536 Views | 17.05.2016 | 13:18 Uhr
geschrieben von Manfred Lutgen

Deutsche Bahn AG (Berlin)

Toilettenbenutzbarkeit

Bestell-/Kundennummer: RB 22 Trier-KölnDeutz

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 17.05.2016 wollte ich im Zug RB 22 Fahrtverlauf Trier HBF nach Köln Deutz die Toilette benutzen. Ging nicht, weil die Toilette mit einem Zettel an der Öffnungstür versehen war: "Toilette nicht benutzbar". Dieser Hinweiszettel muss wohl schon länger an der Tür postiert gewesen sein. Der Zug kam planmäßig um 11:27 Uhr an.

Der Zug endete als RB kommend von Köln und wurde direkt wieder als Gegenzug in Richtung Köln abfahrbereit um 11:35 Uhr gestellt.

Es ist eine Zumutung sondergleichen eine Toilette für wohl den gesamten Zugverlauf als unbrauchbar zu deklarieren, weil dies auch nur die einzige Toilette im Zug vorhanden ist.

Hier müsste, nach Bekanntwerden dieser Störung, ein mobiler Störungsdienst zur Stelle gerufen werden, welcher Abhilfe herstellen kann.

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Meine Forderung an Deutsche Bahn AG: Ich stelle keine Forderung, weil ich nach circa 25 Minuten den Zug verlassen konnte und meine Notdurft bis zu diesem Zeitpunkt zurückhalten konnte.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


17.05.2016 | 13:20
von Manfred Lutgen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Diese Angelegenheit ist nicht in einer Stunde gelöst.




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