Von Tinas Erotikshop beantwortete Beschwerde. | 427 Views | 28.08.2009 | 18:49 Uhr
geschrieben von Fred

Tinas Erotikshop (Remseck)

Weder Ware geliefert noch Geld zurück

Auch ich habe bei diesen wechselden Firmen der Besitzerin Bettina B. vor seit zwei Monaten Ware bestellt und nie erhalten.

SCHLAGWORTE

Status: Bestellung ist am 19.07.09 eingegangen, Rechnung wurde am selben Tag gestellt und am 24.07.09 bezahlt. E-Mail von Frau B.: Die Restlieferung vom Großhandel aus Übersee ist für den 17.08.2009 bei mir hier eingehend avisiert. Sobald die Produkte eingetroffen sind, erhalten Sie selbstverständlich eine eMail von uns. Weiterhin erhalten Sie eine eMail sobald Ihre Bestellung verpackt wurde, und eine weitere sobald das Versandunternehmen Ihr Paket bei uns abgeholt hat und die Sendungs-ID generiert hat. Ich möchte mich auf diesem Wege auch in aller Form für die lange Wartezeiten entschuldigen und hoffe Ihr Vertrauen wieder zurückgewinnen zu können.

Hallo, ich wollte nochmal fragen, wann meine Bestellung endlich kommt. Es ist ja jetzt schon einen Monat her. Mit zwei Wochen hätte ich gerechnet, aber dass es solange dauert. Bitte, um kurze Mitteilung. - "Das weiß ich leider nicht!"

Auf einmal ein neuer Name: Silvias Sextoys.

Warum bekomme ich keine Nachricht von Ihnen warum dauert das alles so lange. Ich habe das Geld vor zwei Monaten überwiesen und möchte endlich meine Ware haben. Da stand klar und deutlich Lieferung 7-10 Tage nach Zahlungseingang. Das war vor eineinhalb Monaten. Ich finde das unmöglich.

Leider muss ich Ihnen heute zur Abwendung der Insolvenz eine sehr unerfreuliche Mitteilung machen. Dies fällt mir nicht leicht. Ich habe mich von meinem Geschäftspartner aufgrund großer Differenzen getrennt. Unter anderem war der Grund für die Trennung finanzielle und geschäftliche Differenzen und Schwierigkeiten. Leider ist die Situation nun so, dass ich mittlerweile weder in der Lage bin, Ihnen Ihre Vorkasse zurückzuerstatten, noch die Ware auszuliefern.

BESCHWERDEN GESUCHT
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Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Da er im Besitz eines großen Teils der bereits bezahlten Ware (FunFactory-Ware; alles per Belege nachweislich) ist und diese nun, aufgrund der geschäftlichen Trennung, und da ich nicht weiter mit ihm zusammenarbeiten möchte, zurückhält und versucht mich hiermit zu erpressen um weiterhin seine Kaufrate für den Onlineshop zu bekommen der jedoch nichts mehr abwirft. Hiergegen werde ich auch noch strafrechtlich vorgehen müssen.

Dennoch möchte ich mich meiner Verantwortung stellen und mich dieser nicht entziehen. Daher möchte ich Ihnen anbieten, sobald es mir finanziell möglich ist, Ihnen per monatlicher Ratenzahlung in Höhe von 3€ Ihr Geld zurückzuzahlen. Ich weiß, dass dies nicht viel ist. Jedoch ist mir mehr nicht möglich. Ich wäre sehr froh, wenn Sie mir diese Möglichkeit geben würden.

Sollte dies für Sie in Betracht kommen möchte ich Sie bitten mir dies per eMail samt Ihrer Bankverbindung zukommen zu lassen. Auch wenn dies für Sie nicht in Frage kommt, so teilen Sie mir dies bitte mit. In diesem Fall bleibt mir dann jedoch nur der Weg der Regelinsolvenz. Dies würde ich jedoch gerne, auch in Form von Ratenzahlungen verhindern, damit auch Sie zu Ihrem Recht kommen sobald es mir finanziell wieder möglich ist. Oder haben Sie einen anderen Vorschlag, eventuell mir noch etwas Zeit einzuräumen um alles mit meinem Anwalt doch noch in die rechten Bahnen zu führen?

Ich möchte Ihnen gerne Ihr Geld auf dem vorgeschlagenen Weg zurückgeben. Darauf gehen Sie leider nicht ein. Weiterhin hatte ich Sie um einen Gegenvorschlag gebeten.

Ich habe im Internet nachgeforscht und glaube Ihnen nicht. Mit wie vielen neuen Namen Sie Ihr Geschäft immer wieder betreiben. Ich habe das alles kopiert und ausgedruckt und gehe damit jetzt zur Polizei und erstatte Anzeige.

