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454 Views | 07.05.2016 | 10:49 Uhr
geschrieben von Martina Stang
Gutschein ist seit 4 Monaten abgelaufen.
Keine Kulanz - nur Geldmacherei - ohne Leistung Geld einstecken.
Es ist für mich klar, dass es sich ggf um Preiserhöhung handelt kann oder dass dieses Event gestrichen wurde. Deswegen muss man nicht das Geld ohne Leistung einfach einstecken.
Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH:
Teilerstattung bzw. verlängern.
ofortantwort
09.05.2016 | 16:19
Firmen-Antwort von:
Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Customer Relationship Management
Hallo Martina,
schade, dass Sie den Gutschein in drei Jahren nicht einlösen konnten. Gerne können wir Ihren Fall noch einmal überprüfen und bitten Sie dazu Ihren Namen, Ihren Gutscheincode und Ihre Telefonnummer an feedbackjochen-schweizer.de zu senden. Wir werden Ihren Fall schnellstmöglich überprüfen und danken Ihnen für Ihr Feedback.
Liebe Grüße aus München
Corinna aus dem Jochen Schweizer Team
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Zweite Email keine Reaktion
vielen Dank, dass Sie uns Ihre Daten zur Prüfung übermittelt haben. Wie wir Ihnen per Mail bereits mehrmals mitteilten, haben wir den Sachverhalt eingehend geprüft. Wir richten uns bezüglich der Gutscheinfrist aus Gründen der Bilanzierungserfordernisse nach der gesetzlichen Verjährungszeit für Leistungsansprüche (§195 BGB). Hierbei nutzen wir im Sinne unserer Kunden den vollen Verjährungszeitraum aus, nämlich 3 Jahre ab Ende des Kaufjahres (effektiv also bis zu 4 Jahre). Wir haben Ihnen bereits alle Informationen zum Sachverhalt übermittelt und bitten um Verständnis, dass wir Ihnen an dieser Stelle keine positivere Antwort geben können.
Liebe Grüße aus München
Corinna aus dem Jochen Schweizer Team
Da sind sie ganz schnell mit Gesetz.
Ich arbeite selbst in einer Reklamationsabteilung und sehe wie es auch funktionieren kann. Miteinander reden und zusammen eine Lösung finden.
Danke an Jochen Schweizer für diese tolle Leistung. Gott sei dank gibt es einige andere Anbieter.
Martina Stang.