primastrom GmbH (Berlin)
Endabrechnung mit völlig falschen Werten, trotz Ablesekarte
Ich erwarte innerhalb der nächsten drei Tage eine schriftliche Rückmeldung Ihrerseits zu meinen Anliegen.
Jana S
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schrieb:
Kunden-Nr.: KNR-STR-00008xxx Rechnungs-Nr.: RNG-STR-00443xxx Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich nicht im Geringsten gewillt bin nach einer schier endlos dauerenden Zeit in Ihrer Warteschleife dann auch noch inhaltslose Phrasen zu hören, erfolgt mein Widerspruch zur letzten Stromjahresendabrechnung per Mail und somit ohne persönlichen Kontakt und Unterschrift, aber das kennen Sie ja. Anscheinend habe ich einem bis 14.05.2017 gültigen Vertrag zugestimmt, ohne dass ich dafür jemals auch nur eine Bestätigung, geschweige denn meine Unterschrift gegeben habe.
Am 1.4.2015 habe ich bei Herrn Christian Held gemeldet, dass der Zählerstand der Turnusablesung mit einem viel zu niedrigen Wert berechnet wurde. Obwohl wir sowohl schriftlich (Ablesekarte vom 26.01.2015) als mehrfach telefonisch darauf hingewiesen hatten. Herr Held sicherte mir zu, dass dieser Wert korrigiert werden wird. Ebenso bat ich Ihn darum, die monatliche Abschlagszahlung, die nun nur noch 34,00 Euro betrug, da wir aufgrund unseres sparsamen Verbrauches immer eine Rückzahlung erhielten, wieder auf die üblichen 42,00 Euro anzuheben, da ich selbstverständlich keinen Wert auf eine Nachzahlung lege. Ab Mai 2015 zahlte ich dann auch wieder den gewünschten Betrag, das Gespräch hat also tatsächlich stattgefunden.
Nun muss ich also 2016 feststellen, dass der Wert nicht im Geringsten korrigiert wurde. Wie hätte ich das auch prüfen können? Ewig wird man bei Ihnen vertröstet, "es wird sich der Sache angenommen", "wir geben es weiter". Auf die jeweiligen Rückzahlungen musste ich wenigstens vier Monate warten. Und natürlich immer wieder darauf drängen. Bis zum Portal "reclabox" musste ich gehen, bis Sie endlich einmal reagierten. Steht Ihnen aber in Ihren Augen Geld zu, dann liegt noch nicht einmal die Jahresendabrechnung beim Kunden vor, laut online-Banking ist das Geld aber schon verbucht, ohne Chance auf Nachfrage, geschweige denn Widerspruch. Hätten Sie den tatsächlichen abgelesenen und gemeldeten Verbrauch von 2015 zur Berechnung verwendet, hätte ich einen Verbrauch von 1866,3 Kilowattstunden. Was noch unter dem Verbrauch von 2013 auf 2014 (1990,79kWh) liegen würde, wo ich im Übrigen eine Rückzahlung erhalten habe. Man muss regelrecht System hinter ihrem Geschäftsgebaren vermuten! 12 Monate garantieren Sie Preisgarantie und dann sind 24 Monate Vertragslaufzeit um und Sie verfälschen die Zählerstände, um entsprechend kassieren zu können? Ich fordere Sie hiermit auf, den Zählerstand vom 26.01.2015 (3555,7kWh) mit dem Zählerstand vom 20.01.2016 (5422,00kWh) zu verrechnen und die daraus folgende Korrektur auf einen Verbrauch von 1866,3kWh entsprechend neu zu berechnen. Des Weiteren kündige ich hiermit fristgerecht zum 01.06.2016 meinen mit Ihnen geschlossenen Vertrag vom 15.03.2013, der besagt, dass ich mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten aus dem bestehenden Vertrag austreten kann. Zu keiner Zeit habe ich die Vertragsdauer bis 14.05.2017 mündlich oder schriftlich bestätigt. Dieses Datum ist mir unbekannt und ich habe es in Ihrem Brief vom 26.02.2016 zum allerersten Mal zu Gesicht bekommen. Mit Grüßen Jana S
19.04.2016 | 16:28
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrte Frau Sindemann,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zufriedene Kunden liegen uns sehr am Herzen. Wir haben Ihre Beschwerde daher mit Bedauern zur Kenntnis genommen und Ihren Fall noch einmal umfassend geprüft.
Wir bedauern, dass es bei Ihrer Abrechnung zu Unstimmigkeiten gekommen ist. Wir haben nunmehr eine ordnungsgemäße Endabrechnung erstellt. Die Abrechnung wird Ihnen in den nächsten Tagen per Post zugehen. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns ausdrücklich entschuldigen.
Ihrem Wunsch nach Beendigung des Vertrags zum 01.06.2016 können wir leider nicht nachkommen. Ihr Vertrag wurde am 15.03.2013 geschlossen. Vereinbart wurde eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Gemäß den gemeinsamen Vereinbarungen verlängert sich der Vertrag zudem um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht innerhalb der Kündigungsfrist gekündigt wird. Um Ihren Vertrag zum 15.03.2016 zu beenden, hätte somit bis zum 15.12.2015 gekündigt werden müssen. Da zu diesem Zeitpunkt keine Kündigung einging, verlängerte sich der Vertrag um weitere 12 Monate. Der nächstmögliche Beendigungszeitpunkt ist demnach der 15.03.2017. Falls Sie diesen Termin wahrnehmen möchten, bitten wir Sie, uns eine formgerechte Kündigung bis spätestens zum 15.12.2016 einzureichen.
Wir sind zuversichtlich, alle Unstimmigkeiten geklärt zu haben, und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom-Team
Ich habe inzwischen die dritte neue Monatspauschale berechnet und eine erstaunliche Differenz zu dem was ich inzwischen als Rate 1 und 2 bezahlen musste, aufgelistet bekommen.
Ich erwarte die angekündigte 2. Neuberechnung und dann werde ich die entsprechende Schlichtungsstelle kontaktieren.