1431 Views | 27.04.2016 | 14:04 Uhr
geschrieben von Conny Hermann

ista Deutschland GmbH (Essen)

Abrechnung ohne Leistungen

Nachdem ich die erforderlichen Abrechnungsdaten rechtszeitig an die ISTA versendet hatte und vergeblich auf meine dringend benötigte Abrechnung wartete, erhielt ich keine Abrechnung. Nach einem Telefonat mit der ISTA erfuhr ich, dass meine Daten vermutlich noch im großen Stapel liegen, da akt. alle ihre Abrechnung anfordern.

SCHLAGWORTE

Am Jahresende hatte ich noch immer keine Abrechnung, die ich jedoch für meine Nebenkostenabrechnung benötigte. Ein weiteres Telefonat mit der ISTA Würzburg verwies mich nach München, - jedoch da konnte man mir auch nicht weiterhelfen und ich versendete erneut die Verbrauchsdaten.

ISTA Deutschland hat bis zum heutigen Tag keine Abrechnung erstellt, aber hat mir die nicht erbrachte Abrechnung großzügig, - zu Gunsten der ISTA verrechnet. Letztendlich landete das ganze vor Gericht. doch leider hat das Gericht dann auch noch für die ISTA entschieden,- ohne das die ISTA Abrechnungsdaten vorlegen musste.

Wie immer hat der KLEINE Vermieter keine Lobby., aber das benötigt man bei den o. g. Institutionen, da man sonst von Anfang an verloren hat.

Fazit: ISTA Deutschland zum eigenen Schutz zu vermeiden!

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Meine Forderung an ista Deutschland GmbH: Beidseitige Vertragserfüllung


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


10.06.2016 | 10:06
von Conny Hermann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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