549 Views | 13.05.2016 | 17:44 Uhr
geschrieben von N. M.

Deutsche Annington Immobilien GmbH (Bochum)

Mahngebühren trotz der bestätigten Kontoänderungsmitteilung

Ich habe am 13.05.2016 eine Zahlungserinnerung von Vonovia erhalten und sollte die Mahngebühren i. H.v. 12,69 Euro begleichen.

SCHLAGWORTE

"Vereinbarungsgemäß haben wir versucht, die fälligen Forderungen per Lastschrift von Ihrem Bankkonto einzuziehen", so steht es im Brief.

Ich habe eine Kontoänderung der Deutschen Annington Kundenservice GmbH beziehungsweise Vonovia noch im Februar mitgeteilt. Sie haben auf diese Mitteilung geantwortet (der erste Brief). Eine geänderte SEPA-Lastschrift wurde Ihnen vor zwei Monaten zugeschickt.

Vonovia versucht aber weiterhin die Forderungen von meinem gesperrten alten Konto einzuziehen. Zweimal schon. Und stellt mir die Lastschriftrückläufer- und Mahngebühren in Rechnung, die ich schnellstmöglich begleichen soll (der zweite Brief).

Obwohl Vonovia selbst im ersten Brief angibt: "Liegt das SEPA-Basis-Lastschrift nach dem 10. eines Monats vor, erfolgt die erste Abbuchung erst Anfang des übernächsten Monats. Für die Überweisung nutzen Sie bitte die oben genannte Bankverbindung." Das habe ich auch getan (in der Rechnung ist der Betrag am 04.04.2016 als beglichen markiert).

Des Weitern steht im ersten Brief folgendes: "Bitte kontrollieren Sie Ihre Kontoauszüge, damit Sie nachvollziehen können, wann die erste Abbuchung erfolgt ist und gegebenenfalls noch eine Überweisung auf die oben angeführte Bankverbindung durchführen müssen". Ich habe auch die zweite Überweisung durchgeführt, so wie es im Brief von Ihnen gefordert ist (auch dies ist als beglichen markiert).

Warum muss ich jetzt die Mahngebühren bezahlen, obwohl Vonovia mehrmals gegen eigene Richtlinien/Vereinbarungen verstoßen hat und das Geld von einem gesperrten Konto zweimal abzubuchen versucht hat?

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