609 Views | 24.04.2016 | 11:13 Uhr
geschrieben von Rainer Bernecker

Ryanair Ltd. (Dublin)

Reisekostenrückerstattung wegen Schwerem Unfall und Todesfall

Bestell-/Kundennummer: Flug am 09.02.2016 von Karlsruhe nach Alicante wurde Storniert

Da meine Ehefrau am 02.02.2016 einen schweren Sturz auf dem Weg zur Arbeit hatte, konnte Sie den Flug am 9.02.2016 und am 23.02.2016 nach Alicante nícht antreten. Bis zum heutigen Tag ist sie krankgeschrieben 20.04.2016.

Am 14.2.2016 hatte ich dann noch ein Todesfall von meinem Vater. Eine Woche später wurde der Hin- und Rückflug per mail storniert.

Bis zum heutigen Tage kam keine Nachricht, die Kosten wurden nicht zurückerstattet, trotz mehrmaliger Anfragen per Telefon. Ich rate jedem Fluggast ab, weiter mit dieser Fluggesellschaft irgendwohin zu fliegen. Diese Firma hat kein Anstand, sie ist ausserdem pietätslos, obwohl meine Frau und ich schon lange diese Gesellschaft in Anspruch genommen haben. Die armen Fluggäste die weiterhin von dieser Firma hinter das Licht geführt werden.

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Meine Forderung an Ryanair Ltd.: 200% Erstattung des Flugpreises für hin und rück.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (5)


25.04.2016 | 11:41
von ReclaBoxler-9433196 | Regelverstoß melden
200% Erstattung?
Wer billig will bekommt billig. Was kann Ryanair für Ihr persönliches Unglück?

01.05.2016 | 19:21
von Rainer Bernecker noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


01.05.2016 | 19:25
von Rainer Bernecker noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach dem STurz meiner Frau habe ich den Flug vor dem Flug natürlich storniert, wie es sich gehört.
nach dem Tod meines Vaters schrieb ich noch mal ein Storno und telefonierte mehrere mal mit irgendwelchen Damen aus anderen Ländern, die keine Ahnung hatten.


02.05.2016 | 23:10
von Klaus Schlesinger | Regelverstoß melden
So traurig die Schicksalsschläge für den Passagier auch sein mögen - der Fall ist dennoch an juristischen Maßstäben zu messen.

Tritt ein Passagier einen Flug aus freien Stücken nicht an oder läßt ihn verfallen, so hat er Anspruch auf komplette Auszahlung des Anteils für Steuern und Gebühren für Dritte (bspw.: Sicherheitsgebühren, Flughafenbetreiber, Start- u. Landegebühren etv.).
Wurde der freiwerdende Sitzpülatz druch die Airline dann jemand anderen verkauft (oder hat die Airline böswillig unterlassen, dies zu tun), hat der Passagier sogar Anspruch auf rückzahlung des fast vollständigen Ticketpreises. Näheres hierzu auf: fluggastrecht.blogspot.de/2014/02/steuern-und-gebuhren-ruckzahlung-bei.html

Wenn der geltned gemachte Anspruch durch die Airline abgelehnt wird, empfiehlt es sich, sich an die 'Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V.'zu wenden. Hierzu: fluggastrecht.blogspot.de/2014/02/schlichtungsstelle-fur-den-offentlichen.html

16.05.2016 | 14:36
von Rainer Bernecker noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich warte immer noch seit Februar 2016 auf eine positive Antwort von dieser pietätlosen, unseriösen Fluggesellschaft Ryanair Dublin. Dieser Chef sollte sich schämen.




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