Durch Drei-D Direktwerbung gelöste Beschwerde. | 6980 Views | 15.05.2016 | 20:07 Uhr
geschrieben von Viktor Buling

Drei-D Direktwerbung GmbH & Co. KG (Elmshorn)

DREI-D (Philips Dienstleister) verweigert die Rückzahlung

Bestell-/Kundennummer: Kunden Nr. 4791864

Firma Philips bietet Geld-zurück-Garantie an.

SCHLAGWORTE

Man könne laut der zahlreichen Werbung im handel, auf den Verpackungen sowie im Internet:

www.philips.de/content/B2C/de_DE/Aktion/GZG.html

www.philips.de/content/B2C/de_DE/Aktion.html#filters=ALL_PROMOTIONS%2CAllgemein%2CGesundheitswesen%2CHOUSEHOLD_GR%2CPERSONAL_CARE_GR%2CSOUND_AND_VISION_GR

https://www.reparatur-service.philips.de/Home.xhtml?&Page=HomeDocGZG1

Waren auf Probe kaufen und testen. Bei Nichtgefallen angeblich zurückgeben und muss lediglich die Hinsendekosten zu der Fa. DREI-D EHG. Daimlerstr. 20, 25337 Elmshorn tragen.

Aber lesen Sie selbst

https://www.reparatur-service.philips.de/Home.xhtml?&Page=HomeDocGZG1

Zitat:

Nicht zufrieden mit Ihrem neuen Philips Produkt? Kein Problem - für viele unserer neuen Produkte gilt die Philips Geld-zurück-Garantie.

Damit können Sie das Gerät innerhalb des unten angegebenen Zeitraums ab Kaufdatum an uns zurückschicken. Sie erhalten den Kaufpreis innerhalb von 4-6 Wochen an die angegebene Bankverbindung zurückerstattet.

Das ist ein Versprechen, oder?

In meinem Fall wurde auf eine Anfrage wann die Erstattung erfolgt per E-Mail nichts dazu geäußert dass die Rücksendungen bald wieder bei mir eintreffen.

Es wurde kommentarlos einfach an meine Adresse zurück gesendet.

Auftrag (Lufreiniger AC 4012/10 mit HEPA Filter) vom 24.03.2016, Eingangsdatum 02.03.2016 mit Kennung IT-philips-4791864 als Beispiel wird wie folgt begündet:

ich würde die Produkte nicht testen wollen sondern nur die höchst-mögliche UVP zurück erhalten wollen. Naja, als hätte ich nichts besseres zu tun als nicht testen wollen. Wer kauft, lässt stehen in der Ecke und zahlt die Rücksendekosten? Ich denke wenige. Zumal die UVP nicht bezahlt wird (nie in meinem Fall geschehen), denn DREI-D zahlt laut Rechnung centgenau was bezahlt wurde. Wie die auf UVP kommen entzieht sich meiner Kenntnis. Schlechte Ausrede.

Vermutlichwill Philips die Waren mit der GZG unterjubeln, denn in meinem Fall (Artikel vollständig, orig. verpackt und fristgerecht zurück gesendet) gibt es keine Ausrede mehr.

Jetzt der Hammer:

auf dem Ausgangslieferschein rechts unten Hinweis (geschwärzt durch DRE-D) 95555 / falsches Gerät. So einfach machen die das. Die wollten das zuerst als Begründung bringen, wir bewegen hier uns im Bereich des StGB.

Ich werde nach und nach die Geschichte auffrischen, wer Probleme mit GZG der Fa. Philips hat bitte hier mitdikutieren.

Ich beabsichtige eine Strafanzeige den es wird mir etwas unterstellt was Tatsachen nicht entspricht und fordere die Rücknahme sowie Auszahlung.

Inzwischen sind Rücksendekosten im dreistelligem Bereich entstanden, denn DREI-D verweigert die Annahme und die Post berechnet das mit 36,39 euro bei jeder Sendung.

Grüße an alle draußen

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Meine Forderung an Drei-D Direktwerbung GmbH & Co. KG: Rücknahme, sowie Ersttatung des Kaufpreises sowie entstanden weiteren Kosten


Firma hat geantwortet nach 29 Tage nach 29 Tage
14.06.2016 | 10:34
Firmen-Antwort von: Drei-D Direktwerbung GmbH & Co. KG
Abteilung: Geschäftsleitung

DREI-D ist Dienstleister und handelt im Namen und Auftrag der Philips GmbH Market DACH.

