DPD Dynamic Parcel Distribution GmbH & Co. KG (Aschaffenburg)
Schadensregulierun widerrechtlich abgelehnt
Bestell-/Kundennummer: 01445007970583 + 01445007972653
Paket 1:
Sendungsnummer: 01445007970583
Tag der Zustellung: 09.04.2016
Die Sendung, welche an Parrots Nature GbR gerichtet war, wurde am 09.04.2016 unberechtigt vor dem Eingang MTS-electronic GmbH abgestellt. Eben diese Sendung ist daraufhin verschwunden. Dies wurde sofort nach Feststellung des Verlustes sowohl an DPD als auch an den versender GGM Gastro gemeldet. Eine Schadensregulierung durch DPD wurde strikt abgelehnt, da angeblich eine Abstellgenehmigung vorhanden sei. Diese Abstellgenehmigung wurde jedoch NICHT von Parrots Nature GbR ausgestellt, sondern von und für die Firma Schlagenhauf MTS-electronic GmbH (siehe Bild "ASG. jpg"). Als Begründung, weshalb diese Abstellgenehmigung herangezogen wurde und weshalb dies rechtlich auch korrekt sei, wurde auf einen Aufkleber am Eingang der MTS-electronic GmbH verwiesen (siehe Bild "Aufkleber-MTS. jpg"). Der Wortlaut dieses Aufkleber ist:
„Briefe und Pakete bitte hier bei MTS-electronic GmbH abgeben. Vielen Dank“
Alleine diese Formulierung war hier Grund genug dafür, dass seitens DPD entschieden wurde, dies sei eine rechtskräftige Vollmacht, weshalb dahingehend auch die Abstellgenehmigung der MTS-electronic GmbH herangezogen werden durfte (siehe dazu auch Bild "Mail-GGM. jpg").
Paket 2:
Sendungsnummer: 01445007972653
Tag der Zustellung:
1. Versuch, erfolglos: 29.04.2016
2. Versuch, erfolgreich zugestellt an „Bodonge“: 30.04.2016
Die Sendung wurde am 29.04.2016 NICHT zugestellt, sondern wieder mitgenommen, obwohl sich am Briefkasten ein Magnetschild befindet mit der folgenden Aufschrift
„Pakete und Päckchen bei Nichtantreffen bitte AUSSCHLIEßLICH bei Behrens (Friseur gegenüber) abgeben und Benachrichtigung in meinen Briefkasten werfen. “
(siehe Bild "Magnetschild-Briefkasten-Bodonge. JPG")
Nach telefonischer Beschwerde wurde mir mitgeteilt, der Fahrer sei ausdrücklich NICHT befugt, Pakete bei anderen Personen als dem Empfänger abzugeben, es sei denn, es existiert eine originale DPD Vollmacht, was in diesem Fall aber nicht der Fall gewesen sei. Denn dieses Magnetschild sei keine Vollmacht von DPD, daher könne es auch nicht berücksichtigt werden und der Fahrer dürfe die Sendung deshalb auch nicht beim Nachbarn abgeben.
Ich möchte gerne noch einmal zusammenfassen:
Paket 1:
Der Empfänger (Parrots Nature GbR) bittet mittels eines Aufklebers um Abgabe der Sendung bei einem Nachbarn (MTS-electronic GmbH). OBWOHL es sich bei dem Aufkleber um keine vom Empfänger (Parrots Nature GbR) ausgefüllte ASG von DPD handelt, sondern nur um einen selbst erstellten Aufkleber, geht der DPD-Fahrer eine Instanz weiter und wendet sich an den Nachbarn (MTS-electronic GmbH). Da dieser selbst nicht anzutreffen ist, geht man noch einmal eine Instanz weiter und verwendet die ASG des Nachbarn (MTS-electronic GmbH), um die Sendung des Empfängers (Parrots Nature GbR) vor dem Eingang abzustellen.
Paket 2:
Der Empfänger (Andreas Bodonge) bittet mittels eines Schildes am Briefkasten um Abgabe der Sendung bei einem Nachbarn (Behrens/Friseur gegenüber). WEIL es sich bei dem Schild um keine vom Empfänger (Andreas Bodonge) ausgefüllte ASG von DPD handelt, sieht sich der DPD-Fahrer nicht in der Lage, sich überhaupt dem Nachbarn (Behrens/Friseur gegenüber) zu widmen. Die Sendung wird deshalb ohne weitere Überlegung wieder mitgenommen.
Nun drängt sich mir hier zu Recht der Verdacht eines Betrugsversuches seitens DPD auf. Wie kann etwas, das im Falle einer Schadensregulierung als Grund vorgetragen wird um mit der Abstellung korrekt gehandelt zu haben, in einem anderen Fall aber genau gegenteilig vorgetragen werden? Wie kann ein und dieselbe Grundlage mal als Grund FÜR eine Abstellung und mal GEGEN eine Abstellung herangezogen werden?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Auch der DPD-Fahrer, der mir heute die Sendung mit der Paketnummer 01445007972653 übergeben hatte, sagte, er dürfe nichts ohne „ASG online“ bei Nachbarn abgeben, selbst wenn ein entsprechender Hinweis bestehen würde. Somit hätte doch eigentlich der DPD-Fahrer der Sendung 1 mit der Paketnummer 01445007970583 die Sendung ebenfalls nicht abstellen dürfen. Denn dem Fahrer von heute / gestern war es grundegal, ob denn seitens Behrens/Friseursalon eine ASG bestehen könnte oder nicht, zumal der Friseursalon zu diesem Zeitpunkt offen gewesen ist.
In jedem Fall erwarte ich die umgehende Kontrollierung dieser Angelegenheit und eine sofortige Schadensregulierung im Verlustfalls der Sendung 1 mit der Paketnummer 01445007970583.
Diese Info wurde bereits per Fax und auch per E-Mail an DPD Aschaffenburg (E-Mail: servicedpd.de / Fax: 06021-843285) sowie an das Depot 178 in Villingen-Schwenningen (E-Mail: infodepot178.dpd.de / Fax: 07720-8099900) gesendet. Gleiches ging auch an den Absender der Pakete, der in beiden Fällen identisch gewesen ist.
06.05.2016 | 11:48
Abteilung: Social Media
Hallo Herr Bodonge,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir würden Sie bitten, dass Sie sich direkt an den Versender (unseren Vertragspartner) wenden, damit dieser eine Verlustmeldung bei seinem Ansprechpartner veranlassen kann.
Vielen Dank und beste Grüße,
Ihr DPD Team
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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