1779 Views | 16.10.2009 | 15:17 Uhr
geschrieben von Daniela Krehl

interlübke (Rheda-Wiedenbrück)

Interlübke Schrank duo plus: Note 6

Nach zwei Beratungsgesprächen haben wir im Mai 2009 beim Einrichtungshaus Kramer in Ingolstadt für unser Arbeits- und Hobbyzimmer aus dem Möbel-Programm duo-plus der Firma Interlübke Schränke bestellt. Das System entsprach genau unseren Vorstellungen. Es sollte zum einen zur Aufbewahrung der Plattensammlung und zum anderen zum Verstauen unserer Arbeitszimmerutensilien dienen. Wir entschieden uns für den Lack Kristallweiß matt.

BILDER
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2 Bilder

Nachdem die Möbel geliefert waren, stellten wir fest, dass der Lack bei Kontakt mit Metallgegenständen schwarze Streifen hinterlässt. Besonders gravierend ist das Ergebnis beim Einsatz von Aktenordner. Die Aktenordner haben die handelsüblichen Metallkanten als Ordnerschutz. Diese verursachen durch ihre Metallbestandteile schwarze Streifen sowohl auf den Schrankböden, als auch an den Seiten- und Rückwänden. Schon nach dem ersten Einsortieren der Aktenordner war der Schrank in einem äußerst unansehnlichen Zustand (siehe Bild).

Der zweckgebundene Einsatz der Schränke als Arbeitszimmermobiliar ist auf keinem Fall gegeben. Offensichtlich muss der Lack mit dem Metall eine Verbindung eingehen, da die Streifen sich mit reinem Wasser gar nicht mehr entfernen lassen. Dieser Mangel ist beim interlübke bekannt, aber in keiner Broschüre oder im Kaufvertrag erwähnt und uns auch nie mündlich mitgeteilt worden.

SCHLAGWORTE

Wir sind der Meinung, dass dies immer geschehen muss, denn auch wenn der Schrank zunächst für einen anderen Aufbewahrungszweck gekauft worden ist - interlübke Qualitätsanspruch vermittelt zumindest den jahrelangen Einsatz ihrer Möbel. So dass man davon ausgehen kann, dass die Schränke auch mal anders eingesetzt werden, als ursprünglich geplant. Fragt sich nur, was passiert, wenn wir unsere Zinnsammlung in den Schrank stellen oder Kleiderbügel verwenden oder...

Von seiten interlübke haben wir nur ein Schreiben bekommen, dass das Lacksystem alle Anforderung der Din 68861 T1-T8 erfüllt, was unter anderem eine Zigarettenglutstandhaftigkeit und Kratzbeanspruchung beglaubigt. Gut zu wissen, aber in unserem Fall wenig hilfreich. Außerdem erhielten wir eine E-Mail mit dem Hinweis, dass wir uns doch an das Möbelhaus wenden sollen.

Die zum Kauf angebotenen Bodenschutzmatten sind für uns auch keine ausreichende Nachbesserung, da auch die Seiten- und Rückwände in großer Mitleidenschaft gezogen sind. Wir fordern daher die Rücknahme der Möbel und eine Rückabwicklung des Kaufvertrags.

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Meine Forderung an interlübke: Rücknahme der Möbel und Rückabwicklung des Kaufvertrags


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Kommentare und Trackbacks (6)


16.10.2009 | 16:56
von Hans Klingler | Regelverstoß melden
Eigentlich hätte ein gesunder Menschenverstand die Streifen vorhergesehen. Metall hinterlässt diese auf jedem Lack der Welt. Dafür kann Interlübke am wenigsten.

19.10.2009 | 08:23
von Marcus Thielen | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Marcus Thielen Ich versuche mir gerade vorzustellen, was man wohl mit Aktenordnern anstellen muss, um Seitenteile und Rückwände von Schränken und Regalen mit ihnen zu verkratzen. Habe ich da was nicht richtig verstanden?

Was die Regal- oder Schrankbretter angeht, auf denen dann die Ordner NORMALERWEISE stehen, so kann ich die Beschwerde sogar einigermaßen nachvollziehen. Es ist ärgerlich, wenn ein Schrank bereits nach dem ersten Einsortieren der Ordner aussieht, als wäre er schon "alt". Hier wären aber dann die angebotenen Boden-Schutzmatten doch eine FÜR MICH akzeptable Lösung.

Bin gespannt, Frau Daniela Krehl, was bei der Beschwerde für Sie herauskommt.


20.10.2009 | 13:01
von Peter Bottke | Regelverstoß melden
Aus meiner Sicht handelt es sich hier um einen klassischen Fall der Sachmängelhaftung (=Gewährleistung). Ansprechpartner in diesem Fall ist Ihr Vertragspartner, also der Händler, bei dem Sie den Schrank gekauft haben. Positiv ist, dass das "Problem" beim Hersteller bekannt ist (haben Sie das schriftlich?).

Generell können und dürfen Sie beim Erwerb davon ausgehen, dass wenn dieser Schrank schon kratzfest ist bzw. Zigarettenglut standhält, er die von Ihnen gezeigten Gebrauchsspuren in keinem Fall aufweisen darf. Damit liegt ein eindeutiger Sachmangel vor, den Sie gegenüber dem Händler geltend machen können.

Der Händler befindet sich in der Pflicht der Nacherfüllung und muss Ihnen (innerhalb der sechs Monate nachweisen, dass unsachgemäßer Gebrauch o. ä. zu den Mängeln geführt haben, was er schlecht kann, sofern der Hersteller das Problem als "bekannt" beschrieben hat.

Nacherfüllung heißt in diesem Fall: Er liefert Ihnen einen weißen Schrank, bei dem dieser Mangel in Zukunft nicht mehr auftreten wird; wenn Sie nett sind, akzeptieren Sie eine andere Farbe (auch um sich selber weiteren Ärger zu ersparen).

23.10.2009 | 18:07
von Daniela Krehl noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


07.11.2009 | 19:24
von Daniela Krehl noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


29.11.2009 | 03:14
von Daniela Krehl noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.




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