548 Views | 26.04.2016 | 14:40 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-8220417

Hertz Autovermietung GmbH (Eschborn)

Angeblicher Schaden

Habe einen Transporter gemietet für zwei Stunden. War wohl Fehler, den Wagen nicht nach Vorschäden zu beschauen. Geben den wieder zürück und bekommen einen Anruf, dass ein Seitenschaden am unteren Kotflügel sei. Angeblich können wir nicht zuordnen, wo das passiert sein soll. Man sagt, man hätte Bilder vom letzten Mal. Diese Bilder waren aber zwei Wochen halt, musten sb bezahlen. Nie wieder dort mieten. Hertz ja, aber die Stadionsführer lieber nicht.

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Meine Forderung an Hertz Autovermietung GmbH: Hertz soll sich mal um die Stationsleiter mehr kümmern.


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


26.04.2016 | 17:02
von Fred . .H.S. | Regelverstoß melden
Dafür müssen sie nicht haften. Sie haften nur, wenn sie tatsächlich den Schaden selbst verursacht haben. Wenn ein Schaden an dem Fahrzeug vorhanden ist das sie zurück geben und sie waren nicht schuld brauchen sie nicht zu zahlen. Sie müssen nur zahlen wenn sie schuldhaft den Schaden selbst verursacht haben, die Betonung liegt auf schuldhaft. Wenn ein Anderer während ihrer Mietzeit das Auto beschädigt ist das nicht ihre Schuld. Die Rechtsgrundlage ist § 823 BGB, da wird immer nur von Verschuldetem Schaden gesprochen. Zahlen sie nicht, sie gewinnen jeden Prozess, gehen sie am besten zum Anwalt. Diese Art ist ein neuer Verdienst von den Autovermietern um an Geld zu kommen. Unberechtigt. Viel Erfolg.



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