Alle vom Endkunden eingestellten Reklamationen sind an das Haus Philips weitergegeben worden.

Philips wird sich in Kürze mit dem Endkunden in Verbindung setzen, um mit ihm gemeinsam nach einer Lösung zu suchen.

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Kommentare und Trackbacks (11)


14.06.2016 | 13:54
von Viktor Buling | Regelverstoß melden
Wenn auch DREI_D im Namen und Auftrag PHILIPS GmbH handelt so ist DREI_D Direkwerbung ebenso zu gewissenhaften, korrekten und wahrheitsgemässen Abwicklung verpflichtet wie auch PHLILIPS selbst.
Ausreden dieser Art und hin-und-her schieben (die Schuld oder Verantwortung läge bei. Nach dem Motto) ist keine schöne Art.
Ich möchte hier bemerken dass -sofort- nach Kenntnisnahme eures Schreibens (hier wird behauptet ich wurde darauf hingewiesen) kaufe ich keinerlei GZG Produkte mehr. Zuvor gab es keinerlei Hinweise darauf.
Lösung gibt es nur eine - Erstattung komplett, samt unnötig aufgelaufener Kosten für den Versand. Hierzu setze ich hiermit eine Frist von sieben Tagen zum 21.06.2016

Anbei das Beispiel der hin-und-her Schickerei, diese Willkür ist unglaublich, einziger der leidet ist der Postbote und ja - die Natur (Luftbelastung durch Transport)
Ich habe ja verstanden dass hier auf diese Art Produkte angedreht werden - aber verstehen auch Sie dass ich an diesen kein Interesse habe.

14.06.2016 | 13:56
von Viktor Buling | Regelverstoß melden
Sehen Sie selbst wie DREI-D hier die Pakete einfach aufbindet.

Ist eine Frechheit!
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1 reclabox beschwerde de 345713 teaser 2 reclabox beschwerde de 345713 teaser 3 reclabox beschwerde de 345713 teaser 4 reclabox beschwerde de 345713 teaser


14.06.2016 | 14:19
von Viktor Buling | Regelverstoß melden
Anbei auch mein Telefax (Sendebericht) an DREI-D Direktwerbung und auch an Philips GmbH wurde identisches Telefax versendet.

Dreist finde ich die Behauptung dass ich zuvor hingewiesen wurde - vielmehr wurden die Pakete einfach zurück gesendet, Auszahlung verweigert, Kontakt unterbrochen (ich schrieb in der Zwischenzeit Philips und DREI-D an).
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1 reclabox beschwerde de 345718 teaser


14.06.2016 | 20:04
von K. Hoffmann | Regelverstoß melden
Der "Dummenfang" hat doch funktioniert -- warum, weshalb beschweren Sie sich eigentlich?

Niemand hat -- bzw. welche Firma hätte im brutalen Konkurrenzkampf um "das liebe Geld" irgend etwas "zu verschenken! "

An den Klapperstorch, Weihnachtsmann oder Osterhasen glauben Sie doch hoffentlich AUCH NICHT?

15.06.2016 | 12:56
von Viktor Buling | Regelverstoß melden
 spider monkey K. HoffmannMich interessiert wenig was die Firma /Firmen für Schwierigkeiten haben und wie um den Konkurenkampf steht. Zumal die Produkte von Philips nicht wirklich die erste Wahl sind, das habe ich nun so festgestellt. Der "Dummenfang" wie Sie das bezeichnen ist eine strafbare Handlung. Wir sind hier nicht im Busch und man kann doch noch an eine gesetzliche Regelung zielen. Deshalb verstehe ich Ihren Kommentar mehr als Herabwürdigung meiner Person, weshalb schreiben Sie unsachliche und leere Kommentare die keinerlei Bezug haben? Unterlassen Sie den Spott. 30 Tage testen und zurücksenden kann im Sinne des Gesetzes kein "schenken" sein, Ihre Äußerung hier ist fehl am Platz. Versandkosten werden keine übernommen.Philips verliert nichts, dann liegt B-Ware eben weiter rum in den Lagern wie bei anderen Anbietern ach (Medion, Dyson, Rowenta, etc. Die alle boten/bieten GZG an) Und ja, den Weihnachtsmann gibt es ja, irgendwo weit oben :))

Weshalb ich mich hier beschwere dürfte eigentlich klar sein. Zum einem will ich den Anbieter dazu bewegen mir das Geld zu erstatten, zum anderen will ich anderen den Weg ersparen. Es ist effektiv sich an Reclabox, C'T, Computer Bild zu wenden mit der Beschwerde, das bringt was.