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Meine Forderung an Tinas Erotikshop: 48.-€


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.09.2009 | 08:28
Firmen-Antwort von: Tinas Erotikshop
Abteilung: Geschäftsinhaber

Guten Tag,

Leider muss ich Ihnen heute zur Abwendung der Insolvenz eine sehr unerfreuliche Mitteilung machen. Dies fällt mir nicht leicht.
Ich habe mich von meinem Geschäftspartner aufgrund großer Differenzen getrennt.
Unter anderem war der Grund für die Trennung finanzielle und geschäftliche Differenzen und Schwierigkeiten.
Leider ist die Situation nun so, dass ich mittlerweile weder in der Lage bin, Ihnen Ihre Vorkasse zurückzuerstatten, noch die Ware auszuliefern. Da er im Besitz eines großen Teils der bereits bezahlten Ware (FunFactory-Ware; alles per Belege nachweislich)
ist und diese nun, aufgrund der geschäftlichen Trennung, und da ich nicht weiter mit ihm zusammenarbeiten möchte, zurückhält und versucht mich hiermit zu erpressen um weiterhin seine Kaufrate für den Onlineshop zu bekommen der jedoch nichts mehr abwirft. Hiergegen werde ich auch noch strafrechtlich vorgehen müssen.
Dennoch möchte ich mich meiner Verantwortung stellen und mich dieser nicht entziehen.
Daher möchte ich Ihnen anbieten, sobald es mir finanziell möglich ist, Ihnen per monatlicher Ratenzahlung in Höhe von 3€ Ihr Geld zurückzuzahlen. Ich weiß, dass dies nicht viel ist. Jedoch ist mir mehr nicht möglich.

Ich wäre sehr froh, wenn Sie mir diese Möglichkeit geben würden.
Sollte dies für Sie in Betracht kommen möchte ich Sie bitten mir dies per eMail samt Ihrer Bankverbindung zukommen zu lassen.
Auch wenn dies für Sie nicht in Frage kommt, so teilen Sie mir dies bitte mit. In diesem Fall bleibt mir dann jedoch nur der Weg der Regelinsolvenz. Dies würde ich jedoch gerne, auch in Form von Ratenzahlungen verhindern, damit auch Sie zu Ihrem Recht kommen sobald es mir finanziell wieder möglich ist.
Oder haben Sie einen anderen Vorschlag, eventuell mir noch etwas Zeit einzuräumen um alles mit meinem Anwalt doch noch in die rechten Bahnen zu führen?

Mit freundlichen Grüßen
B.B.
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Kommentare und Trackbacks (6)


28.08.2009 | 19:04
von Cappo | Regelverstoß melden
Hallo Fred.
Da sind Sie wohl nicht der einzige hier am Board der ReclaBox.
Siehe hier: de.reclabox.com/beschwerden/Tinas-Erotikshop

Der Name ändert sich ja ständig, aber die Geschäftsführung ist die Gleiche.
Auf Ihr Geld werden Sie wohl auch noch sehr lange warten müssen. :-(

Cappo

28.08.2009 | 23:51
von Fred noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


07.09.2009 | 21:11
von Fred | Regelverstoß melden
Hallo, das ist lächerlich, Sie veräppeln bewusst seit über einem Jahr die Menschen, die Ihnen Ihr Geld anvetrauen und jetzt kommen Sie und wollen das mit 3 €uro im Monat wieder gutmachen. Da fehlen mir die Worte.
Sie haben mich über Monate mit Ihrer Hinhaltetaktik verärgert. Kein Wort von dem, was Sie mir erzählten, war wahr. Sie wollten mir Ersatzware senden, das Geld zurücksenden, nichts von dem ist passiert. Sie baten mich um einen Gegenvorschlag, den ich Ihnen geschickt habe. Nur die Antwort blieb aus. Ihnen glaube ich kein Wort mehr. Ich werde Anzeige wegen Betrugs erstatten.
M.f.G Fred

10.09.2009 | 17:48
von Fred noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


13.09.2009 | 16:04
von Tinas Erotikshop
Az.: 2 IN 400/09-s

Amtsgericht Ludwigsburg

Beschluss vom 11.09.2009

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des/der

Bettina Iris Balog, geb. am 05.12.1980, Memelweg 7, 71686 Remseck

wird heute, am 11.09.2009, um 8.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet

und

Herr Rechtsanwalt Axel S., 70197 Stuttgart,
Tel.: xxx

zum/zur Insolvenzverwalter/in ernannt.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.10.09 unter Beachtung des § 174
InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen,
welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners/der
Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die
gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt
oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner/der Schuldnerin hat, wird aufgefordert,
nicht mehr an den Schuldner/die Schuldnerin, sondern nur noch an den
Insolvenzverwalter zu leisten.

Nach § 5 Abs. 2 InsO wird das Verfahren schriftlich durchgeführt.

Die angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Die Tabelle
mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 20.10.09
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Ludwigsburg, 71638 Ludwigsburg, Schorndorfer Str. 28, Raum 2001 niedergelegt.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 03.11.2009.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter
eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die
Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Auf die Widerspruchsverfolgung des Schuldners/der Schuldnerin bei titulierten
Forderungen gem. § 184 Abs. 2 InsO wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Schuldner/die Schuldnerin einen Antrag auf
Restschuldbefreiung gestellt hat.

Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der erforderlichen Zustellungen
beauftragt (§ 8 Abs. 3 Satz 1 InsO).
Der Insolvenzverwalter hat die von ihm nach § 184 Abs. 2 Satz 4 ZPO angefertigten
Vermerke unverzüglich zu den Gerichtsakten zu reichen (§ 8 Abs. 3 Satz 3 InsO).


16.09.2009 | 22:44
von Fred noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.




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