Durch Vodafone gelöste Beschwerde. | 312 Views | 04.05.2016 | 13:34 Uhr
geschrieben von A. B.

Vodafone GmbH (Berlin)

Irreführung bei Vodafone EU-Flat bei Mobilfunkverträgen

Vodafone bietet Mobilfunkverträge an, in denen eine "EU-Flat" (Telefonie und Daten) enthalten ist. Im Kleingedruckten der entsprechenden Fußnote findet man ganz versteckt den Hinweis, dass diese EU-Flat nur gilt, wenn man sich im EU-Ausland in ein Vodafone- oder ein Partnernetz einwählt. D.h. also, man muss die Funktion des Smartphones für die Einwahl ins stärkste Netz rechtzeitig vor Erreichen des Auslands deaktivieren und sich irgendwie über die dann verfügbaren Vodafone- und Partnernetze informieren. Sonst entstehen mit der Einwahl sofort Kosten, die nicht von dieser EU-Flat abgedeckt sind.

SCHLAGWORTE

Das ist sowas von praxis- und weltfremd, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass irgendjemand einen solchen Vertrag abschließen möchte. Deshalb hat Vodafone wohl diese Klausel mit Absicht derart versteckt. Selbst Mitarbeiter im Vodafone-Shop haben auf erst hartnäckige Rückfragen diese Vertragsbedingung bestätigt, ebenso die Kundenhotline. Eine Unverschämtheit und Irreführung von Kunden wie ich meine.

Anders verhält es sich bei der zubuchbaren kostenpflichtigen EU-Option zu einem Vodafone-Vertrag. Dort sind Telefonate und Daten bei allen Netzen im EU-Ausland wie man das erwarten kann abgedeckt.

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Meine Forderung an Vodafone GmbH: Derart nachteilige Vertragsdetails nicht tief im Kleingedruckten verstecken und durch die Tarifwerbung keinen falschen Eindruck erwecken


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


11.05.2016 | 13:42
von A. B. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde sollte als Warnung an potenzielle Kunden verstanden werden, die nicht das Kleingedruckte lesen möchten. Ich habe das Angebot nach Bestätigung dieser Konditionen durch mehrere Vodafone-Bearbeiter natürlich verärgert nicht in Anspruch genommen. Ich gehe nicht davon aus, dass Vodafone freiwillig von dieser Geschäftspraxis Abstand nimmt.


25.05.2016 | 13:46
von A. B. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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