Tinas Erotikshop (Remseck)
Mandys Erotikshop arbeitet mit meinem Geld
Mittlerweile ist dieser Erotik-Shop ja einschlägig bekannt. Wie bereits bei meinen Vorrednern/Vorschreibern war die bestellte Ware als sofort lieferbar gekennzeichnet und ich wurde aufgefordert innerhalb von zehn Tagen zu zahlen.
Angeblich kam mein Geld erst eine Woche nach dem Lastschriftverfahren an, so die Zahlungsbestätigung. In einer Mail wurde mir mitgeteilt, dass die Ware binnen zehn Tage ankommen würde. Das war´s. Es kam weder Ware noch eine Mail noch wurde mir mein Geld zurücküberwiesen.
Auf mehrmalige Nachfragen dauerte es mehrere Tage, bis ich eine Antwort erhielt: Die Ware sei derzeit nicht lieferbar. Es wurde aber nicht für nötig gehalten mir das mitzuteilen oder eine Lieferzeit zu nennen. Daraufhin forderte ich den Shop auf mir mein Geld zurückzuüberweisen, worauf ich 14 Tage (trotz mehrmaligen Nachfragens) keine Antwort erhielt.
Erst nach Androhung rechtlicher Schritte wurde mir mitgeteilt, ich sei vom Kauf zurückgetreten und das Geld würde mir binnen 30 Tage laut AGB zurücküberwiesen. Die AGB sind aber nicht einsehbar und die Website existiert nicht mehr. Mittlerweile arbeitet die Firma seit acht Wochen mit meinem Geld - und ich habe noch nichts davon zurück.
05.09.2009 | 08:28
Abteilung: Geschäftsinhaber
Guten Tag,
Leider muss ich Ihnen heute zur Abwendung der Insolvenz eine sehr unerfreuliche Mitteilung machen. Dies fällt mir nicht leicht.
Ich habe mich von meinem Geschäftspartner aufgrund großer Differenzen getrennt.
Unter anderem war der Grund für die Trennung finanzielle und geschäftliche Differenzen und Schwierigkeiten.
Leider ist die Situation nun so, dass ich mittlerweile weder in der Lage bin, Ihnen Ihre Vorkasse zurückzuerstatten, noch die Ware auszuliefern. Da er im Besitz eines großen Teils der bereits bezahlten Ware (FunFactory-Ware; alles per Belege nachweislich)
ist und diese nun, aufgrund der geschäftlichen Trennung, und da ich nicht weiter mit ihm zusammenarbeiten möchte, zurückhält und versucht mich hiermit zu erpressen um weiterhin seine Kaufrate für den Onlineshop zu bekommen der jedoch nichts mehr abwirft. Hiergegen werde ich auch noch strafrechtlich vorgehen müssen.
Dennoch möchte ich mich meiner Verantwortung stellen und mich dieser nicht entziehen.
Daher möchte ich Ihnen anbieten, sobald es mir finanziell möglich ist, Ihnen per monatlicher Ratenzahlung in Höhe von 3€ Ihr Geld zurückzuzahlen. Ich weiß, dass dies nicht viel ist. Jedoch ist mir mehr nicht möglich.
Ich wäre sehr froh, wenn Sie mir diese Möglichkeit geben würden.
Sollte dies für Sie in Betracht kommen möchte ich Sie bitten mir dies per eMail samt Ihrer Bankverbindung zukommen zu lassen.
Auch wenn dies für Sie nicht in Frage kommt, so teilen Sie mir dies bitte mit. In diesem Fall bleibt mir dann jedoch nur der Weg der Regelinsolvenz. Dies würde ich jedoch gerne, auch in Form von Ratenzahlungen verhindern, damit auch Sie zu Ihrem Recht kommen sobald es mir finanziell wieder möglich ist.
Oder haben Sie einen anderen Vorschlag, eventuell mir noch etwas Zeit einzuräumen um alles mit meinem Anwalt doch noch in die rechten Bahnen zu führen?
Mit freundlichen Grüßen
B.B.
de.reclabox.com/beschwerden/Tinas-Erotikshop
Unter diesem Link finden Sie noch jede Menge Gleichgesinnte.
Da werden Sie sicher in den nächsten Tagen noch eine schöne Mail von Frau B. erhalten, die Ihnen eine Ratenrückerstattung von 3,oo Euro monatlich anbietet. Aber das können Sie selbst nachlesen.
Cappo
ja ich habe das Problem auch seit dem 2. 7. 09.
Ich würde Ihnen empfehlen ihr eine Frist für die Überweisung von fünf Werktagen geben. Ich glaube, hier handelt es sich nur um eine Hinhaltung. Ich werde jedenfalls das jetzt machen.
MFG
Hier meine Mail: "Mein Geld wurde mir von Ihnen nicht wie vereinbart zum 29.08.09 zurückerstattet. Es riecht doch sehr nach Betrug, dass Sie monatelang mein Geld einbehalten und Mails nicht unterschreiben. Auch sind die AGB´s für mich nicht mehr einsehbar.
Da Sie sich nicht an Ihre AGB und Vereinbarungen halten, mir weder Ware zusenden noch meine Vorkasse zurückerstatten, werde ich Anzeige erstatten, sollten die 110,45 € nicht übermorgen, am 2.09.09 auf Konto: xxx BLZ xxx eingegangen sein.
Sehen Sie dies als letzte Frist, um die Angelegenheit gütlich zu regeln."
Das ist heute aber alles hinfällig. Ich bekomme mein Geld nicht. Auch ich habe die 3 € Mail bekommen. Es ist einfach eine Unverschämtheit, elf Wochen mit meinem Geld zu arbeiten und dann einen solchen Vorschlag zu machen - zumal diese Mail kommt, nachdem das Geld spätestens seit vier Tagen auf meinem Konto sein sollte.
Amtsgericht Ludwigsburg
Beschluss vom 11.09.2009
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des/der
Bettina Iris Balog, geb. am 05.12.1980, Memelweg 7, 71686 Remseck
wird heute, am 11.09.2009, um 8.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet
und
Herr Rechtsanwalt Axel S., 70197 Stuttgart,
Tel.: xxx
zum/zur Insolvenzverwalter/in ernannt.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.10.09 unter Beachtung des § 174
InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen,
welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners/der
Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die
gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt
oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner/der Schuldnerin hat, wird aufgefordert,
nicht mehr an den Schuldner/die Schuldnerin, sondern nur noch an den
Insolvenzverwalter zu leisten.
Nach § 5 Abs. 2 InsO wird das Verfahren schriftlich durchgeführt.
Die angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Die Tabelle
mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 20.10.09
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Ludwigsburg, 71638 Ludwigsburg, Schorndorfer Str. 28, Raum 2001 niedergelegt.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 03.11.2009.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter
eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die
Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Auf die Widerspruchsverfolgung des Schuldners/der Schuldnerin bei titulierten
Forderungen gem. § 184 Abs. 2 InsO wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Schuldner/die Schuldnerin einen Antrag auf
Restschuldbefreiung gestellt hat.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der erforderlichen Zustellungen
beauftragt (§ 8 Abs. 3 Satz 1 InsO).
Der Insolvenzverwalter hat die von ihm nach § 184 Abs. 2 Satz 4 ZPO angefertigten
Vermerke unverzüglich zu den Gerichtsakten zu reichen (§ 8 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Beschwerde ist noch nicht gelöst.