Wolf GmbH
Garantie verweigert wegen defekter Ionisationselektrode
Am 29.10.2014 wurde bei mir eine Gasbrennwerttherme in Betrieb genommen.
Die Wartung hatte ich jedoch nicht bei dieser Firma abgeschlossen, sondern ich hatte mir eine andere Firma ausgesucht. Diese hatte die 1. Wartung im März 2016 durchgeführt.
Zuvor viel die Heizung aus und Firma Wolf wechselte, wie mir der Techniker sagte, einen Temperatursensor.
Wie sich später herausstellte wurde angeblich jedoch nicht der Temperatursensor, sondern die Ionisationselektrode ausgetauscht.
Die Firma schickte mir eine Rechnung über 171,26 € für die Reparatur.
Nun meine Frage: Kann die Firma mir die Garantieleistung verweigern, weil die Wartung nicht innerhalb eines Jahres durchgeführt wurde und mir diese in Rechnung stellen?
23.05.2016 | 08:12
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Hr. Preuße,
um den Vorgang prüfen zu können benötigen wir bitte die Serviceauftragsnummer welche auf unserer Rechnung ersichtlich ist.
Bitte teilen Sie uns diese mit und wir werden uns bei Ihnen melden.
Mit freundlichen Grüßen
Wolf GmbH
Teamleitung Service
1. Firma Wolf als Hersteller deer Heizungsanlagen und
2. der Installationsbetrieb Wolf in Braunschweig.
Beide Firmen haben nicht miteinander zu tun außer das die Installationsfirma die Heizungen der Firma Wolf installiert.
Die Beschwerde habe ich gegen den Installationsbetrieb Wolf in Braunschweig.
In dieser Firma hatte ich einen Email-Verkehr mit dem Geschäftsführer Herrn Wolf über dieses Thema und ihm sind sämtliche Fakten, incl. Servicenr. bekannt.
Meines Erachtens ist die Sichtweise von Herrn Wolf sehr kurzsichtig, da dieses Verhalten dem Image der Firma schadet.
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst