BASE (Potsdam)
Widerrechtliche Abbuchung Drittanbieter
Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 200856677 Rechnung 4634156457
Sehr geehrtes BASE-Team,
mit dem BASE-Kontaktformular erhalte ich keine Anwort.
Kundennummer 200856677 Rechnung 4634156457
Ich widerspreche der Abbuchung von Drittanbietern.
Erstatten Sie den Betrag von 13,98 Euro bis spätestens den 10.09.2016 auf das Ihnen vorliegende Bankkonto zurück.
Weiterhin fordere ich BASE auf, jegliche Abbuchung Drittanbiter zu unterlassen und fordere eine bereinigte Rechnung.
Verweisen sie NICHT auf die Kontoktaufnahme meinerseits mit den Drittanbietern, dies ist seit dem Urteil vom 26.11.2016 rechtlich nicht zulässig.
BASE-Unterlagen in dem Urteil, Forderungen von Drittambietern den Kunden in Rechnung zu stellen.
Bei nicht Erhalt meines Geldes wird Klage eingereicht, das kommt teurer als 13,98 Euro zu erstatten und keine weiteren Abbuchungen von Drittanbietern in Rechnung zu stellen.
Gerichtsurteil Az. 2 O 340/14
Daniela Lauer
Telekpommunikationsgesetz
Ab 10.05.2012: Kunden können von Ihrem Anbieter kostenlos verlangen, dass dieser keine Kosten mehr für Drittanbieter in Rechnung stellt (§ 45d Abs. 3 TKG).
Drittanbieter-Urteil: Einwendungen können gegenüber Mobilfunkanbietern geltend gemacht werden
Das Landesgericht Potsdam stellte mit seinem Urteil (Az. 2 O 340/14) vom 26. November 2015 klar, dass der Verbraucher seine Einwendungen nicht mehr an den Drittanbieter stellen muss. Eine Beschwerde gegenüber dem Mobilfunkbetreiber reiche in einem solchen Fall aus.
Das veranschaulicht auch Rechtsanwalt Dr. Bahr in seinem Artikel zum Urteil von LG Potsdam:
„Der Verbraucher sei nicht verpflichtet, sich auf den Dritten verweisen zu lassen. E-Plus müsse sich, wenn es die Einwendungen nicht selbst klären könne, im Zweifel an den Drittanbieter wenden und dort die erforderlichen Informationen einholen. In jedem Fall unzulässig sei es jedoch, wenn E-Plus den Eindruck erwecke, Einwendungen müssten stets gegenüber dem Drittanbieter erklärt werden. Dadurch werde der Verbraucher über seine Rechte in die Irre geführt. “
Drittanbieter-Urteil:
Einwendungen können gegenüber Mobilfunkanbietern geltend gemacht werden
. dass der Verbraucher seine Einwendungen nicht mehr an den Drittanbieter stellen muss. Eine Beschwerde gegenüber dem Mobilfunkbetreiber reiche in einem solchen Fall aus.
TELEKOMMINIKATIONSGESETZ
Ab 10.05.2012:
Kunden können von Ihrem Anbieter kostenlos verlangen, dass dieser keine Kosten mehr für Drittanbieter in Rechnung stellt.
Drittanbieter müssen dann direkt mit dem Verbraucher abrechnen.
Ich danke ihnen für Ihre Zeit
auch dieses wurde schon in meiner Beschwerde erwähnt,
ich habe keine Abos abgeschlossen, Drittanbieter haben sich direkt an ihre Kunden zu richten.
Es ist immer noch eine effiziente Praxis der Netzbetreiber, Drittanbieter über ihre RE einzufordern.
Ich bastle mir keine Welt, ich wehre mich nur.
Erfreuen sie sich an den sonnigen Sonntag und danke für Belehrungen und gewidmete Lebenszeit.