1304 Views | 15.05.2016 | 19:39 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2257917

ADAC e. V. (Jena)

ADAC zahlt Auslandskrankenversicherung rechtswidrig nicht

Ende letzten Jahres bekam meine Frau vormittags auf Arbeit krampfartige Schmerzen im Bauchraum – bei ihr als Frau nicht gerade selten. Da ihre Periode noch nicht fällig war, ist sie aber sicherheitshalber zu ihrer Frauenärztin, da wir 2 Tage später nach Kuba fliegen wollten. Ihre Frauenärztin schickte sie aufgrund der Terminenge und schnelleren Untersuchungsmöglichkeiten in die benachbarte Frauenklinik der UNI Jena. Dort wurde sie intensiv untersucht (Blut, Ultraschall etc) - auch speziell in dem Wissen und vor dem Hintergrund, daß sie 2 Tage später eben für 3 Wochen nach Kuba fliegen möchte. Es wurde definitiv kein medizinischer Grund gefunden, die Reise nicht anzutreten – es wurde ihr gegenüber von der behandelnden Ärztin explizit grünes Licht für den Urlaub gegeben.

SCHLAGWORTE

Nach einige Tagen auf Kuba traten die Schmerzen erneut und stark zunehmend auf und es erfolgte eine Einlieferung in eine Klinik – 5 Tage Aufenthalt.

Der ADAC lehnt nun die Erstattung der entstanden Kosten in Höhe von ca. 2.500 EUR ab, da meine Frau vor Beginn der Reise bereits einmal Schmerzen hatte und nach deren Meinung mit einer Behandlung zu rechnen war.

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In den Versicherungsbedingungen des ADAC heißt es: „Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Sie vor Reiseantritt wussten oder es für Sie absehbar war, dass Ihnen vor Reiseantritt bekannte Beschwerden, Erkrankungen oder Verletzungen während des Auslandsaufenthaltes behandlungsbedürftig werden“. Kurz gesagt, besteht nur dann kein Versicherungsschutz, wenn entweder ein Arzt Bedenken angemeldet hätte oder bei der Untersuchung objektive Anzeichen für diese oder eine andere Krankheit offenkundig geworden wären. Dies geschah aber in keinster Weise!

Wörtliche Diagnose laut Arztbrief: „Kein Anhalt für EUG, kein Anhalt für Adnexitis“.

Es war also weder „absehbar“ geschweige denn „gewiss“, daß eine Behandlung notwendig wird.

Und trotz dieser Tatschen weigern die sich zu zahlen.

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Kommentare und Trackbacks (4)


16.05.2016 | 22:46
von Max Schmidt | Regelverstoß melden
Hallo!

ich hoffe mal als erstes, dass ihre frau jene erkrankung gut überstanden hat und wieder genesen ist!

zum inhalt habe ich allerdings eine kritische meinung. ich bin weder jurist noch arzt, kann mir aber vorstellen, dass es nicht ganz so eindeutig ist, wie sie es darstellen.

irgendetwas muss ihrer frau ja vor dem urlaub gehabt haben, sonst hätte sie wohl keine schmerzen gehabt. nur, weil der arzt nix gefunden hat, heisst das ja noch lange nicht, dass nix da war.

und die argumentation seitens des adac, dass ja wohl irgendwas vorhanden war, auch wenn der arzt es scheinbar nicht herausgefunden hat, klingt auch irgendwie plausibel.

mich würde dennoch mal interessieren, was dann bei dem konkreten fall am ende dabei herauskommt.

ich persönlich weiss gerade nicht, ob ich eher ihnen oder eher dem adac zustimmen sollte.

was sagt denn ihr anwalt?

22.05.2016 | 19:56
von ReclaBoxler-2257917 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


05.06.2016 | 20:24
von ReclaBoxler-2257917 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


26.06.2016 | 20:46
von ReclaBoxler-2257917 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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