17.06.2016 | 12:41
von Viktor Buling noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bitte um Stellungnahme hier, DREI-D /PHILIPS

Das Land soll die Helden ins Gesicht sehen können und diese auch kennenlernen.


17.06.2016 | 18:24
von Viktor Buling noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


17.06.2016 | 20:33
von Mark Kreuzmann | Regelverstoß melden
? Verstehe ich nicht Viktor. Kläre uns doch mal bitte auf!
So wie die Sendungsverfolgung von DHL aussieht, hast Du doch die Annahme verweigert! und wieso 2 Pakete?

19.06.2016 | 15:56
von Viktor Buling | Regelverstoß melden
 spider monkey M. Kreuzmann Guten Tag, die Sendungsverfolgung die ich eingestellt habe bietet Einsicht zu zwei Paketen, korrekt soweit. Also kurz und knapp die Vorgeschichte: Philips bietet Waren mit GZG an. Voraussetzung: testen und innerhalb 30 Tagen (teils länger je nach Produkt 60 tage und mehr) einsenden. dem bin ich nachgekommen. Alles orig. verpackt, komplett und fristgerecht. Es gibt Zeugen, es gibt Videoaufnahmen von Paketen. Nun schickte DREI-D kurzehand alles zurück und behauptete ich würde die GZG missbrauchen indem ich Waren nicht teste und die höchstmögliche UVP erstattet begehre. Frage an DREI-D: stellen Sie Ihre Wohnung voll mit Kartons, zahlen Porto zurück - nur weil Sie Spaß am Karton ansehen haben? ich nicht. UVP ist nicht einmal bezahlt worden, darauf gibt es keinerlei Hinweis oder ähnliches. Es ist eine billige Ausrede und noch billigere Begründung, mehr ist wohl nicht eingefallen. Darüber hinaus wurde rotzfrech behauptet ich sei - bereits- zu dem Umstand informiert/gewarnt worden. Nicht Wahr. Lüge. Ich schickte wieder an Drei-D (Porto wieder gezahlt) DREI-D verweigerte, dann verweigerte ich und so hin und wieder liefen die Sendungen von Hamburg nach Schwarzwald hin und her. Die Lösung? Ich schneidete obere Zeile an (Absender) und DREI-D nahm die Pakete an (sah den Absender nicht). Nun lagert alles dort. Ganz schön kriminell der Laden, nicht Wahr?

21.06.2016 | 11:29
von Viktor Buling | Regelverstoß melden
Zwischenstand: Philips (Product Quality and Safety Manager) hat sich gemeldet und Erstattung zugesichert. Zwar unterzeichnet der Mann die E-Mail mit "i. A" was im Auftrag bedeutet und keine Rechtskraft demnach nach sich zieht doch will ich mal glauben dass es so geschieht. Rechtsverbindlich wäre samt Namensunterschrift in Papierform.

Philips / DREI-D hat sonstige Aufwendungen auch zu tragen. Bekomme ich die nicht werde ich die Sache weiterhin verfolgen. Auch haben die sich zu entschuldigen für das Benehmen und Unterstellungen.  spider monkey K. Hoffmann - wie Sie nun sehen können es lohnt sich schon hier zu posten und öffentlich zu machen. Die Erstattung der Ware wird es schon mal geben.

Mal sehen was die Zukunft so bringt. Drei TV Fernsehgeräte von Philips seit 1991 gekauft, damit ist nun ein Ende wegen dem Verhalten eben.

23.08.2016 | 12:55
von Viktor Buling gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Philips hat eingelenkt und komplette Summe erstattet. Plus dazu durfte ich für meine Aufwendungen (u. a Kosten der Deutsche Post) mir etwas aussuchen im Wert (UVP) 350,- euro. Ich forderte mehr und bekam es auch. Nun gibt es bei Philips ja tatsächlich etwas "geschenkt" wie hier jemand ausdrückte.

Vorsicht dennoch: die GZG-Garantie ist nicht ganz das was die vortäuscht. In meinem Fall kostete das viel Zeit, Geld und Nerven.




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