1037 Views | 05.05.2016 | 10:51 Uhr
geschrieben von Tanja Gottschalck

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (Köln)

Beiträge werden per Zwangsvollstreckung gefordert obwohl befreit

Bestell-/Kundennummer: 533563351

Mein Lebensgefärte und ich wohnen zusammen mit unseren Kindern in einer Wohnung. Wir erhalten eine kleine Aufstockung vom Job Center. Die Wohnung ist unter meinem Namen als Befreit geführt beim Beitragsservice. Nun möchte dieser Beiträge aus dem Jahr 2013 und 2016 einfordern. Vor Wochen habe ich bereits schriftlich nachgewiesen, dams mein Lebensgefärte mit zur Bedarfsgeminschaft gehört und somit keine extra Beiträge zahlen muss. Über 20 Telefonate haben zu keinem Ergebnis geführt. Nur haltlose Versprechen und Lügen. Man bräuchte Zeit um den Antrag zu bearbeiten. Unterlagen liegen seit 6 Wochen bereits vor. Verschiedene Mitarbeiter haben telefonisch unter Zeugen bestätigt, dass es gar nicht zu einer Beitragforderung hätte kommen dürfen. Vorsätzlicher Betrug?

SCHLAGWORTE

Dazu kommen total unfähige Call Center Mitarbeiter, die letargisch immer wieder die gleichen Lügen runter rattern oder es wird einfach mitten im Satz aufgelegt. Seltsam sofortiger Rückruf war nicht möglich. Mehrfach versucht. Dann Anruf vom Handy aus und ich kam sofort durch. Sehr mysteriös!

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Meine Forderung an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice: Sofortige Rücknahme der Zwangsvollstreckung und aller unrechtmäßigen Forderungen


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


06.05.2016 | 08:52
von Alexander Buling | Regelverstoß melden
Vorsätzlicher Betrug? ---> Nein, nur völliger Verfall der Rechtspflege.

Beitragsservice ebenso private Firma wie Jobcenter auch.
Es gilt nur noch Handelsrecht, alles andere ist ungültig, siehe

Wahlrecht verfassungswidrig

https://www.youtube.com/watch?v=WcabqxkFPpY

Wer soll gültige Gesetze verabschieden können?

Empfehle sich durchzulesen:

brd-schwindel.org

https://volksbetrugpunktnet.wordpress.com

schaebel.de

staatenlos.info

Machen Sie sich keinen Kopf, völlig normal.

Zum Thema Beitragsservice:

www.mmnews.de/index.php/politik/35587-ard-zdf-hoffnung

3 Jahre rückwirkende Rundfunkgbeitragsbefreiung
Die Befreiung vom Rundfunksbeitrag soll rückwirkend möglich sein

28.04.2016

Viele Hartz IV Leistungsberechtigte zahlen seit Jahren den Rundfunkbeitrag, obwohl sie es eigentlich nicht müssten. Und wenn sie nun einen Antrag auf Befreiung stellten, mussten sie nach § 4 Abs. 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBStV) Einbußen in Kauf nehmen, weil die Gültigkeit erst mit Beginn des Bescheides beginnt, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Erstellungsdatum des Bescheides gestellt wurde.

www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/3-jahre-rueckwirkende-rundfunkgbeitragsbefreiung.php

12.05.2016 | 11:32
von Tanja Gottschalck noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach nun mehr als 6 Wochen endlich eine kompetente Person an die Leitung bekommen. Diese verlangte nun Nachweise für 2013,2014 und 2015. habe vorher 20 mal nachgefragt ob da noch was benötigt wird. Aussage war immer nein. Nun auf einmal doch. Alle Nachweise sofort per fax zugesendet. Nach 1 Woche nun die Antwort. Man möchte immer noch 132€ haben da angeblich gewisse Zeiträume 1-3 Monate in verschiedenen Jahren nicht belegt wären. Blödsinn! Aber gut habe nochmal alles per fax übermittelt. Warte nun wieder auf Antwort.


12.05.2016 | 14:33
von Alexander Buling | Regelverstoß melden
Von diesem Beitrag füttert sich das ganze "System".
Da sind Gerichte und Staatsanwälte auch beteiligt.
Deshalb auch immer dieses "fehlt etwas" durchgezogen.
Sie können gar nicht gewinnen. Leider.

Es gibt zwar Rechtsanwälte die sich für Menschenrechte einsetzen, diese sind aber sehr rar. Klage vor EMRK -

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (nach ausschöpfen der innerstaatlichem Rechtsweg) könnte evtll. etwas bringen. Ist aber sehr viel Aufwand bis man dahin kommt. Garantie gibt es aber keine.

Sehen Sie sich Fall Mustafa Sürmeli an. Dieser hat gegen die BRD gewonnen und dennoch keinen Cent bekommen.

www.abendblatt.de/hamburg/harburg/article107125507/EU-Gericht-ruegt-Prozessdauer.html

Ich wünsche Ihnen viel Glück, weiterhin.



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