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685 Views | 28.04.2016 | 13:25 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-6582317
Es ist äusserst befremdlich (geschäftsschädigend), Kunden finanziell zu limitieren ohne eine qualifizierte Bonität des Käufers abzuklären!
Mein Kreditinstitut hat mich beispielsweise auf Sfr. 25.000 kreditwürdig eingestuft.
Es ist keine Referenz eines Geschäftes, wegen Bequemlichkeiten und Sparmassnamen Kunden zu bevormunden!
Im Sinne meiner zahlreichen Kollegen und möglichen NichtConradkunden.
O. Glaser
Meine Forderung an Conrad Electronic SE:
Geschäfte in der Schweiz
ofortantwort
29.04.2016 | 12:47
Firmen-Antwort von:
Conrad Electronic SE
Abteilung: Servicemanagement
Sehr geehrter CONRAD-Kunde,
wir bedauern sehr, dass Sie diese Erfahrung gemacht haben. Gerne würden wir den Sachverhalt nochmals prüfen - bitte geben Sie uns dazu die Chance und teilen uns Ihre Kundendaten unter 'kundenbewertungenconrad.de' mit.
Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir Sie vielmals um Entschuldigung.
Viele Grüße aus Hirschau
Ihr CONRAD-Team
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Kunden, die schon mehrere tausend Franken im Laden oder per Post bezahlt haben, sind bei ihnen ab 300. - Franken nicht mehr genehm. Meine Rechnungen werden monatlich pünktlich bezahlt!
Aufgrund dieser Erkenntnis werde ich andere Geschäfte in der Schweiz bevorzugen!
Bei Bedarf (sollte es ihnen nicht Zuviel Aufwand bereiten) sind meine Kundendaten problemlos in der Schweiz eruier bar.
Beschwerde ist gelöst