihre Garantieanfrage an den Installateur zu stellen.

Ihr Heizungsfachbetrieb kann einen schriftlichen Antrag bei uns stellen. Nach Prüfung des Sachverhaltes sowie des defekten Bauteils werden wir Ihren Heizungsfachbetrieb über das Ergebnis informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Wolf GmbH

Teamleitung Service

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Kommentare und Trackbacks (1)


14.04.2016 | 14:33
von Jürgen Preuße gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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