208 Views | 17.04.2016 | 20:04 Uhr
geschrieben von Ka Da

Samsung Electronics GmbH (Schwalbach / Ts.)

Ganrantie unter Vorwand nicht erfüllt

Mein S5 hat einen Softwarefehler lt Samsung Support (Kamera fokussiert im Normalmodus nicht, die Bilder sind meist nicht zu gebrauchen, entweder total verwackelt oder sehr verpixelt, deutlich schlechter als beim S2, der Blitz schaltet sich laufend aus, Kontakte tauchen mehrfach auf usw.), wegen diesem und einem mechanischen Defekt wurde es eingesandt, nur der mechanische Defekt wurde behoben.

SCHLAGWORTE

Beim nächsten Einsendeversuch rutschte das Handy beim Herausnehmen aus der Schutzhülle aus der Hand und hat nun einen Riß auf dem Display, es funktioniert allerdings abgesehen von den o. g. Softwareproblemen weiterhin wie vorher. Nun lehnt Samsung die Garantie aber ab, obwohl 1. das Gerät ihnen mit gleichem Fehler nachweislich auch ohne den Displayriß vorlag und es sich 2. auch lt Support um einen Softwarefehler handelt, der von dem mechanischen Defekt siherlich nicht beeinflußt werden wird.

D.h. Samsung weigert sich, diesen Softwarefehler zu beheben (ärgerlich genug, daß es nicht beim ersten Einsenden behoben wurde!), weil jetzt eben noch ein mechanischer (bzw eigentlich ja nur optischer) Mangel vorliegt. Sie wollen erst das Display kostenpflichtig reparieren, dann könnte ich ja versuchen, das Gerät nochmals einzusenden, eine Gerantie, dass sie den Kamerafehler dann beheben werden oder können geben sie aber nicht! Das nenne ich absolut nicht kundenfreundlich! Wenn das Produkt schon Fehler aufweist, sollte man als Hersteller bestrebt zu sein, die Unannehmlichkeiten für den Kunden möglichst gering zu halten. Ich werde auf jeden Fall kein Samsung Gerät mehr kaufen nach den Erfahrungen!

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Meine Forderung an Samsung Electronics GmbH: Behebung des Softwarefehlers


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