Robert Bosch Hausgeräte GmbH (München)
Küchenmaschine MUMXL10T/01 nicht für Biskuit geeignet
Bestell-/Kundennummer: Reklamation JH393540
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe mich vor dem Kauf einer MAXXIMUM Küchenmaschine im Januar 2016 in der Bedienungsanletung davon überzeugt, daß die Maschine in der Lage ist, Biskuit /Wiener Masse von 3 Eiern aufzuschlagen.
Leider ist dem nicht so. Die Eimasse wird zwar schaumig, aber nicht zum Stand aufgeschlagen. Die so hergestellte Wiener Masse ist kleinporig, extrem trocken und geht nicht richtig auf.
Seit einigen Jahren arbeite ich mit einer NoName Maschine von LIDL, die prinzipiell gleichartig funktioniert, aber nur 50 Euro gekostet hat. Mit dieser Maschine erreiche ich das gewünschte Ergebnis problemlos.
Das Problem habe ich bei Bosch gemeldet (Nr. JH393540). Die Maschine wurde auch mehrfach überprüft und der Schneebesen wurde ausgetauscht. Leider wurde das Ergebnis dadurch nicht besser.
Ich hatte um Rückruf eines Technikers gebeten, der aber bisher nicht erfolgt ist. Aufgrund dessen habe ich mich am 25.04.16 an Ihre Geschäftsführung gewandt, bis heute aber auch hier keine Rückmeldung erhalten.
Von einer Küchenmaschine dieser Preisklasse erwarte zumindest das gleiche Ergebnis wie bei der LIDL Billig-Maschine.
Ich bin von der Maschine enttäuscht und kann sie nicht verwenden.
Stefan Reuter
25.05.2016 | 09:29
Abteilung: Bosch Infoteam
Sehr geehrter Herr Reuter,
wir danken Ihnen für Ihren Beitrag.
Wie wir in Erfahrung bringen konnten, haben sich die zuständigen Kollegen bereits mit Ihnen in Verbindung gesetzt und stehen Ihnen für etwaige Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Werkskundendienst für Bosch Hausgeräte
Man teilte mir mit, daß eine Rücknahme des Gerätes nur über den Händler erfolgen kann.
Ich habe mit dem Mitarbeiter der Fa. Bosch vereinbart, daß ich den Händler kontaktiere. Am 01.06.16 wird die Sachlage dann in einem weiteren Telefonat
geklärt.
Das Problem ist bis auf Weiters noch nicht gelöst.
Mit dem Händler habe ich inzwischen gesprochen. Er kann das Gerät zurücknehmen und den Kaufbetrag erstatten, wenn Dieses zuvor dreimal von Bosch geprüft wurde. Danach stellt Bosch wohl eine Bescheinigung zur Rückerstattung des Kaufpreises aus.
Dies ist m. E. die für beide Seite einfachste Lösung.
Vielen Dank für die schnelle und freundliche Rückmeldung.
Stefan Reuter
Das Problem ist daher für mich gelöst.
Inwieweit die Firma Bosch an der Lösung beteiligt ist kann ich nicht beurteilen.